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8 Ergebnisse

Key Erstellt Name Organisation Zusammenfassung Kommentierungsergebnis
VOS2X2X0-14 20.11.2025 Tanja Klöpper PAV SSB/Sprechstundenbedarfsverordnung

Mit Aufrufkontext „ohne Aufrufkontext“ ist auch die Übergabe des eRezept-Profils inkl. einer Sprechstundenbedarfsverordnung möglich. Allerdings funktioniert die Sprechstundenbedarfsverordnung aktuell nicht bei eRezepten, da der Fachdienst der gematik dieses aktuell nicht unterstützt.

Bei den Papierrezepten gelten die KV-spezifischen Vorgaben. Hierzu gibt es aktuell keine einheitliche KBV-Vorgabe. Allerdings kann die eRP-Sprechstundenbedarfsverordnung als Vehikel zur Übertragung der Informationen an die VOS genutzt werden.

Arztpraxen wünschen sich eine komfortable Lösung für die Erstellung von Sprechstundenbedarfsverordnungen. Insbesondere sollen die Kennzeichnung „SSB“ sowie die Angaben zum „Kostenträger“ und „Kostenträgernamen“ nicht für jedes SSB-Rezept manuell eingetragen werden müssen. Zudem ist ein Patientenkontext für die Erstellung von SSB-Rezepten fachlich nicht erforderlich. Eine Übermittlung der SSB-Daten über die VOS-API wäre daher wünschenswert.

VOS2X2X0-13 20.11.2025 Tanja Klöpper PAV Wiederholungsverordnung/fehlende Daten

1. Kennzeichen: SSB

KBV-Antwort:

  • eRezept: SSB wird durch ein eigenständiges eRP-Profil abgebildet.
  • Papierrezept: Aus dem eRP-Profil kann ein Papier-SSB erzeugt werden, da der elektronische Weg aktuell nicht funktioniert.
  • FAQ-Dokument: Mit Aufrufkontext „ohne Aufrufkontext“ ist auch die Übergabe des eRezept-Profils bzgl. einer Sprechstundenbedarfsverordnung möglich. Allerdings funktioniert die Sprechstundenbedarfsverordnung aktuell nicht bei eRezepten, da der Fachdienst der gematik dieses aktuell nicht unterstützt.
  • Der eRP-SSB kann als Vehikel zur Informationsübertragung zur VoS genutzt
    werden.

2. Kennzeichen: "Sonstige":

KBV-Antwort:

  • In Coverage.type ist die Information "Sonstige Kostenträger" bereits enthalten.

3. verantwortliche Person + Name der verantwortlichen Person

KBV-Antwort:

  • Diese Informationen sind in der Composition enthalten.

4. Name des Unfallversicherungsträgers

KBV-Antwort:
Diese Informationen sind bereits enthalten.
Coverage.payor.display = Name des Unfallversicherungsträgers

Um Arbeitsprozesse in Arztpraxen zu vereinfachen, wäre es wünschenswert, wenn im Kontext "Wiederverordnung" folgende Daten aus dem PVS in die VOS übermittelt werden könnten:
1. Kennzeichen: SSB- idealerweise mit Namen des Kostenträgers/Kostenträgernummer
2. Kennzeichen: "Sonstige"
3. verantwortliche Person + Name der verantwortlichen Person
4. Name des Unfallversicherungsträgers

VOS2X2X0-12 20.11.2025 Tanja Klöpper PAV Aufgabenliste/Warteschlange

Für den von Ihnen aufgezeigten Anwendungsfall, wurde ein neuer Aufrufkontext 13: Stapelverordnung aufgenommen. Die Vorgaben zu diesem Anwendungsfall können den Anforderungsdokumenten entnommen werden. Ergänzende Informationen sind in dem FAQ-Dokument zu finden.

Für die Arbeitsabläufe in Arztpraxen ist es essenziell, dass medizinische Assistent:innen (E-)Rezepte vorbereiten und dem Arzt gesammelt zur Überprüfung, Korrektur und Signatur vorlegen können. Dies muss patientenübergreifend möglich sein. Ärztinnen und Ärzte wünschen sich, nach Prüfung der Rezeptentwürfe die Signatur komfortabel, schnell und vor allem patientenübergreifend mit möglichst wenigen Klicks durchführen zu können. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Verordnungsdaten anschließend patientenspezifisch an das PVS zurückübertragen werden.

