Schwangerschaftsrelevante Untersuchungen können entweder stationär, in einer ambulanten Einrichtung (niedergelassene Praxis oder Geburtshaus) oder im häuslichen Umfeld erfolgen. Die Untersuchungsergebnisse werden in der Regel direkt nach der Durchführung dokumentiert. Dies erfolgt üblicherweise durch die fachärztlich verantwortliche Person (in der niedergelassenen Praxis oder einer stationären Einrichtung) oder auch durch die geburtshelfende Person (in einer niedergelassenen Praxis, in einem Geburtshaus oder im häuslichen Umfeld). In Abhängigkeit von den durchzuführenden Untersuchungen, von möglichen Vorerkrankungen der Schwangeren oder auch von dem Verlauf der Schwangerschaft gehört die fachärztlich verantwortliche Person einer entsprechenden Facharztgruppe an (z.B. Gynäkologie, Radiologie, Diabetologie, Orthopädie). Sollte der Mutterpass bei der Durchführung der Untersuchung nicht vorliegen, erfolgt ein Nachtrag der Dokumentation bei Vorlage des Mutterpasses (in der entsprechenden Einrichtung oder beim Hausbesuch).
Schwangere können alle relevanten Untersuchungsergebnisse während der Schwangerschaft und nach der Geburt im Mutterpass einsehen.
Mit einem digital geführten Mutterpass sind alle schwangerschaftsrelevanten Informationen stets verfügbar und einsehbar. Gleichzeitig besteht nicht länger die Gefahr, dass der Mutterpass vergessen wird und bei wichtigen Untersuchungsterminen nicht vorliegt, sodass ein Nachtragen von Daten obsolet wird.