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Die Behandelnde Person muss die VoS mit dem Aufrufkontext = 13 (Stapelverodnung) jederzeit aus dem PVS aufrufen können.

Bei der Stapelverordnung werden im PVS mehrere Rezepte und folglich mehrere Bundles vorbereitet, die dann von der VOS abgerufen werden können. Folglich werden auch die Inhalte dieses Szenarios mehrfach vorkommen.