Nach Abschluss der Kommentierung und der Prüfung sowie Bewertung des 2. Teils der eingegangenen Kommentare ist hier ein Überblick zu den eingegangenen Kommentaren und den Bewertungsergebnissen einsehbar. Hier kann entnommen werden, an welchen Stellen Kommentare zu einer Überarbeitung des MIO oder zur Aufnahme von Operationalisierungsempfehlungen für die umsetzenden IT-Systeme geführt haben.


Inhalt

KommentarthemaErgebnis

Thematik: Kompatibilität zwischen LDT und MIO

Jede Weiterverarbeitung von per LDT übertragenen Befunden birgt die Gefahr der Befundveränderung und damit ein erhebliches Haftungsrisiko für den betreibenden Arzt.

LDT3 ist bei weniger als 10% der Zuweiser etabliert und das MIO-Laborbefund ist per LDT 2 NICHT übertragbar.

Die LDT-Gesamtstruktur repräsentiert den Laborprozess vom Auftrag bis zur Abrechnung. Die Befunddokumentation, also das MIO Laborbefund, ist ein Artefakt aus diesem Prozess. Zu berücksichtigen ist, dass der LDT nur im niedergelassenen Bereich genutzt wird und das MIO auch die Laborergebnisse aus stationären Einrichtungen enthalten können soll.

Bei der Konzeption des Informationsmodells für das MIO Laborbefund wurde berücksichtigt, dass alle medizinischen Daten aus LDT3 oder auch LDT2 im MIO abgebildet werden können, so dass der Umstieg von LDT auf MIO ohne Informationsverlust einhergeht.

Umgekehrt gilt:  wenn das MIO Laborbefund im Einsatz ist, wird eine Umwandlung des MIO in LDT nicht notwendig sein. Unsere Vision ist, dass das MIO Laborbefund der führende Standard für den übermittelten Befund sein wird.

Anhang

Es wurde gefragt, warum der Anhang Gesamtbefund als verpflichtend konzipiert ist.

Bei der Kontroverse um die Notwendigkeit eines PDF-Befund-Anhangs, wurde als Gegen-Argumentation aufgeführt: 
Redundante Anhang-Dokumente gefährden die Verlässlichkeit der Aussage. Auf Empfangsseite müsste auf mögliche Widersprüche geprüft werden. Verpflichtender Anhang sollte gestrichen werden.



In der Benehmensversion sind Strukturen für Anhänge (Dokument und/oder Bild) erweitert und detaillierter konzipiert.

Eine Verpflichtung zum Anhang-Laborgesamtbefund gibt es nicht. Der Bedarf, ein PDF-Dokument als unveränderliches Dokument mit zu senden, wird mehrfach von Laborperspektive genannt. Dies wird insbesondere im Rahmen der Einführungszeit des MIO ermöglicht und im weiteren Verlauf beobachtet. Die führenden Informationen sind im MIO selbst enthalten.

Als Operationalisierungshinweis zum Informationsmodell haben wir ergänzt: Wenn der gesamte Laborbefund zusätzlich als Anhang übermittelt wird, ist für dessen Authentizität, inhaltliche Übereinstimmung und Widerspruchsfreiheit zum MIO das Labor verantwortlich, also der Erzeuger des MIO. 

Notwendigkeit PDF-Befund

Bei der Kontroverse um die Notwendigkeit eines PDF-Befund-Anhangs, wurde als Pro-Argumentation aufgeführt: 
Falls bei der Übertragung Daten oder Ergebnisse verloren gehen, soll der PDF-Anhang sicherstellen, dass trotzdem ein kompletter Laborbefund übermittelt wird.


Unvollständige Einträge durch Unterbrechungen im Datenfluss sind nicht zu erwarten. MIO-Daten werden stets als kompletter Eintrag in Form eines verschlüsselten Dokumentes in die elektronische Patientenakte übertragen und ebenso von dort an lesende Systeme gesendet. Unvollständige Übertragung eines Eintrages würde somit zu einem Abbruchfehler der gesamten Übertragung bzw. einer erneuten Übertragung führen.

Eine Verpflichtung zum Anhang gibt es nicht. Der Bedarf, ein PDF-Dokument als unveränderliches Dokument mit zu senden, wird mehrfach von Laborperspektive genannt. Dies wird insbesondere im Rahmen der Einführungszeit des MIO ermöglicht und im weiteren Verlauf beobachtet. Die führenden Informationen sind im MIO selbst enthalten.

