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Mit den KBV-Profilen, -Extensions, -CodeSystems, -NamingSystems und  -ValueSets der eRezept-Schnittstelle (eRezept) in der Version 1.1.0 erhalten Sie die Möglichkeit die Änderungen FHIR-Definitionen des eRezeptes zu prüfen und Stellung zu nehmen.

Im Rahmen der FHIR-Profilierung wurden die folgenden Änderungen in den eRezept-Profilen vorgenommen: 

  • Integration der deutschen Basisprofile von HL7 in der Version 1.3.2 (zur Verbesserung der Interoperabilität)
  • Integration der KBV-Basis-Profile in der Version 1.3.0 (zur Verbesserung der Interoperabilität)
  • Anpassung der FOR-Profile in der Version 1.1.0
  • Ergänzung/Verbesserung von Constraints und Längenbeschränkungen für einzelne Felder

Die KBV-Profile geben Auskunft darüber, wie die Elemente und mit welchen Erweiterungen sowie Einschränkungen diese zu verwenden sind. In den KBV-Extensions wurden notwendige Erweiterungen der KBV-Profile definiert. Die CodeSystems definieren, welche Codes festgelegt wurden und was diese bedeuten. Die ValueSets beinhalten einen Satz von Codes aus einem oder mehreren CodeSystemen, um anzugeben, welche Codes in einem bestimmten Kontext verwendet werden können.

Die Profile sind auch auf Simplifier unter https://simplifier.net/eRezept einzusehen. Im Rahmen dieser Kommentierung wurden unter dem Simplifier-Projekt alle benötigten Profile (Anpassung der FOR-Profile in der Version 1.1.0, KBV-Basis in der Version 1.3.0) und CodeSysteme (Anpassung der FOR-Profile in der Version 1.1.0, KBV-Basis in der Version 1.3.0) bereitgestellt. 

BEISPIELE & VALIDIERUNGSPAKET

eRP_Beispiele_V1.1.0_cc.zipFHIR_eRP_V1.1.0_cc_zur_Validierung.zip

STYLESHEET

ERP_Stylesheet_1.1.0_cc.zip

CHANGELOG

13 Ergebnisse

Key Erstellt Organisation Zusammenfassung Lösung Kommentierungsergebnis
EREZEPT-33 24.06.2022 medatixx GmbH & Co. KG Dosierangabe in der Verordnung Vollständig angenommen

Auf Basis der eingegangenen Rückmeldungen wurden die Vorgaben hinsichtlich der Angabe von Dosierinformationen sowohl in den FHIR-Profilen inkl. der Technischen Anlage als auch in dem Anforderungskatalog nach § 73 SGB V für Verordnungssoftware (EXT_ITA_VGEX_Anforderungskatalog_AVWG) geschärft. Die Details sind in EREZEPT-2 beschrieben.

KBV_PR_ERP_Prescription MedicationRequest.dosageInstruction: Hier darf jetzt eine Dosierungsangabe angegeben werden, ohne das Dosierungskennzeichen zu setzen. Welchen Sinn ergibt das?
Außerdem ist die FHIR-Path-Expression falsch.
Es müsste statt "extension('Dosierungskennzeichen')" "extension('https://fhir.kbv.de/StructureDefinition/KBV_EX_ERP_DosageFlag')" verwendet werden.

EREZEPT-32 24.06.2022 medatixx GmbH & Co. KG Slicing der Identifier in den FOR-Profilen Vollständig angenommen

Sachverhalt wurde korrigiert.

Das Slicing über Pattern wurde aufgrund der Ableitung von der KBV-Basis beibehalten.

KBV_PR_FOR_Practitioner, KBV_PR_FOR_Patient und KBV_PR_FOR_Organization: Das neue Slicing der Identifier über Pattern ist etwas schwer verständlich. Es sind Patterns für identifier.type.coding.display in den KBV-Basisprofilen festgelegt. Die Felder sind in den FOR-Profilen zwar als must-support gekennzeichnet, werden aber über eine 0-Kardinalität verboten.

EREZEPT-31 24.06.2022 medatixx GmbH & Co. KG Unnötige Pflicht für Angabe von LANR Teilweise angenommen

Die Angabe einer Arztnummer im Rahmen einer Behandlung im Krankenhaus wird über entsprechende Verträge geregelt. Teilweise werden Pseudonummern vereinbart, welche als Arztnummer (ANR) zu übermitteln sind. Eine Ausnahme bildet die ASV-Fachgruppennummer, welche nun angegeben werden kann.

