Die Diagnosensicherheit, d.h. wie sicher die Diagnose im Einzelfall zu werten ist, kann durch ein Zusatzkennzeichen unterschiedlich angegeben werden. Für Abrechnungszwecke in der ambulanten Versorgung muss obligatorisch ein Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit (A, G, V oder Z) angegeben werden, d. h. die Angabe ist obligatorisch. In der stationären Versorgung sind diese Zusatzkennzeichen für die Angabe der Diagnosensicherheit für Abrechnungszwecke dagegen nicht zulässig.

Kardinalität und Konformität:

%1.2.276.0.76.3.1.1.5.5.7.2.6147_scenarioCardinalityConformity%
SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Erläuterungen

FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_PS_Condition_Problem_ICD10.coding:ICD-10-GM.extension:Diagnosesicherheit

Beziehung: Spezialisierung von Diagnosesicherheit aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.1.3

Wert: Code

KONZEPT UND WIEDERGABENAMECODEBEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEMCODE-SYSTEM
ausgeschlossenAausgeschlossenKBV_CS_SFHIR_ICD_DIAGNOSESICHERHEIT
Verdacht auf/zum Ausschluss von VVerdacht auf/zum Ausschluss von KBV_CS_SFHIR_ICD_DIAGNOSESICHERHEIT
gesicherte DiagnoseGgesicherte DiagnoseKBV_CS_SFHIR_ICD_DIAGNOSESICHERHEIT
Zustand nach ZZustand nach KBV_CS_SFHIR_ICD_DIAGNOSESICHERHEIT
Die verwendeten Code-Systeme finden Sie hier Verwendete Code-Systeme.