Präzision Anhang 

Präzisere Modellierung des Anhangs gefordert: was davon ist Pflicht, was ist optional.

In der Benehmensversion ist die Struktur für den Anhang erweitert und detaillierter konzipiert: Dateiname, Dateiformat, Datei. Eine Verpflichtung zum Anhang gibt es nicht. Als Anhang sind möglich:

  • Anhang-Laborgesamtbefund 
  • Untersuchungsbild-Anhang
  • Ergänzende Dokumente


Offizielle Bezeichnungen für Laboruntersuchungen 

Es ist essenziell, dass die offiziellen Textbedeutungen und Bezeichnungen in den Laborinformationssystemen genutzt werden und im MIO neben den Codes auch die offiziellen Textbedeutungen und Bezeichnungen übermittelt werden müssen.


Mit der FHIR-Spezifikation ist festgelegt, dass die Zuordnung eines LOINC-Codes zur Laboruntersuchung folgende Angaben verpflichtend beinhaltet:

  • Codesystem mit Version
  • Code
  • Anzeigename zum Code

Dass zum Code der Anzeigename mitgegeben werden muss, wurde für alle MIOs festgelegt. Mit der verpflichtenden Angabe des Anzeigenamens ist gewährleistet, dass die in den Kommentaren geforderte offizielle Bezeichnung mitgegeben wird.

Es gilt für LOINC®, dass als Anzeigename der Long Common Name (LCN) mitgegeben werden soll. Dies ist Standard-Vorgehen in FHIR® Spezifikationen.

Der LOINC®-Katalog wurde noch nicht vollständig ins Deutsche übersetzt. Wir empfehlen als Anzeigenamen, sofern vorhanden, den deutschen Anzeigenamen aus der LOINC® Linguistic Variants DE (enthalten in den Accesory-Files der LOINC®-Version) zu verwenden.

Diese Vorgaben bezüglich Long Common Name können in FHIR nicht als  mandatorisch definiert werden. Ersatzweise wurde das im Informationsmodell als verbindliche Vorgabe formuliert und in der FHIR-Spezifikation als "Requirement" formuliert. Diese Änderungen sind in der Benehmensversion umgesetzt.


Spezifikation Laboruntersuchung

Es wurde konträr kommentiert, ob die Angabe des einrichtungsspezifischen Bezeichners der Laboruntersuchung obligat sein soll oder nicht.

Anzeigepflicht-befürwortende Argumentation:

  • Das hätte dann eine hohen Wiedererkennungswert mit dem ebenfalls vorhandenen PDF aus dem Labor.
  • Das ist rechtlich relevant und in der Akkreditierung genau so festgelegt

Argumentation zur Differenzierung:

  • Das Freitextfeld "Bezeichner Laboruntersuchung" nur dann anzugeben, wenn kein Code angegeben werden kann.

Argumentation  dagegen:

  • nur offizielle Bezeichner (Code-Anzeigenamen) für Laboruntersuchung übermitteln; Redundanz vermeiden, deshalb kein Freitext zusätzlich.

Wir haben mit einem führenden Vertreter der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) darüber gesprochen und können folgendes festhalten:

Die Labore sind nicht an die Darstellung eines "Bezeichner Laboruntersuchung" gebunden. Die eingereichten Begriffe stimmen in der Regel nicht mit dem veröffentlichten Leistungsverzeichnis überein. Es muss in Bezug auf die DAkkS-Urkunde lediglich die Zuordnung nachweisbar sein, welcher Bezeichner zur welcher Leistung gehört. Eine solche Rückverfolgbarkeit bietet das LIS (Laborinformationssystem). Fazit: aus der Akkreditierung lässt sich keine Verpflichtung zur Angabe des Freitext-Bezeichners für die Laboruntersuchung im MIO Laborbefund ableiten.

Hingegen ist die Angabe des LOINC-Codes mit entsprechenden Anzeigenamen für das MIO verpflichtend.

Eine vom LOINC-Anzeigenamen abweichende, Einrichtungs-spezifische Freitext-Bezeichnung kann zusätzlich angegeben werden, und zwar direkt in Zuordnung zum LOINC®-Code. Dies bietet den Verwendern die Möglichkeit zur Qualitätskontrolle der Spezifikation von Untersuchungen.






Auftragsdaten

Zum Thema "strukturiert vorliegende Angaben zum Auftrag "gab es mehrere Kommentare mit - zusammengefasst - dem Wunsch, die Daten aus dem Auftrag strukturiert zu erhalten und ein Freitextfeld sollte möglich sein.