Für reine Privatärzte, welche keine LANR / BSNR besitzen, wurde die Telematik-ID als zusätzlicher Identifikator aufgenommen.

KBV_PR_FOR_Practitioner: Für Ärzte ist die LANR jetzt verpflichtend anzugeben. Jedoch haben nur Ärzte die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen eine LANR. Krankenhausärzte und ausschließlich privatpatienten behandelnde Ärzte haben im Regelfall keine LANR. Somit können diese Ärzte keine E-Rezepte mehr ausstellen.

EREZEPT-30 24.06.2022 medatixx GmbH & Co. KG Unnötige Pflicht für Adressangabe bei Privatpatienten Keine Spezifikationsänderung

Die Umsetzung für PKV-Versicherte ist mit der PKV geeint und wird unverändert belassen.

Mit der einheitliche Umsetzung für GKV- und PKV-Versicherte sollte sich der Aufwand für Softwarehersteller reduzieren.

Profil KBV_PR_FOR_Patient: Die Adresse des Patienten ist auch bei PKV als verpflichtend angegeben, jedoch ist diese keine Pflichtangabe nach § 2 AMVV.
Dadurch können Verordnende sich nicht entscheiden aus Gründen der Datensparsamkeit/Datenminimierung laut DSGVO/BDSG diese nicht anzugeben.

EREZEPT-29 24.06.2022 medatixx GmbH & Co. KG Bezeichnung des unveränderlichen Teils der Versichertennummer Keine Spezifikationsänderung

Die KBV wird zukünftig hinsichtlich der Begrifflichkeiten eine Vereinheitlichung über alle Dokumente anstreben.

Die Unterscheidung der VersichertenID nach PKV und GKV ist syntaktisch zwar nicht zwingend notwendig, aber im Sinne einer eindeutigen semantischen Zuordnung wurde sich für diese Umsetzung entschieden.

Der unveränderliche Teil der Versichertennummer gemäß § 290 SGB V wird als GKV-VersichertenID bezeichnet.
Es wäre wünschenswert, wenn sich die Bezeichnung nicht ständig ändern würde (eGK-VersichertenID, VersichertenID, 10-stellige Krankenversichertennummer, ...).
Der Präfix GKV überrascht, da nach § 362 Abs. 2 SGB V auch private Versicherungen die VersichertenID verwenden können.

EREZEPT-28 24.06.2022 medatixx GmbH & Co. KG VerwirrendeWerte für ValueSet KBV_VS_Base_KBV_Medication_Type Keine Spezifikationsänderung

Aus Interoperabilitätsgründen zur KBV-Basis und einer Weiterverwendung der Profile und Instanzen in weiteren Projekten, wurden möglichst wenig Abweichungen von der KBV-Basis vorgenommen.

Die Vorbelegung ist ausschließlich für PZN- und Rezepturverordnungen vorgegeben. Nur in diesen beiden Verordnungssituationen kann automatisch eine korrekte Zuordnung erfolgen.

Hier ist es sehr verwirrend, dass man nur auf den MIO-Seiten herausfindet, dass es sich hierbei um eine Unterscheidung zwischen Fertigarzneimitteln und Rezepturen handelt. Auch ist hierbei sehr verwirrend, dass medicinal product häufig als Übersetzung von Arzneitmittel im Generellen verwendet wird (So z.B. auch vom BfArM).

EREZEPT-27 24.06.2022 medatixx GmbH & Co. KG Verwirrende Namen für ValueSet und CodeSystem Medication_Type Keine Spezifikationsänderung

Aus Interoperabilitätsgründen zur KBV-Basis und einer Weiterverwendung der Profile und Instanzen in weiteren Projekten, wurden möglichst wenig Abweichungen von der KBV-Basis vorgenommen.

ValueSet KBV_VS_Base_KBV_Medication_Type: Verwirrend, das selber Name wie beim CodeSystem KBV_CS_ERP_Medication_Type verwendet wird, es sich aber anscheinend um etwas komplett anderes handelt

EREZEPT-26 24.06.2022 medatixx GmbH & Co. KG Unnötiges Codesystem KBV_CS_ERP_Medication_Type: Keine Spezifikationsänderung

Aus Interoperabilitätsgründen zur KBV-Basis und einer Weiterverwendung der Profile und Instanzen in weiteren Projekten, wurden möglichst wenig Abweichungen von der KBV-Basis vorgenommen.

Wozu wird diese Kennzeichnung benötigt? Die unterschiedlichen Medication-Profile können über meta.profile auseinandergehalten werden.

