Hier wird der Pflegegrad einer Person nach § 15 SGB
XI dokumentiert.
1. Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
2. Punktbereich 1: geringe Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
3. Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
4. Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und
5. Punktbereich 4: schwerste Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
Kardinalität und Konformität:
SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
---|---|---|
Daten eintragen (Krankenhaus-Entlassbrief erstellen) | 0...* | O |
FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_KHE_Observation_Care_Level
Beziehung: Spezialisierung von Pflegegrad aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.4.0