Zahnärztliche Primärsysteme verwenden zur Identifikation des zahnärztlichen Akteurs die folgende Bildungsregel: "0" + KZV-Nr +Abrechnungsnummer der Zahnarztpraxis (ggf. ergänzt um eine oder mehrere führende Nullen). Bei der Konkatenation der Nummern muss nach der "0" dieKZV-Nummer des Akteurs an die Stellen 2-3 gesetzt werden (ggf. mit ihrer führenden Null), und an die Stellen 4-9 die 1 - 6-stellige Abrechnungsnummerder Zahnarztpraxis, wobei sie ggf. mit einer oder mehreren führenden Nullen aufgefüllt werden muss. Beispielresultat: "004006789"
Kardinalität und Konformität:
Rationale:
"Im ersten Feld (ohne Bezeichnung) und im Feld für die Vertragszahnarzt-Nr. wird jeweils die Vertragszahnarztnummereingetragen, die wie folgt aufgebaut ist: 2-stellige KZV- und 6-stellige Vertragszahnarzt-Nr. " (Anlage 14b (BMZ-Z))
Terminologie-Assoziation:
| CODE | BEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEM | CODE-SYSTEM |
|---|---|---|
| KZVA | KZVAbrechnungsnummer | IdentifierTypeDeBasis |
FHIR®-Mapping: KBV_PR_VoS_Organization.identifier:KZV-Abrechnungsnummer
Beziehung: Spezialisierung von KZV-Abrechnungsnummer aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.3.0
Wert: Identifier (9 - 9 Zeichen)