Eine komfortable Lösung mit wenigen Klicks ist mit der VOS-API 2.2.0 leider weiterhin nicht möglich. Wir bitten daher im Sinne der Verordnenden um eine dringende Anpassung.

VOS2X2X0-11 20.11.2025 Tanja Klöpper PAV P5-51 Unterstützungspezifizierter ePA-Medication-Profile im Speicher-Bundle

Leider werden die Links seitens der gematik nicht aufgelöst. Wir werden die gematik diesbezüglich kontaktieren.

P5-51 Unterstützungspezifizierter ePA-Medication-Profile im Speicher-Bundle

• Alle angegebene URLs des ePA Medication Service laufen in einen Error. „The specified key does not exist“

VOS2X2X0-10 20.11.2025 Tanja Klöpper PAV ePA Medication Service URLs

Leider werden die Links seitens der gematik nicht aufgelöst. Wir werden die gematik diesbezüglich kontaktieren.

4.3. Interaktionen auf den Ressourcen
Alle angegebene URLs des ePA Medication Service laufen in einen Error. „The specified key does not exist“

VOS2X2X0-9 05.11.2025 Ralf Konusch Dampsoft GmbH P4-121 Aufruf Storno-eRezept / konditionale Pflichtfunktion

Das Kapitel 4.2 wurde konkretisiert. Die Funktionen "ohne Aufrufkontext" und "Stornierung eRezept" sind verpflichtend umzusetzen.

Da in den Anforderungen steht, dass lediglich der "Aufrufkontext = 1 (ohne Aufrufkontext)" für ein PVS verpflichtend ist,

sollte die Funktion weiterhin die Bezeichnung "KONDITIONALE Pflichtfunktion" behalten.

VOS2X2X0-8 05.11.2025 Ralf Konusch Dampsoft GmbH P3-255 Ergänzung zur Konfigurationsdatei der VoS

In diesem Fall bedeutet "optional", dass das PVS diesen Parameter beim Aufruf setzen kann. Allerdings muss die VOS im Falle einer Übertragung mit dieser Information umgehen können. Diesbezüglich wurden die Anforderungen in den Dokumenten konkretisiert.

In der Schnittstellenfestlegung (Version 2.2.0) unter Kapitel "5.1.1 Aufruf der Verordnungssoftware"
wird der Übergabeparameter "FHIR-Basis-URL" als optional beschrieben,
in der Fußnote dazu wird auf P3-255 <span class="error">[KBV_ITV_VGEX_Anforderungskatalog_SST-VoS]</span> verwiesen.

Es sollte der Vollständigkeit halber in der Konfigurationsdatei der VoS eine Angabe enthalten sein,
ob der Übergabeparameter "FHIR-Basis-URL" beim Aufruf der VoS zulässig ist / unterstützt wird.

Oder bedeutet "optional" in der Schnittstellenfestlegung, dass das PVS diesen Parameter beim Aufruf setzen kann, oder auch nicht, ohne mit einer
Meldung der VoS rechnen zu müssen?

VOS2X2X0-5 28.10.2025 Ralf Konusch Dampsoft GmbH Kardinalitäten unter "KBV_PR_VoS_Medication_PZN" -> ingredient ->strength

Die Fragestellung ist mit der am 07.11.2025 veröffentlichten neuen Version des eRezepts (Version 1.4.0) geklärt.

Die zuvor bestehenden Unterschiede zwischen den Profilen Medication_PZN wurden in dieser Veröffentlichung angeglichen und sind nur durch die verschiedenen Veröffentlichungszeitpunkte entstanden

Da die Rückgabewerte der VoS für das Profil "KBV_PR_VoS_Medication_PZN"
in einem PVS als Parameter zur Erzeugung eines eRezept-Bundles unter dem Profil "KBV_PR_ERP_Medication_PZN" weiter verwendet werden können,
sollten die Kardinalitäten von:

numerator
denumerator

unter "KBV_PR_VoS_Medication_PZN" -> ingredient ->strength

entsprechen auch "1..1" sein,
damit eine Datenkonsistenz sicher gestellt ist.