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Die KBV legt nach § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V die Schnittstelle zur Kommunikation zwischen einem PVS und einer Verordnungssoftware fest, um Praxen einen einfachen Wechsel der Verordnungssoftware zu ermöglich.

Im vergangenen Jahr wurde die Version 2.0.0 der VoS-SST zur Kommentierung gegeben, welche den Wechsel von FHIR STU3 auf R4 und die Anpassungen an die Einführung des E-Rezepts beinhaltete.

Nach Ihrem wertvollen Feedback, wurde aufgrund der umfangreichen Änderungen und den gemeldeten starken Belastungen durch die vielfältigen anderen Themen entschieden, dass die Version 1.20.0 der VoS-SST zum 01.01.2022 umzusetzen ist. Diese beinhaltete nur die notwendigen Änderungen, damit das E-Rezept zwischen PVS und VoS und umgekehrt übertragen werden kann.

Geplante Anpassungen 

Die Profile des E-Rezepts werden nach derzeitiger Planung zum 01.07.2022 angepasst und die Änderungen werden zum 01.01.2023 im Echtbetrieb zur Verfügung stehen müssen.

Da das signierte E-Rezept in der aktuellen Version 1.20.0 der VoS-SST gesamthaft als "BLOB/CLOB" (DocumentReference-Inhalt base64-codiert) übertragen wird, sollte es auch mit Änderungen am E-Rezept weiterhin möglich sein, dieses mit der Version 1.20.0 dort zu übertragen.

Die VoS-SST soll weiterhin auf den neuesten technologischen Stand mit FHIR R4-Profilen gebracht werden, so dass auf Grundlage der bereits kommentierten Version 2.0.0 aufbauend diese Änderungen entsprechend auch berücksichtigt werden.

Umfrage

Wir möchten hierzu gerne Ihr Meinungsbild evaluieren und Sie bitten, uns eine Rückmeldung zu folgender Fragestellung zu geben.

Die Umfrage ist bis zum XX.02.2022 geöffnet.

Die Umfrageergebnisse werden direkt untenstehend angezeigt.



„Soll die neue Version der VoS-SST mit FHIR R4-Profilen zeitgleich mit den Änderungen am E-Rezept verpflichtend zum 01.01.2023 umzusetzen sein oder soll hier ein zeitlicher Versatz von 6 Monaten für die VoS-SST berücksichtigt werden?“



Die Umfrage gilt unter der Voraussetzung, dass es keine direkte Auswirkung der eRezeptänderungen auf die VoS-SST gibt (z.B. Prozessänderungen, Notwendige neue Informationen). Dies ist nach aktueller Planung nicht der Fall. Sollte dies doch geschehen ist eine synchrone Anpassung nicht zu vermeiden.


Wir freuen uns auf Ihr Feedback und sind bei Fragen jederzeit über ita@kbv.de für Sie erreichbar.



Ergebnis

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