Nach einer erfolgreichen Benehmensherstellung beschließt der Vorstand der KBV das medizinische Informationsobjekt. Im Rahmen dieser Festlegung wird auch definiert, ab wann dieses medizinische Informationsobjekt gilt und somit in der Versorgung genutzt werden kann. Es ist geplant, dass das vorliegende medizinische Informationsobjekt zum
01. Januar 2023
gilt. Es ist ebenfalls geplant, die Vorversion des vorliegenden medizinischen Informationsobjektes zu diesem Datum außer Kraft zu setzen.