Bei dieser Fragestellung geht es um die Abbildung der fachlichen Information aus dem Laborauftrag im Laborbefund, damit auch Leser, die den Auftrag nicht kennen, relevante fachliche Angaben direkt im Laborbefund vorfinden.

Die Laboraufträge erreichen das Labor auf verschiedenen Wegen und die Datenstrukturen sind unterschiedlich. Beispielsweise unterscheidet das Muster 10 nur die drei Felder "Diagnose/Verdachtsdiagnose", "Befund/Medikation", "Auftrag", wobei diese Felder keinen strukturierten Inhalt haben. Das Auftragsobjekt im LDT3 ist strukturell und fachlich weiter ausdifferenziert, darunter auch strukturierte codierte Information. 

Letztlich obliegt es dem/der befundenden Labormediziner:in, fachliche Angaben aus dem Auftrag zu berücksichtigen und solche, die für die Befundung wichtig sind, zu benennen. Aufgrund der derzeit unterschiedlichen Auftragsstrukturen kann es keine allgemeinverbindliche Feld-zu-Feld-Zuordnung im Laborbefund geben. Das fachliche Konzept enthält deshalb drei fachlich kompatible Felder, denen sich die Informationen aus dem Auftrag zuordnen lassen, jeweils optional. Für das mehrfach nachgefragte Muster 10 ergäben sich folgende Optionen zur Zuordnung: 

  • "Fragestellung/Begründung"
    aus "Diagnose/Verdachtsdiagnose
    In der Benehmensversion ist eine Erweiterung umgesetzt, so dass hier ein Diagnoseschlüssel oder ein Diagnosetext stehen kann.
  • "Klinische Angaben" als Freitext
    aus "Befund/Medikation"
  • "Freitext-Anforderung" als Freitext
    aus "Auftrag"

Für den LDT ergibt sich eine umfangreichere Zuordnung. Diese haben wir im Informationsmodell unter Eigenschaften der Elemente als Optionen benannt.

Felder für "Fremdleistung" und "nicht akkreditiert" fehlen

Akkreditierte Labor (ISO 15189) und auch alle nach RiliBÄK "Labor" arbeitenden müssen Fremdleistungen, d.h. Untersuchungen, die an ein Sekundärlabor abgegeben werden, kennzeichnen und auch nicht akkreditierte Methoden/Untersuchungen kennzeichnen.
Es sind zwei Felder cc mit Kardinalität 1:1 für diese Informationen zu ergänzen.
Das Fehlen dieser Kennzeichnung führt zu kritischen Abweichungen bei externen Audits nach ISO 15189!

Die fehlenden Strukturen sind in der Benehmensversion ergänzt. 

Eine Fremdleistung ist nur dann anzugeben, wenn die Leistung an ein Sekundärlabor delegiert wird. Der labormedizinische Beirat (AG FG Labor) hatte angeregt, auch die Verbundleistung als solche kennzeichnen zu können, das wurde mit berücksichtigt.

Die Kennzeichnung nicht akkreditierter Leistungen ist nur für akkreditierte Labore verpflichtend, für andere Labore gilt die Verpflichtung nicht. Dieser Sachverhalt wurde bei der Strukturanpassung berücksichtigt.

Probe

Das Informationsmodell zur Probe ist unvollständig. Z.B. fehlt die Möglichkeit, fehlende oder ungeeignete Materialien zu dokumentieren.


Beantwortung:

In der Benehmensversion ist die Datenstruktur Probe umfassend, am FHIR-Standard orientiert, überarbeitet und um wesentliche Elemente ergänzt. Darunter auch die Angaben zu einem unzureichenden oder fehlenden Probenmaterial, beispielsweise:

Der Probenstatus gibt wieder, ob eine verwendbare Probe vorhanden ist:
Verfügbar
Nicht verfügbar
Nicht geeignet
Irrtümlich eingegeben

Das Element Zustand der Probe beschreibt weitere qualifizierende Aussagen zur Probe.

In Bezug auf die Laboruntersuchung gibt es außerdem die Angabe Begründung Nicht-Verfügbarkeit (DataAbsentReason).

Des weiteren wurde die Kardinalität der Probe auf 0..1 gesetzt, weil Laboruntersuchungen auch als Berechnung erfolgen können, ohne dass eine Probe angegeben wird.

