Hier wird der Pflegegrad einer Person nach § 15 SGB XI dokumentiert.

1. Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
2. Punktbereich 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
3. Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
4. Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und
5. Punktbereich 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.

Kardinalität und Konformität:

SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
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Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Glossar, Update

FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_KHE_Observation_Care_Level

Beziehung: Spezialisierung von Pflegegrad aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.4.0

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