Vorwort

Vielen Dank für die vielen konstruktiven Kommentare zur Version 2.0.0. Allerdings gab es auch zahlreiche Hinweise zur starken Belastung durch die aktuell vielfältigen weiteren Themen, sodass eine Umstellung auf FHIR R4 und die Integration des eRezepts zum 1. Januar 2022 für die meisten Hersteller nicht möglich scheint. Die KBV hat sich daher dazu entschlossen, diesen Wünschen entgegenzukommen und den Umsetzungsaufwand für die VoS-SST vorerst zu reduzieren. Daher steht nun eine geringfügig angepasste Version 1.20.0 der bereits veröffentlichten VoS-SST (FHIR STU3) zur Benehmensherstellung bereit, mit der dann nur das gesetzlich geforderte eRezept zusätzlich unterstützt wird.


Die kurze Frist von nur 2 Wochen begründet sich in dem sehr geringen Änderungsumfang.

Inhalt

Das vorliegende Dokument legt die Schnittstellen nach § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V fest. Vertragsärzte können mittels dieser Schnittstelle, die Verordnungssoftware wechseln, ohne dabei die bislang gespeicherten patientenbezogenen Verordnungsdaten zu verlieren. Des Weiteren wird die Kommunikation zwischen einem PVS und einer Verordnungssoftware für alle nach § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V von der KBV zugelassenen Systeme festgesetzt. Folglich wird für den Vertragsarzt ein einfacher Wechsel der Verordnungssoftware ermöglicht.


Neue Version

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die notwendigen Dokumente als auch die zugehörigen KBV-Profile der neuen Version 1.20.0 der Verordnungssoftware-Schnittstelle für die Benehmensherstellung zur Verfügung. Im Rahmen der Benehmensherstellung ist eine Prüfung der Dokumente und KBV-Profile möglich. Die Stellungnahmen können direkt mit dem Button „Kommentierung“ auf der entsprechenden Seite erfolgen. Dokumente und Anhänge können Sie zusätzlich per E-Mail an ITA@kbv.de senden.

Wesentliche Änderungen zur Vorversion:

  1. Anpassung der Profile aus Version 1.10.010, damit das eRezept in der Verordnungssoftware erstellt und zwischen Verordnungssoftware und PVS übertragen werden kann.