Pflichtangabe Probe, aber unzureichende Möglichkeiten zu erforderlichen Angaben bei fehlender Probe


Beantwortung:

In der Benehmensversion ist die Datenstruktur Probe umfassend, am FHIR-Standard orientiert, überarbeitet und um wesentliche Elemente ergänzt. Darunter auch die Angaben zu einem unzureichenden oder fehlenden Probenmaterial, beispielsweise:

Der Probenstatus gibt wieder, ob eine verwendbare Probe vorhanden ist:
Verfügbar
Nicht verfügbar
Nicht geeignet
Irrtümlich eingegeben

Das Element Zustand der Probe beschreibt weitere qualifizierende Aussagen zur Probe.

In Bezug auf die Laboruntersuchung gibt es außerdem die Angabe Begründung Nicht-Verfügbarkeit (DataAbsentReason).

Die Angabe der Probe ist nun als optional definiert, die Kardinalität wurde auf 0..1 gesetzt, weil Laboruntersuchungen auch als Berechnung erfolgen können, ohne dass eine Probe angegeben wird.

Für die Gewährleistung des grenzüberschreitenden Datenaustauschs nach § 219d Abs. 6 SGB V für den Bereich Labor soll angestrebt werden, die o.g. für den europäischen Raum entwickelten Standards und Vorgaben so weit wie möglich auch in die nationalen Festlegungen zu übernehmen, um den Aufwand und Fehler bei der Übertragung zu minimieren. Eine Harmonisierung der Profile des MIOs Laborbefund mit den entsprechenden Interoperabilitätsfestlegungen für Europa wird deshalb empfohlen, dies gilt für die vorgeschlagenen Datenelemente als auch insbesondere für Valuesets.

Beispielsweise schlägt die X-eHealth-Spezifikation „Laboratory Requests and Reports“ zusätzlich Informationsbausteine für das Behältnis, in dem sich die Probe befindet, vor sowie die Angabe der Gesamtmenge des entnommenen Materials. Diese Informationen werden im MIO Laborbefund nicht erfasst.

Die Datenstruktur Probe wurde um die fehlenden Elemente ergänzt, das ist in der Benehmensversion angepasst.
Inhaltliche Fehler im FallbeispielIn der Benehmensversion sind die Beispiele aktualisiert. 

Anonyme Laboraufträge

Angaben zum Patienten dürfen nicht verpflichtend sein

Für den Fall, dass der Laborbefund pseudonymisiert wird, würde der originale Patientenname nicht im Befund stehen bzw kein Name im Befund stehen. Die Kardinalität zum Namen wurde dementsprechend als "Conditional" formuliert. Diese Änderung ist in der Benehmensversion enthalten.

Als Identifier kann die PID verwendet werden, wenn eine einsendende Praxis den Laborbefund in pseudonymisierter Form übermittelt bekommen möchte. Nach welchen Regeln und mit welchem Identifier ein pseudonymisierter Laborbefund übermittelt wird, wäre in solcher Konstellation Gegenstand einer Einzelabstimmung zwischen Praxis und Labor.


Zur Versichertenidentifikation:  1. PatientIn, Phase I / 1.1 Identifikator, Phase I:

  • Einer der Identifikatoren muss Pflicht sein
  • darf aber bei pseudonymisierten Daten nicht enthalten sein

Insbesondere bei einer Pseudonymisierung ist anstelle des Namens ein Identifikator die Minimalangabe.

Für die Struktur "Identifikator" gilt: durch die Kardinalität/Konformität  1..*M des Oberknotens festgelegt, dass einer der Unterknoten verpflichtend sein muss. In der Benehmensversion ist die Struktur "Identifikator" dementsprechend auf 1..*M angepasst.

Wenn eine einsendende Praxis den Laborbefund in pseudonymisierter Form übermittelt, kann die PID kann als Identifier verwendet werden. Nach welchen Regeln und mit welchem Identifier ein pseudonymisierter Laborbefund übermittelt wird, wäre in solcher Konstellation Gegenstand einer Einzelabstimmung zwischen Praxis und Labor.


IdentifikationVersichertennummer oder PID sollen vorhanden sein, dazu
Möglichkeit zur Prüfung, ob mindestens eines der Felder befüllt ist

In der Benehmensversion ist die Kardinalität/Konformität der Struktur "Identifikator" auf 1..*M angepasst. Damit ist für die Struktur "Identifikator" festgelegt, dass mindestens einer der Unternoten verpflichtend ist. Plausibilitätsprüfungen auf Feldebene diesbezüglich obliegen dem Anwendungssystem.

