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Für bildgebende Untersuchungen, bei der ionisierende Strahlung oder radioaktive Stoffe am Menschen zur Anwendung gelangen, gilt eine gesetzliche Aufzeichnungspflicht gemäß § 85 Strahlenschutzgesetz (StrSchG). In dieser sind vornehmlich Vorgaben zu den inhaltlichen Angaben (insb. betroffene Person, rechtfertigende Indikation, Zeitpunkt und Art der Anwendung mit Angaben zur Exposition), zur Aufbewahrungsdauer sowie zu Vorlagepflichten enthalten. Diese gesetzliche Norm wird durch die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) weiter konkretisiert. Dabei enthält beispielsweise § 127 StrSchV detailliertere Vorgaben zur Authentizität, Sicherheit und Verfügbarkeit der Aufzeichnungen.


Diese Aufzeichnungen strukturell und inhaltlich zu standardisieren, ist seit vielen Jahren Gegenstand entsprechender Initiativen oder Publikationen. Im Folgenden werden einige wichtige Arbeiten aufgeführt. Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 


Die DIN 25300-1:2018-05 (Prozesse in der Radiologie - Teil 1: Befundung eines bildgebenden oder bildgestützten Verfahrens) legt die in Deutschland angewandte Struktur von Befundberichten in der Radiologie dar. Sie enthält nicht nur international typische Datenpunkte, sondern bezieht auch verpflichtende Angaben im Rahmen der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (RöV), welche Ende 2018 in das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) überführt wurden. Nicht enthalten sind Vorgaben/Empfehlungen für den Strukturierungsgrad der einzelnen Angaben (Code bzw. Freitext). 


Die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) hat für radiologische Befundberichte Befundvorlagen erarbeitet und veröffentlicht, welche dem IHE Dateiformat entsprechen, das in dem Profil "Management of Radiology Report Templates (MRRT)" formuliert ist. Neben einer allgemeinen Vorlage für einen Befundbericht nach DIN 25300-1 wurden Templates für bildgebende Untersuchungen mit spezifischer Fragestellung (z. B. CT-Thorax Lungenembolie) erstellt. Sie stellen für den Befundenden einen fachlich konsentierten Leitfaden dar und sollen sicherstellen, dass der Befundbericht alle für die weitere Behandlung relevanten spezifischen Angaben enthält und diese ggf. in strukturierter Form (z. B. Code) anzugeben sind.


Die Medizininformatik-Initiative (MII) hat ein Kerndatensatz-Erweiterungsmodul "Diagnostik | Befunde bildgebender Verfahren" erstellt und zur Kommentierung veröffentlicht. Dieses Modul "beschreibt den allgemeinen Aufbau radiologischer Befunde und bietet ein Datenmodell zur Auswertung und zum Mapping von Bildgebungen sowie Befunddaten für alle gängigen radiologischen Modalitäten. Es umfasst sowohl Informationen aus den DICOM-Headern und bildet radiologische Befundberichte gemäß der DIN 25300-1 Norm der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) ab. Die strukturierte Erfassung dieser Daten unterstützt die Weiterentwicklung diagnostischer Methoden und fördert eine patientenzentrierte Versorgung. Das Kerndatensatzmodul ist flexibel und integriert sowohl unstrukturierte Freitextbefunde als auch semi- oder strukturierte Befunde, wodurch historische und moderne Befundformate unterstützt werden. Besondere Beachtung findet die Verfolgbarkeit klinisch relevanter Entitäten wie Tumorerkrankungen. Zusätzlich werden modalitätsspezifische Attribute mit den Befundbeschreibungen verknüpft, um tiefere technische Einblicke und Patientenselektion für Downstream-Analysen zu ermöglichen" (zitiert aus der zuvor verlinkten Website der MII).


"RadLex ist eine kontrollierte Terminologie für die Radiologie, die unter der Federführung der Radiological Society of North America (RSNA) entwickelt wird. Ziel des RadLex ist es, Begriffe zur Verfügung zu stellen, die in Befundberichten verwendet werden können. Ein großer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Bereich Anatomie und technischer Durchführung. Erkrankungen werden in RadLex nur dann kodiert, wenn sie in anderen Katalogen, wie z.B. dem ICD-10, nicht aufgeführt sind." (Deutsches RadLex, DRG) Die DRG hat für RadLex eine qualitätsgesicherte Übersetzung erstellt.




  • Prüfen insbesondere: HL7/FHIR im Ausland, z.B. Niederlande?
  • Wenn möglich erwähnen, ob FHIR genutzt wird sowie ob die Inhalte kodiert werden und wenn ja, mit welchem Code-System.
  • FHIR DiagnosticReport sehr allgemein für unterschiedliche Diagnostik https://build.fhir.org/diagnosticreport.html
  • EHDS ab 05.04.2022 durch die Europäische Kommission


  • Wenn möglich erwähnen, ob FHIR genutzt wird sowie ob die Inhalte kodiert werden und wenn ja, mit welchem Code-System.
  • DICOM TID 2006 / TID 2000 → Mapping zur leichteren Integration?!
    • DICOM controlled terminology (DICOM Pt. 16, Annex D)
  • RadLex int. (s.o.)
  • LOINC/RSNA Radiology Playbook


  • Kann auf anderen Arbeiten aufgebaut werden? 
  • Gibt es bereits länderübergreifende Standards / Vorgehensweisen?
  • falls sinnvoll: betonen, welche Arbeiten sind besonders passend und besonders berücksichtigt/geprüft?
  • Für den Aufbau eines elektronischen Bildbefunds für die ePA existieren vielfältige nationale und internationale Vorarbeiten, wobei diese inhaltlich weitgehend übereinstimmen und lediglich einzelne gesetzliche Vorgaben für Deutschland angepasst werden müssen. Auch diese sind in der DIN 25300-1 enthalten, weshalb sie sich besonders als Arbeitsgrundlage eignet.