Hier finden Sie einen Überblick zu den eingegangenen Stellungnahmen und den Bewertungsergebnissen.

StellungnahmeAntwort

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie bedankt sich für die Anfrage zur Benehmensherstellung zum MIO Impfpass. Der ZVEI sieht keinen Grund der Herstellung des Benehmens zu widersprechen.
Wir bewerten es als positiv, dass mit dem elektronischen Impfpass die zentral gespeicherte elektronische Impfdokumentation ermöglicht wird und über die elektronische Patientenakte vom Versicherten eingesehen und ergänzt werden kann. Wir sehen dies als wichtige Maßnahme, damit der Verlust der Daten zu Impfungen nicht so leicht möglich ist.
Außerdem sind Impfungen eine der wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionskrankheiten. An der derzeitigen Pandemiebekämpfung des SARS-CoV-2-Coronavirus wird die zentrale Bedeutung eines digitalen Impfdokumentes deutlich.
Es ist erfreulich, dass SNOMED-CT als Terminologie genutzt werden soll. Der internationale Standard erleichtert den elektronischen Datenaustausch innerhalb der EU.

Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung.
Die Implementierung einer Änderungshistorie, um Änderungen in den Versionen eines MIOs an zentraler Stelle nachvollziehen zu können, wird begrüßt. Es wird angeregt, die Funktionalität der Änderungshistorie auch in der Kommentierung bzw. Benehmensherstellung zu berücksichtigen. Eventuelle Anpassungen können so bereits in den Phasen zur Entstehung eines MIOs zusammenfassend dargestellt werden.

Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung zur Implementierung der Änderungshistorie. Wir streben an, den LeserInnen das Erfassen von Änderungen im gesamten Erstellungsprozess so transparent wie möglich zu machen. Die Umsetzung der Änderungshistorie auch in der Ersterstellung als Vergleich zwischen Kommentierungs- und Benehmensphase wird in den kommenden MIOs geprüft. 

Als zusätzliche Informationsquelle zu durchgeführten Änderungen dient die Übersicht der Kommentierungsergebnisse in Form der Q&As. 

Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme und bitten um die Berücksichtigung der folgenden Aspekte:

Allgemeiner Hinweis:
Gemäß § 363 SGB V können Patienten ihre Daten für eine Datenspende freigeben. Hierbei sollte darauf hinwiesen werden, bei Freitextfeldern (String, Freitext) wie "Ergänzende Angaben", "Erläuterungen" oder "Hinweise" keine Namen oder Daten zu hinterlegen, die eine eindeutige Zuordnung zu einer Person ermöglichen (z.B. Patientennamen, Versichertennummer).

Administratives Geschlecht (Auswahl männlich (m); weiblich (w); divers (d); unbestimmt (other); unbekannt (unknown):
Die fünf Auswahlmöglichkeiten für das Geschlecht sollten einheitlich über alle MIOs sein.

Vielen Dank für Ihre Hinweise.

Die Umsetzung der Datenspende gemäß § 363 SGB V aus den Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) obliegt der gematik in Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Organisationen. Die Problemstellung der Freitextfelder ist in diesem Zusammenhang bereits bekannt und wird zwischen den Beteiligten besprochen. Grundsätzlich ist bei der Ausgestaltung darauf zu achten keine personenbezogenen Daten zu übermitteln.   

Soweit keine fachlichen oder regulatorischen Vorgaben dagegen sprechen, wird bei der Entwicklung von MIOs darauf geachtet Basis-Inhalte wie das administrative Geschlecht einheitlich über alle MIOs zu verwenden.