Die PID kann als Identifier verwendet werden, wenn eine einsendende Praxis den Laborbefund in pseudonymisierter Form  übermittelt bekommen möchte. Nach welchen Regeln und mit welchem Identifier ein pseudonymisierter Laborbefund übermittelt wird, wäre in solcher Konstellation Gegenstand einer Einzelabstimmung zwischen Praxis und Labor.


Name und Vorname des Patienten müssen Pflichtfelder sein.
Vorname als Pflichtfeld sein in Abhängigkeit, ob eine Versichertennummer angegeben ist. 

Die Konformität des Patientennamens ist conditional, bei einer Pseudonymisierung wird ggf gar kein Name angegeben.

Zur Identifikation des Patienten wäre die Nennung des Vornamens nicht zwingend erforderlich, zumal es seltene Fälle geben kann, wo nur ein Name ohne Vorname bekannt ist. Beispielsweise kann es vorkommen, dass nicht eingebürgerte (also nicht der deutschen Gesetzgebung unterliegende) Personen aus Kulturen, die keine Unterscheidung zwischen Vor- und Nachname machen, betroffen sind. 

Es gilt als Konformität für den Vornamen "optional". Wir erkennen an, dass die Übermittlung des vollständigen Namens mit Nachname und Vorname die Identifikation ggf. erleichtert. In der Regel werden Labore die identifizierenden Patientendaten in der Form übermitteln, wie bei der Auftragserteilung mitgegeben, ein mitgegebener Vorname wird grundsätzlich ins MIO übernommen.

Patientenidentifikator "PID" möglichst nur für pseudonymisierte Patienten 

Die PID bildet eine organisationsspezifische Patienten-ID ab. In der Benehmensversion ist die Beschreibung zum Datenelement "PID" um eine Erläuterung ergänzt: Die PID kann beispielsweise als Identifikator verwendet werden, wenn eine einsendende Praxis den Laborbefund in pseudonymisierter Form übermittelt bekommen möchte. Nach welchen Regeln und mit welchem Identifier ein pseudonymisierter Laborbefund übermittelt wird, wäre in solcher Konstellation Gegenstand einer Einzelabstimmung zwischen Praxis und Labor.



Pseudonymisierung Laborbefund

Usecases: Laborbefunde im Bereich Betriebsmedizinische Untersuchungen oder bei Wunschleistungen zu STD

Es ist die Möglichkeit zu schaffen, einen Befund als "pseudonym" zu kennzeichnen, was dann die Felder zu Name, Kontaktdaten, Geschlecht und Geburtsdatum entsprechend anpasst, dafür aber ein Feld "Pseudonym" mit der Kardinalität 1:1 erfordert.


Wir haben verstanden, dass es Anwendungsfälle gibt, wo ein Laborbefund ohne Angabe des Namens erstellt wird.  An Stelle des Namens wäre ein (nur für diesen Vorgang erzeugter) Identifikator anzugeben. - Zu einem späteren Zeitpunkt könnte der Patient fordern, dass der Laborbefund seinen anderen Befunden hinzugefügt wird, z.B. in der ePA. Er wird seine behandelnde Person darum bitten und nimmt in Kauf, dass ein Hochladen in die ePA gleichzeitig die Aufhebung der Pseudonymisierung ("Depseudonymisierung") bedeutet. In einer solchen Konstellation ergibt das Thema Pseudonymisierung auch im Kontext des MIO einen Sinn.

Für solche Anwendungsfälle

  • kann der Laborgesamtbefund das Kennzeichen "Pseudonymisierter Befund" tragen
  • wird ermöglicht, dass der Laborbefund ohne personenidentifizierende Inhalte übertragen werden kann und Angaben zum Alter (Geburtsdatum oder Geburtsjahr) und Geschlecht fallspezifisch auf das fachlich notwendige eingeschränkt werden können. Alter und biologisches Geschlecht sind ggf. erforderlich, um die korrekte Zuordnung von Richtgrenzen und die Beurteilung zu ermöglichen. 

Wenn eine einsendende Praxis den Laborbefund in pseudonymisierter Form übermittelt, kann die PID kann als Identifier verwendet werden. Nach welchen Regeln und mit welchem Identifier ein pseudonymisierter Laborbefund übermittelt wird, wäre in solcher Konstellation Gegenstand einer Einzelabstimmung zwischen Praxis und Labor.


