Zahnärztliche Primärsysteme verwenden zur Identifikation des zahnärztlichen Akteurs die folgende Bildungsregel: "0" + KZV-Nr +Abrechnungsnummer der Zahnarztpraxis (ggf. ergänzt um eine oder mehrere führende Nullen). Bei der Konkatenation der Nummern muss nach der "0" dieKZV-Nummer des Akteurs an die Stellen 2-3 gesetzt werden (ggf. mit ihrer führenden Null), und an die Stellen 4-9 die 1-6-stellige Abrechnungsnummerder Zahnarztpraxis, wobei sie ggf. mit einer oder mehreren führenden Nullen aufgefüllt werden muss. Beispielresultat: "004006789"

Kardinalität und Konformität:

Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Glossar

Rationale:

"Im ersten Feld (ohne Bezeichnung) und im Feld für die Vertragszahnarzt-Nr. wird jeweils die Vertragszahnarztnummereingetragen, die wie folgt aufgebaut ist: 2-stellige KZV- und 6-stellige Vertragszahnarzt-Nr." (Anlage 14b (BMZ-Z))

Terminologie-Assoziation:

CODEBEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEMCODE-SYSTEM
KZVAKZVAbrechnungsnummerIdentifierTypeDeBasis

FHIR®-Mapping: KBV_PR_Base_Organization.identifier:KZV-Abrechnungsnummer

Wert: Identifier (9 - 9 Zeichen)





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