Seitenhistorie
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Für Abkürzungen und Begriffserklärungen siehe Glossar & Abkürzungsverzeichnis, Phase I.
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Definition medikationsbezogene Grundprozesse Medikationsbezogene Grundprozesse sind Teilprozesse, die wiederholt vorkommen und wesentliche Kernelemente des Medikationsprozesses darstellen. Um die Darstellung der dgMP-Szenarien und der Versorgungsprozesse der klinischen Fallbeispiele zu verschlanken und übersichtlicher zu gestalten, werden die Grundprozesse dort als Subprozesse zugeklappt, also in einer Überschrift zusammengefasst, dargestellt. Die aufgeklappte, also ausführliche Darstellung der Grundprozesse befindet sich auf dieser Seite.
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Ist eine Verordnung erstellt worden und ist die Rezeptierung dieser Verordnung (Medikation) nötig, wird nach Möglichkeit ein eRezept erstellt. Nach ärztlichem Ermessen und bei entsprechender Delegationsfähigkeit kann das (e)Rezept durch ärztliches Assistenzpersonal vorbereitet werden. Anmerkung: Da nicht jede Verordnung zwangsläufig eine Rezeptierung (Verschreibung) nach sich zieht, sind dies formal getrennte Prozessschritte, auch wenn die Verordnung & Rezeptierung einer Medikation grundsätzlich ein organischer Prozess ist, dessen einzelne Schritte in der (gedanklichen) Ausführung fließend ineinander übergreifen können (beim dgMP - Szenario "Verordnung und ggfs. Rezeptierung einer Medikation durch eine/n Ärzt:in" ausführlicher beschrieben). Zunächst werden alle alle Daten zur Verordnung im eRezept erfasst (mindestens eRezept-Pflichtinformationen erfasst, PS sollte per Anzeige unterstützen, welche Informationen verpflichtend anzugeben sind und welche optional sind). Dabei kann erfolgt eine digitale Unterstützung durch das Primärsystem im Sinne des digital gestützten Medikationsprozesses erfolgen, das heißt die in der vorher durchgeführten durchgeführten Verordnung erfassten Daten können "weiterverwendet" und das eRezept somit automatisch befüllt werden. So entfallen Doppeleingaben. Anmerkung: Diese Funktionalität ist bereits jetzt schon in vielen Primärsystem-Verordnungsmodulen etabliert. Möchte die verordnende Person noch weitere, optionale Informationen erfassen, ist dies ebenfalls möglich. Zum Schluss Im Anschluss muss das eRezept durch eine eine qualifizierte elektronische Signatur (elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) nötig) validiert werden. Dies ist, wie gewohnt, als Einzel-, Stapel- oder Komfortsignatur möglich. Die Signatur ermöglicht dem Primärsystem die Übermittlung an den eRezept-Fachdienst, welcher den Verordnungsdatensatz automatisch in der ePA speichert (eML). Soll das eRezept unmittelbar zur Einlösung gelangen können, empfiehlt es sich, den Verordnungsvorgang mit der Einzel- oder Komfortsignatur abzuschließen.
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Soll eine Änderung oder Neuerhebung/-erstellung medikationsrelevanter Daten (zum Beispiel Verordnungen, AMTS-relevante Zusatzinformationen (AMTS-rZI) und / oder andere klinische bzw. administrative Daten) in der ePA gespeichert werden, muss zunächst der der aktuelle Medikationsplan (ggfs. inklusive AMTS-rZI) aus der ePA heruntergeladen und angezeigt werden (technische Voraussetzung). Nach der Sichtung der bereits vorhandenen Daten werden die entsprechenden Daten neu eingetragen, aktualisiert oder gelöscht. Dabei unterstützt das Primärsystem im Sinne des digital gestützten Medikationsprozesses die Eintragung elektronisch (Komfortfunktionen), sodass durch Datenübernahmen (zum Beispiel aus der eML, dem Verordnungsmodul, der Patienten-/Stammkundenkartei insgesamt und / oder einer Arzneimitteldatenbank) eine Doppeleingabe von Informationen vermieden werden kann. Im Anschluss wird der Medikationsplan lokal gespeichert. Dies ermöglicht die Einsicht in den Medikationsplan nach Abschluss der Konsultation sowie den späteren Abgleich von zwischenzeitlichen Änderungen bei einer neuen Konsultation. Im Kontext der Apotheke ist eine lokale Speicherung nur bei Zustimmung im Rahmen der Stammkundenkartei möglich. Sofern es keinen Patientenwiderspruch gibt, erfolgt als nächstes die Speicherung in der ePA. (Anmerkung: Auch bei grundsätzlicher Zustimmung zum dgMP bleibt ein Patientenwiderspruch gegen einzelne Einträge, zum Beispiel bei Ableitbarkeit einer potentiell stigmatisierenden Diagnose, möglich). Auch ein Ausdruck des Medikationsplans als Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) ist auf Patientenwunsch hin möglich (Anmerkung: ohne QR-Code, Anpassung des Formats erfolgt in Abstimmung mit AG BMP, bestehend aus KBV, BÄK und DAV).
