In der Technischen Anlage eVDGA werden die für die Softwarehersteller relevanten Daten und das Format zur Übertragung der Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen in Form der elektronischen Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (eVDGA) definiert.
Softwarehersteller, die ihren Anwendern im vertragsärztlichen Bereich die elektronische Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen ermöglichen, müssen die in dieser Anlage definierten Anforderungen umsetzen. Die Umsetzung ist als Bestandteil des Zertifizierungsverfahrens „Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen“ der KBV nachzuweisen.
Mit dem Dokument Technische Anlage eVDGA in der Version 1.00 erhalten Sie die Möglichkeit die zukünftigen Anforderungen an das Verfahren der Verordnung digitalen Gesundheitsanwendungen einzusehen und zu kommentieren.