EREZEPT-12 08.06.2022 yoshteq GmbH & Co. KG KBV_PR_Base_Practitioner mit Institutionskennzeichen Später umsetzen

Der Sachverhalt wird im Rahmen der kommenden Weiterentwicklung betrachtet.

Erweiterung des identifier des KBV_PR_Base_Practitioner um ein Institutionskennzeichen wie bei KBV_PR_Base_Organization (<span class="nobr"><a href="http://fhir.de/StructureDefinition/identifier-iknr" class="external-link" rel="nofollow">http://fhir.de/StructureDefinition/identifier-iknr<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span>|1.3.2). Ein Leistungserbringer kann auch mittels eines Institutionskennzeichen (bspw. Hebammen) identifiziert werden.

EREZEPT-11 02.06.2022 DAV Fehlerhaftes ValueSet "KBV-VS-Base-Deuev-Anlage-8" Vollständig angenommen

Die Referenz auf die Versionsnummer wurde im ValueSet KBV_VS_Base_Deuev_Anlage_8 entfernt.

\KBV-Basis\terminology\KBV_VS_Base_Deuev_Anlage8.xml
Zeile 25 (include)
ACHTUNG! Hier wird auf eine veraltete Version (2.56) referenziert.
In den Dependencies ist die Version 1.3.2 der deutschen Basis Profile angegeben.

Lösung:
1 - Angabe der richtigen Version (1.3.2)
2 - Angabe der Version weglassen, die Version ergibt sich durch die Dependencies.
Die Angabe des referenzierten Inhalt erscheint aus unserer Sicht redundant.

Der Java Validator stört sich nicht daran, jedoch bekommen wir beim Einbinden in unseren den Referenzvalidator auf Basis des HAPI (eigenes Package erstellt) folgenden Fehler:

Validator message: ERROR Bundle.entry<span class="error">[5]</span>.resource.ofType(Organization).address<span class="error">[0]</span>.country Der angegebene Wert ("D") ist nicht im ValueSet 'Land/Wohnsitzländercode' (<span class="nobr"><a href="https://fhir.kbv.de/ValueSet/KBV_VS_Base_Deuev_Anlage_8" class="external-link" rel="nofollow">https://fhir.kbv.de/ValueSet/KBV_VS_Base_Deuev_Anlage_8<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span>), und ein Code aus diesem Valueset ist erforderlich) (error message = Failed to expand ValueSet 'https://fhir.kbv.de/ValueSet/KBV_VS_Base_Deuev_Anlage_8' (in-memory). Could not validate code null#D. Error was: HAPI-0702: Unable to expand ValueSet because CodeSystem could not be found: <span class="nobr"><a href="http://fhir.de/CodeSystem/deuev/anlage-8-laenderkennzeichen" class="external-link" rel="nofollow">http://fhir.de/CodeSystem/deuev/anlage-8-laenderkennzeichen<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span>|2.56)

Darüberhinaus stellt sich die Frage, ob das Testen ohne bereitgestellte Packages (beta) zielführend ist.

EREZEPT-6 25.05.2022 gematik Verbesserungsvorschlag AMVV und authoredOn Keine Spezifikationsänderung

Anpassungswunsch wurde seitens der gematik zurückgezogen.

MedicationRequest.authoredOn 1..1 Vorschlag auf 0..1 zu setzen und über Technische Anlage verpflichtend, falls AMVV-Anpassung mit Signaturdatum=Ausstellungsdatum kommt muss nur TA geändert werden

EREZEPT-5 25.05.2022 gematik Verbesserungsvorschlag KIM-Adresse Vollständig angenommen

FHIR-Profile und Spezifikation entsprechend des Vorschlags angepasst.

Verbesserungsvorschlag Organization.telecom:eMail: maxLength = 60 zu knapp für KIM-Adresse → 256 Zeichen (gemäß der Festlegung für referenceID für KIM-Anbieter)
Für Apotheken-Rückfragen via KIM
Kommunikation im Rahmen der direkten Zuweisung über KIM

EREZEPT-4 25.05.2022 gematik Fehler in Bundle.identifier für PrescriptionID Vollständig angenommen

FHIR-Profil wurde wie vorgeschlagen angepasst.

Bundle.identifier für PrescriptionID nutzt noch das "alte" System → siehe Änderung in <span class="nobr"><a href="https://simplifier.net/erezept-workflow/gem_erp_pr_prescriptionid" class="external-link" rel="nofollow">https://simplifier.net/erezept-workflow/gem_erp_pr_prescriptionid<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span>

Nach dem Refactoring der Workflow-Profile muss die Canonical angepasst werden