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Möchte ein/e Patien:in ein Soll ein (e)Rezept in der Apotheke einlöseneingelöst werden, muss dieses zunächst zunächst auf formale Fehler geprüft werden. Wird ein Fehler gefunden, muss geprüft werden, ob eine Korrektur durch die verordnende LEI nötig ist. Ist dies nicht der Fall, kann eine Korrektur durch den/die Apotheker:in vorgenommen werden. Ist jedoch eine Korrektur durch die verordnende LEI nötig, muss geprüft werden, ob eine Rücksprache mit dieser erfolgen kann. Ist dies nicht der Fall, muss der Vorgang abgebrochen werden und der/die Patient:in wird an die verordnende LEI verwiesen. Wird die verordnende LEI erreicht, ist zu prüfen, ob eine Korrektur erfolgen kann. Wenn nein, kommt es ebenfalls zu einem Abbruch des Vorgangs und der/die Patient:in die einreichende Person wird an die verordnende LEI verwiesen. Ist eine Korrektur durch die verordnende LEI verordnende LEI möglich, kann der Prozess fortgeführt werden sobald diese vorgenommen wurde. Ist das (e)Rezept frei von Formfehlern oder konnte korrigiert werden, findet als Nächstes eine medikationsbezogene Anamnese mit anschließender Auswahl der Medikation unter Berücksichtigung von u. a. Abrechenbarkeit (Rabattverträge), Verfügbarkeit (Lieferbarkeit) und patient:innenindividuellen Faktoren statt. Ergeben sich bei der pharmazeutischen AMTS-Prüfung des ausgewählten Präparats Arzneimittelbezogene Probleme (ABP), werden diese auf Relevanz geprüft. Sind die ABP relevant, muss geprüft werden, ob ein Präparatewechsel möglich ist, welcher die ABP beheben würde. Wenn nein, kommt es zu einem Abbruch des Vorgangs und der/die Patient:in die einreichende Person muss die verordnende LEI erneut aufsuchen. Wenn ja, muss geprüft werden, ob eine Korrektur durch die verordnende LEI nötig ist. Ist dies der Fall, muss geprüft werden, ob eine Rücksprache mit der verordnenden LEI möglich ist. Wenn nein, kommt es ebenfalls zu einem Abbruch des Vorgangs und der/die Patient:in die einreichende Person wird an die verordnende LEI verwiesen. Ist keine Korrektur durch die verordnende LEI nötig oder eine Korrektur wurde durchgeführt, wird erneut die Auswahl der Medikation durchgeführt. Wurden bei der pharmazeutischen AMTS-Prüfung keine ABP festgestellt oder sind die ABP nicht relevant, muss der/die Patient:in über die korrekte Anwendung aufgeklärt werden. Erst dann kann die Medikation dispensiert werden. Der dabei erzeugte Dispensierdatensatz wird im Falle eines eRezeptes vom Primärsystem an den eRezept-Fachdienst übermittelt übermittelt, welcher den Dispensierdatensatz automatisch in der ePA speichert (eML). Ist eine eine Stammkundenkartei vorhanden, wird diese idealerweise aktualisiert. Anmerkung: Zu beachten ist, dass der gesamte Medikationsprozess ein organischer Prozess ist, dessen einzelne Schritte in der (gedanklichen) Ausführung fließend ineinander übergreifen können (beim dgMP - Szenario "Verordnung und ggfs. Rezeptierung einer Medikation durch eine/n Ärzt:in" ausführlicher beschrieben). Im Anschluss an die Abgabe der Medikation sollte der Dispensierdatensatz idealerweise also nicht nur an den eRezept-Fachdienst übermittelt werden sondern - soweit relevant - für einen Eintrag im Medikationsplan der ePA verwendet werden. Dieser Aspekt ist im dgMP - Szenario "Dispensierung einer OTC-Medikation in der Apotheke" dargestellt.
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Neben der Rezept-Einlösung kann auch ein Beratungsanliegen Grund zur Patientenvorstellung Leistungserbringung in der Apotheke sein. Aus der Beratung heraus kann sich eine Empfehlung für eine eine OTC-Medikation (OTC: over the counter, nicht rezeptpflichtige Medikation) ergebenMedikation ergeben. Alternativ kann auch der primäre Wunsch zum Kauf einer OTC-Medikation die Patient:innenvorstellung Leistungserbringung auslösen. In beiden Fällen muss zunächst eine medikationsbezogene Anamnese stattfinden. Im Anschluss kommt es unter Berücksichtigung u. a. der Verfügbarkeit und der erhobenen patient:innenindividuellen Faktoren zur Präparate-Auswahl und zu einer pharmazeutischen AMTS-Prüfung. Ergeben sich hierbei Arzneimittelbezogene Probleme (ABP), werden diese auf Relevanz geprüft. Sind die ABP relevant, muss geprüft werden, ob ein Präparatewechsel möglich ist und , welcher die ABP beheben würde. Wenn ja, wird ein neues Präparate ausgewählt, wenn nein, kann kann keine OTC-Medikation ausgegeben werden. In diesem Falle muss bei anhaltendem Bedarf ggfs. eine ärztliche Konsultation erfolgen. Ist eine OTC-Medikation erfolgreich ausgewählt worden, muss der/die Patient:in über die korrekte Anwendung aufgeklärt werden. Erst dann kann die OTC-Medikation dispensiert werden. Ist eine Stammkundenkartei vorhanden, wird diese idealerweise aktualisiert. Sofern kein Patientenwiderspruch Widerspruch vorliegt, erfolgt die Speicherung der OTC-Dispensierdaten in der ePA. Anmerkung: Zu beachten ist, dass der gesamte Medikationsprozess ein organischer Prozess ist, dessen einzelne Schritte in der (gedanklichen) Ausführung fließend ineinander übergreifen können (beim dgMP - Szenario "Verordnung und ggfs. Rezeptierung einer Medikation durch eine/n Ärzt:in" ausführlicher beschrieben). Im Anschluss an die Abgabe der OTC-Medikation sollte diese idealerweise also nicht nur in der Stammkundenkartei (wenn vorhanden) dokumentiert werden sondern - soweit relevant - für einen Eintrag im Medikationsplan der ePA verwendet werden. Dieser Aspekt ist im dgMP - Szenario "Dispensierung einer OTC-Medikation in der Apotheke" dargestellt.
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