Das vorliegende Dokument legt die Schnittstellen nach § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V fest. Vertragsärzte können mittels dieser Schnittstelle, die Verordnungssoftware wechseln, ohne dabei die bislang gespeicherten patientenbezogenen Verordnungsdaten zu verlieren. Des Weiteren wird die Kommunikation zwischen einem PVS und einer Verordnungssoftware für alle nach § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V von der KBV zugelassenen Systeme festgesetzt. Folglich wird für den Vertragsarzt ein einfacher Wechsel der Verordnungssoftware ermöglicht.
Neue Version
Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die notwendigen Dokumente als auch die zugehörigen KBV-Profile der neuen Version 2.0.0 der Verordnungssoftware-Schnittstelle für die Kommentierung zur Verfügung. Im Rahmen des Kommentierungsprozesses ist eine Prüfung und Kommentierung der Dokumente und KBV-Profile möglich. Die Kommentare können direkt mit dem Button „Kommentierung“ auf der entsprechenden Seite erfolgen. Dokumente und Anhänge können Sie zusätzlich per E-Mail an ITA@kbv.de senden.
Wesentliche Änderungen zur Vorversion:
- Umstellung der Ressourcen von FHIR-STU3 auf FHIR-R4
- Anpassungen an das eRezept