Die Kommentierungsphase ist öffentlich, das bedeutet, dass jede einzelne Person oder Organisation die veröffentlichten MIO-Inhalte frei kommentieren kann. Vor diesem Hintergrund ist die Kommentierungsphase aus Sicht der KBV besonders relevant, da hier eine breite Diskussion der veröffentlichten MIO-Inhalte innerhalb der Community möglich ist und wichtige Impulse gewonnen werden können.
Die Herstellung des Benehmens hingegen ist ein gesetzlich geforderter Schritt und damit ist diese Phase stärker reglementiert. Während der Benehmensphase können fachlich relevante Organisationen Stellung zu dem MIO beziehen, wenn sie vorab dafür explizit vorgesehen wurden und einen entsprechenden Zugang erhalten haben. Das Vorgehen zur Benehmensherstellung kann der Verfahrensordnung der KBV für die Herstellung des Benehmens entnommen werden.
Die Kommentierungsphase dauert in der Regel 6, die Benehmensherstellungsphase in der Regel 4 Wochen. Beide Phasen können in entsprechend begründeten Fällen verkürzt oder verlängert werden.
| Prozessschritt | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| Prüfung der eingegangenen Kommentare bzw. Stellungnahmen und ggfs. Überarbeitung der MIO-Inhalte | Alle zum MIO eingegangenen Kommentare bzw. Stellungnahmen werden geprüft und bei Bedarf die MIO-Inhalte entsprechend angepasst. Dabei werden die Projektpartner aktiv einbezogen. Das bedeutet, dass die Verantwortlichkeit für die Bearbeitung eines Kommentars bzw. einer Stellungnahme sowie die entsprechende Anpassung des MIO bei der Organisation liegt, welche den kommentierten Inhalt erstellt hat. |
| Veröffentlichung der Kommentierungs- bzw. Stellungnahmeergebnisse | Die zum MIO eingegangenen Kommentare werden thematisch gebündelt und jeder Themenblock erhält eine Antwort. Die Organisation , welche für den Kommentar bzw. für die Stellungnahme verantwortlich ist, ist auch für die Erarbeitung der Antwort zuständig. Alle Antworten werden final von der KBV/mio42 geprüft, formal abgeschlossen und veröffentlicht. |