Nach der Kommentierungsphase eines MIO-Dokumentes schließt sich die gemäß 291b Absatz 1 Satz 7 definierte Benehmensherstellungsphase an. Darin wird die KBV mit den in § 3 Absatz 1 Satz 1 der Verfahrensordnung "Benehmensherstellung Medizinische Informationsobjekte" genannten Institutionen das Benehmen herstellen.
Für das zahnärztliche Bonusheft werden gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verfahrensordnung weitere maßgebliche, fachlich betroffene Fachgesellschaften und Verbände sowie weitere relevante Organisationen bestimmt, mit denen die KBV das Benehmen herstellt.
Diese sind:
- Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich e. V. (DGI)
- Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGKiZ)
- Deutsche Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien e. V. (DGPro)
- Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ)
- Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK)
- Deutsche Gesellschaft für Parodontologie e. V. (DG PARO)
- Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie e. V. (DGKFO)
- Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e. V. (DGMKG)