Der Start des Verfahrens zur Generierung und Ausgabe von Krankenversichertennummern für Privatversicherte ist für Q4-2022 vorgesehen. In Analogie zur VersichertenID_GKV sollte auch eine VersichertenID_PKV im Informationsmodell abgebildet werden.

Für Privatversicherte gibt es nun auch den Identifkator "VersichertenID_PKV". Dies ist ein Identifier für den unveränderlichen 10-stelligen Teil der Versicherten ID der privaten Krankenversicherungen. Dies ist in der Benehmensversion entsprechend ergänzt.

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Codierung

KommentarthemaErgebnis
  • Veranlassen Sie, dass die Hersteller von Reagenzkits zur Angabe des zutreffenden LOINC-Codes verpflichtet werden, z.B. im Rahmen der IVDR.
  • Ermittlung des korrekten LOINC wird nur 1 x der Hersteller und nicht durch > 400 Labore durchgeführt (Konsistenz der Daten, Reduktion von Mehrarbeit)
  • Fehlende LOINC könnten dann bevorzugt durch den Hersteller mit der notwendigen Begründung im Falle LOINC beim Regenstrief-Institut beantragt werden. (Verbesserung der Pflege von Terminologien Endnutzerunabhängig)

Die gewünschte Assoziation von Konzepten zu Reagenzien verstehen und unterstützen wir. Jedoch ist dies außerhalb dessen, was innerhalb der Spezifikation vorgegeben werden kann. Wir wollen diese Diskussion gemeinsam mit Ihnen anregen.

Im Sinne der Interoperabilität ist eine Zuordnung des zutreffenden LOINC-Codes im Entstehungsprozess eines Laborwertes frühzeitig anzustreben, so auch bei der Beimischung von Reagenzien im Rahmen einer Laboranalyse.  Unmittelbar aus Ihrem Kommentar ergibt sich aus oben genanntem Grund keine Änderung der Spezifikation. Allerdings wurde das Informationsmodell um ein Element zur Angabe der Produktcodierung GTIN (Teil der UDI) ergänzt, welche zukünftig zur Validierung der Vergleichbarkeit von Tests herangezogen werden kann.

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Technische Repräsentation

KommentarthemaErgebnis
Datum der Laborbefund-Erzeugung und Freigabe überlappen (Extension überlappt semantisch mit Provenance)

Vielen Dank für die Anregung. Wir begrüßen die Nutzung von Standardelementen in FHIR und die Vermeidung von Custom Extensions wo möglich. Im MIO Laborbefund ist die Provenance explizit für die Dokumentation der Freigabe vorgesehen. 

Für die bessere Lesbarkeit des Informationsmodells behalten wir informative Elemente für die Freigabe von Laboruntersuchungen und Befunden bei. Diese müssen nicht in FHIR abgebildet werden.

Warum ist aktuell nur das XML-Format für die FHIR-Daten im MIO Laborbefund zugelassen und kein JSON-Format?

Die aktuelle Spezifikation der ePA 2 erlaubt nur das XML-Format für FHIR-Daten, danach richtet sich die MIO Spezifikation.

In der Spezifikation für die kommende ePA für Alle (ePA 3.0) wird auf das JSON-Format für FHIR-Daten im FHIR-Store gewechselt. Unsere MIO-Spezifikation wird für die neue ePA angepasst werden.


Warum ist die Kardinalität vom "container" für Deutschland auf 0..1 beschränkt, obwohl der FHIR Standard eigentlich 0..* erlaubt? Wie bildet man im Laborbefund Ergebnisse ab, die aus einem "Pooling" von mehreren Proben ermittelt werden?

Wir haben die Spezifikation für das gesamte Probenprofil überarbeitet.
Das vorherige Element "Quelle der Probe" existiert nicht mehr und die Probe kann detaillierter in einzelnen Unterelementen abgebildet werden. Der Probenbehälter hat nun die Kardinalität 0..*  
Somit können Poolings über mehrere container im Specimen abgebildet werden.

Warum finden sich Operationalisierungshinweise & Empfehlungen zur Codierung nicht in den FHIR-Profilen auf Simplifier wieder?

Wir haben hierfür inzwischen im Informationsmodell für Elemente die Sektion "Vorgabe( n )" eingeführt.
Diese Vorgaben finden sich auch in den FHIR-Profilen im "Requirements" Feld der jeweiligen Elemente wieder.

