Die Arztnummer (umgangssprachlich auch Lebenslange Arztnummer " LANR" genannt) wird an jede im vertragsärztlichen Bereich oder in einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus ärztlich tätige Person vergeben. Im vertragsärztlichen Bereich erfolgt die Vergabe durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, im Krankenhausbereich durch das Krankenhaus-Arztverzeichnis nach § 293 Abs. 7 SGB V. Die Arztnummer setzt sich aus insgesamt neun Ziffern zusammen:
1. einer sechsstelligen eineindeutigen Ziffernfolge (Ziffern1-6);
2. einer Prüfziffer (Ziffer 7);
3. einem zweistelligen Arztgruppenschlüssel, der den Versorgungsbereich sowie die Facharztgruppe differenziert nach Schwerpunkten angibt (Ziffern 8-9) gemäß Anlage 2 (Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7 SGB V zur Vergabe der Arzt-, Betriebsstätten- sowie der Praxisnetznummern).

Kardinalität und Konformität:

SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Behandelnde Person erfassen (Behandelnde Person)0...*O
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Glossar

Terminologie-Assoziation:

CODEBEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEMCODE-SYSTEM
LANRLifelong physician numberIdentifier type

FHIR®-Mapping: KBV_PR_Base_Practitioner.identifier:ANR

Wert: Identifier





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