Operationalisierunghinweise sind als Kommentare, die im Rahmen der Softwareumsetzung hilfreich sein können, gedacht. Sie richten sich dementsprechend an die Softwarehersteller. Auf dieser Seite sind Operationalisierungshinweise zusammengetragen, die keinem einzelnen Informationselement zugeordnet werden können.


Die Umsetzung der Ankreuzfelder im Papier-U-Heft gegenüber der Nutzung im digitalen U-Heft

Im Kinderuntersuchungsheft sind zahlreiche Ankreuzfelder vorhanden. Die verschiedenen Ankreuzfelder des U-Hefts sind zum Teil als Value Sets dargestellt, wobei die Auswahl eines Wertes einem Boolean mit der Ausprägung True entspricht (äquivalent eines angekreuzten Kästchens).

Beispiel der Untersuchung von Thorax, Lunge und Atemwegen in der U3: 5.5.3 U3 - Untersuchung, Phase I


Sollten Auffälligkeiten bzgl. der Atemfrequenz vorliegen, dann wird im Papierdokument das Feld "Atemfrequenz" angekreuzt. Im Umkehrschluss wäre ein nicht angekreuztes Feld als unauffällige Atemfrequenz oder nicht untersuchte Atemfrequenz zu deuten.

Datentechnische Begrenzung von Freitextfelder

Wir verwenden als syntaktischen Standard HL7 FHIR® Release 4. Dies bedingt, dass die Menge an Buchstaben in Freitextfeldern nicht die Größe von einem Megabyte überschreiten darf. Dies würde rechnerisch 2²⁰ Buchstaben entsprechen (1.048.576 Characters). Zum Vergleich kann die Gesamtzahl der Buchstaben im Untersuchungsheft herangezogen werden. Diese beträgt 77.209 Buchstaben. 



Kommentierungen

    • Key

    • UH1X0-451

    • Erstellt

    • 21.08.2020

    • Name

    • Dr. med. Burkhard Lawrenz

    • Organisation

    • BVKJ-Ausschuss Prävention, DGKJ-Screening-Kommission

    • Zusammenfassung

    • Rechtssicherheit

    • Beschreibung

    • In Ihrem Anwendungsbeispiel "Atemfrequenz" schreiben Sie korrekt, dass ein angekreuztes Feld "Atemfrequenz" bedeutet, dass Auffälligkeiten bei der Atemfrequenz vorliegen, ein nicht angekreuztes Feld, dass keine Auffälligkeiten vorliegen oder dass die Atemfrequenz nicht untersucht wurde. Diese Unklarheit kann juristische Konsequenzen haben. Besser wäre es, eine Ankreuzmöglichkeit für unauffällige Befunde vorzusehen. Dann müssten allerdings die Untersuchungsbefunde deutlich weniger kleinteilig dokumentiert werden, um den Aufwand in sinnvollen Grenzen zu halten.

    • Key

    • UH1X0-442

    • Erstellt

    • 21.08.2020

    • Name

    • GKV-Spitzenverband

    • Organisation

    • GKV-Spitzenverband

    • Zusammenfassung

    • Bereitstellung von Testdokumenten

    • Beschreibung

    • Für eine erfolgreiche Integration der medizinischen Informationsobjekte in den entsprechenden Systemen ist eine frühzeitige Bereitstellung von Test-Objekte / Test-Daten zu Testzwecken sinnvoll.
      Die Test-Datensätze könnten bspw. direkt auf <span class="nobr"><a href="https://mio.kbv.de/site/mio" class="external-link" rel="nofollow">https://mio.kbv.de/site/mio<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span> veröffentlicht werden.

    • Key

    • UH1X0-438

    • Erstellt

    • 21.08.2020

    • Name

    • GKV-Spitzenverband

    • Organisation

    • GKV-Spitzenverband

    • Zusammenfassung

    • Verknüpfung der medizinischen Informationsobjekte (MIOs)

    • Beschreibung

    • Unterschiedliche MIOs sollten miteinander verknüpfbar sein.
      Aus dem U-Heft können so dokumentierte Impfungen, die durchgeführt wurden, bzw. der aktuelle Impfstatus direkt in den Impfpass übertragen werden.

    • Key

    • UH1X0-437

    • Erstellt

    • 21.08.2020

    • Name

    • GKV-Spitzenverband

    • Organisation

    • GKV-Spitzenverband

    • Zusammenfassung

    • Möglichkeit der Erfassung zusätzlicher, strukturierter Einträge

    • Beschreibung

    • Wenn weitere medizinische Untersuchungen, die in Verbindung mit dem U-Heft stehen, stattfinden, sollte es eine Möglichkeit geben, auch diese Untersuchungen mit dem U-Heft in Verbindung zu bringen. Sowie die Daten strukturiert im Primärsystem des Leistungserbringers zu erfassen und in die elektronische Patientenakte (ePA) zu übertragen.