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Übergreifendes

KommentarthemaErgebnis

Informationen im angehängten PDF sind nach unserem Verständnis rechtsverbindlich. Der Aussagewert der strukturierten Daten im MIO ist unklar.



Eine Verpflichtung zum Anhang des Gesamtbefundes im PDF-Format gibt es nicht. Aus der Akkreditierung lässt sich keine Verpflichtung ableiten, dass zur digitalen Übermittlung ein PDF-Anhang mitgegeben werden muss. Laut DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) muss sichergestellt werden, dass die vom Labor übermittelten Informationen verbindlich sind. 

Grundsätzlich ist unsere Vision, dass das MIO Laborbefund der führende Standard für den übermittelten Befund sein wird.

Ein PDF als angehängtes Präsentationsformat des MIO Laborbefund sollte sämtliche Inhalte des MIO, inklusive strukturierter Daten sowie unstrukturierter Anhänge, enthalten und nicht von diesen abweichen oder diese erweitern. Der Bedarf, ein PDF-Dokument als unveränderliches Dokument mit zu senden, wird mehrfach von Laborperspektive genannt. Dies wird insbesondere im Rahmen der Einführungszeit des MIO ermöglicht und im weiteren Verlauf beobachtet. 

Als Operationalisierungshinweis zum Informationsmodell haben wir ergänzt: Wenn ein PDF als zusätzlicher Anhang übermittelt wird, ist für dessen Authentizität, inhaltliche Übereinstimmung und Widerspruchsfreiheit zu inhaltlichen Daten im MIO Laborbefund das Labor verantwortlich, also der Erzeuger des MIO.

Zertifizierung MIO zwingend erforderlich

Es ist zwingend erforderlich, die MIO-Anzeigeprogramme für den ärztlichen/medizinischen Bereich zu zertifizieren.

Ohne eine solche Zertifizierung sind die Haftungsfragen, die sich aus dem Arztrecht und verwandten Regelungen, Richtlinien und Normen (Liste auf Anfrage) ergeben, nicht handhabbar!
Ohne Klärung der Verbindlichkeit und Zertifizierung kann das MIO Laborbefund sein strategisches Ziel niemals erreichen.

Zur MIO-Zertifizierung: Die Zertifizierung bzw. Konformitätsbewertung der Primärsysteme für Interoperabilitätsfestlegungen wird künftig laut DigiG durch das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) verantwortet oder durch eine Beauftragung durch das KIG delegiert. Hierzu können wir keine verbindlichen Aussagen treffen.

Laut DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) muss sichergestellt werden, dass die vom Labor übermittelten Informationen verbindlich sind, wobei aktuell noch das Format eines Laborbefundes individuell vom Servicevertrag zwischen Auftraggeber und Labor abhängt. Grundsätzlich ist unsere Vision, dass das neue Format MIO Laborbefund der führende Standard für den übermittelten Befund sein wird. 

Kollision MIO und DEMIS

Es muss dringend eine einheitliche Vorgehensweise zwischen DEMIS und MIO Kodierung stattfinden. 

Mittelfristig sollte diese Diskrepanz aufgelöst werden, da das Führen zweier Logiken in einem Laborinformationssystem zu erheblichem und unnötigen Mehraufwand in der Datenpflege führt.

Es gibt mehrere Kommentare, die auf die Diskrepanz zwischen DEMIS und MIO Laborbefund, z.B. bei der Handhabung fehlender, exakt passender LOINC-Codes hinweisen, sodass die Thematik "Harmonisierung DEMIS und MIO Laborbefund" noch stärker in den Fokus gerückt ist.

Im Austausch mit den DEMIS-Verantwortlichen, dem RKI, Laborverbänden und dem BfArM wurde von allen Beteiligten ein starkes Interesse an einer Harmonisierung signalisiert sowie angestoßen.

Grundsätzlich gilt es jedoch zu bedenken, dass DEMIS und das MIO Laborbefund jeweils unterschiedliche Anwendungsszenarien bedienen. DEMIS fokussiert auf die relativ grobgranulare Übermittlung einzelner nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtiger Laborergebnisse an das Gesundheitsamt. Das MIO dient dazu einen gesamthaften Laborbefund mit verschiedenen unterschiedlichen Laborergebnissen und Bewertungen abzubilden. Diese unterschiedlichen Einsatzbereiche bedingen abweichende Detailierungsgrade der Informationen. Es wird jedoch im Rahmen der Abstimmungen angestrebt, dass gleiche Sachverhalte auf die gleiche Art abgebildet werden.


Inkonsistenzen durch MIO-Informationen

Es wird als Problem formuliert, dass der empfangende Arzt inhaltliche Überlappungen von Informationen aus verschiedenen MIOs abgleichen muss.

Aufgrund der Langlebigkeit der Informationen in der ePA wird eine technische Unterstützung für den/die Arzt/Ärztin gefordert.



Diese Problematik gibt es nicht nur digital, sondern auch analog. Auch aktuell hat das empfangende medizinische Personal mit Inkonsistenzen in Papierform (z. B. unterschiedlich aktuelle Medikamentenpläne, alte Laborausdrucke, etc.) zu tun.  

Es ist prinzipiell möglich, dass unterschiedliche Laborbefunde als MIOs in verschiedenen Kontexten und zu verschiedenen Zeitpunkten entstehen. Das jeweilige MIO Laborbefund ist in sich geschlossen und stellt immer einen "Schnappschuss" zu einem bestimmten Zeitpunkt dar. Es obliegt dem Labor als Erzeuger des MIO zu entscheiden, welche Informationen relevant sind und hat somit für die Korrektheit und Plausibilität zu garantieren. 

In Zukunft wird es darauf ankommen, dass in den anzeigenden bzw. empfangenden Systemen ein Abgleich von Informationen in der Primärdokumentation benutzerfreundlich stattfindet und die Anwender*innen durch das jeweilige System unterstützt werden. Die mio42 unterstützt daher die Hersteller von Anwendungssystemen durch Bereitstellung von Anzeigemöglichkeiten bzw. Visualisierungen.

Das MIO-Laborbefund - auf Klinische Chemie beschränkt - nicht einsetzbar

"Wenn der Mio Laborbefund nicht alle Bereiche umfasst, müssten wir ja mit verschiedenen Medien die Befunde übertragen und würden dazu die Kostenpauschalen ziehen -- was dann von der KV moniert würde bzw. sogar als Abrechnungsbetrug (weil Umgehung der Vorgaben zu 40111 / 40110) gesehen werden kann. Auf diesen Kostenersatz kann auch kaum verzichtet werden, weil die angefallenen Kosten bei uns ja immens sind..."

Die Möglichkeiten zur Abrechnung des Laborbefundversandes sind gesetzlich verankert. Wir gehen davon aus, dass die Einführung des Opt-out-Prinzips für die ePA in Verbindung mit der Laborbefundkommunikation dazu führt, dass aktuelle Regelungen (EBM und / oder BMV-Ä) überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

Mit der ersten Version des MIO Laborbefund ist das Fachkonzept auf eine "allgemeine Laborlogik" ausgerichtet, orientiert am Datenmodell für Laboruntersuchungen aus dem Bereich der Klinischen Chemie. Laut AG Fachgremien Labor (Beirat) sind damit bereits bis zu 90% der Laboruntersuchungen strukturiert abbildbar. Für spezielle Laboruntersuchungen, die mit der ersten Version des MIO noch nicht strukturiert abgebildet werden können, haben wir das Datenmodell um ergänzende Dokumente erweitert. Damit stellen wir sicher, dass Befunde aus labormedizinischen Spezialbereichen grundsätzlich in einem digitalen Dokumentformat mit angehängt werden können, beispielsweise Ergebnisse aus mikrobiologischen Kulturen oder humangenetischen Untersuchungen. Ziel ist es, grundsätzlich alle Laborbefunde digital in der elektronischen Patientenakte ablegen zu können.

Wir bemühen uns um die möglichst zeitnahe Vervollständigung des strukturierten MIO Laborbefund für die Spezialbereiche in Folgeversionen.


Die KBV macht keine Vorgaben, wie die Inhalte [des MIOs] zukünftig in den verwendeten IT-Systemen zur Ansicht gebracht werden.

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) im Dezember 2022 wurde der § 355 SGB V, dahingehend erweitert, zusätzlich zu den MIO-Spezifikationen Anzeigemöglichkeiten/Visualisierungen zur Verfügung zu stellen. 

Auch für das MIO Laborbefund entwickeln wir folglich Visualisierungen sowie zur Unterstützung der Systeme eine integrierbare Anzeigekomponente in Form eines MIO Viewers. Diese Angebote zur Anzeige (sowohl Designs als auch technische Implementierung) sind jedoch nicht verbindlich, da der Gesetzesauftrag lediglich Angebote jedoch keine Vorgaben vorsieht.

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