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Hintergrundinformationen |
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MIO Telemedizinisches Monitoring |
Rechtlicher Rahmen
Die Entwicklung des vorliegenden MIOs zum Telemedizinischen Monitoring wurde durch eine gesetzliche Vorgabe angestoßen, die in folgenden zwei Paragraphen des SGB V verortet ist:
- § 355 Abs. 2d SGB V: Die KBV trifft erstmals bis zum 30. Juni 2022 die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten, die im Rahmen des telemedizinischen Monitorings verarbeitet werden. Die Festlegungen nach Satz 1 sind fortlaufend fortzuschreiben.
- § 367a SGB V: In der Vereinbarung [über technische Verfahren bei telemedizinischem Monitoring] (…) ist vorzusehen, dass den Versicherten therapierelevante Daten in einem interoperablen Format nach § 355 Absatz 2d zur Verfügung gestellt werden.
Für PatientInnen mit chronischer Herzinsuffizienz wurde durch den Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ende 2020 eine Aufnahme von Leistungen des Telemedizinischen Monitorings in die Regelversorgung beschlossen, sofern bestimmte weitere Indikationskriterien vorliegen1. Hierbei werden Daten erfasst und engmaschig beobachtet, die entweder von kardialen Aggregaten (z.B. ICD, CRT-P oder CRT-D) oder von externen Geräten erfasst und telemedizinisch übermittelt werden. Ende 2021 wiederum erfolgte eine Aufnahme von abrechenbaren Leistungsziffern für das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)2.
Fachliche Entwicklungsgrundlage MIO
In der ersten Version des MIOs konzentrieren wir uns zunächst auf die Anwendung von Telemedizinischem Monitoring bei der Versorgung von PatientInnen mit chronischer Herzinsuffizienz, entsprechend der G-BA-Regelung zur Aufnahme dieser Leistungen in die Regelversorgung. Die wesentlichen Protagonisten in diesem Anwendungsszenario sind der sogenannte Primär behandelnde Arzt (PBA) und ein Telemedizinisches Zentrum (TMZ). Aufgrund des derzeitigen Konzepts der elektronischen Patientenakte (ePA), bei der die Datenhoheit klar auf Seite der versicherten Person liegt und bei der die Verwendung grundsätzlich freiwillig ist, bilden wir mit unserem MIO nicht primär die Kommunikation bzw. Datenübertragung zwischen PBA und TMZ ab. Im Vordergrund steht stattdessen die Übermittelbarkeit von strukturierten Informationen zum aktuellen Stand der Behandlung an die versicherte Person über die ePA. Ersteller des MIO können hierbei sowohl der PBA als auch das TMZ sein. Dies wird im folgenden Schaubild veranschaulicht:
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des MIO orientieren wir uns an einem Befundbericht mit Arztbriefcharakter, wie er in der ambulanten fachärztlichen Versorgung üblich ist. In dem MIO ist daher neben administrativen Basisinformationen über die versicherte Person und die beteiligten medizinischen Leistungserbringer und der strukturierten Ausgabe der erhobenen Messparameter auch eine ganzheitliche medizinische Einordnung des Behandlungsverlaufes abgebildet. So können z.B. Informationen über Anamnese, Diagnosen, Geräte/Implantate, Medikation und geplantes Prozedere strukturiert angegeben und der versicherten Person sowie zukünftigen Mit- und Weiterbehandlern zur Verfügung gestellt werden. Dies kann entweder regelhaft (z.B. 1x/Quartal) oder anlassbezogen erfolgen.
Die technische Ausgestaltung des MIO erfolgt teilstrukturiert, sodass sowohl die Verwendung international anerkannter Terminologien unterstützt werden als auch eine freitextliche Verwendung der medizinischen Datenelemente möglich ist. Da eine Aufnahme weiterer Indikationen für Telemedizinisches Monitoring zukünftig zu erwarten ist, erfolgt die Ausgestaltung zudem mit der Prämisse eines einfach erweiterbaren Datenmodells, um perspektivisch weitere telemedizinische Monitoring-Anwendungszenarien mit dem MIO zu bedienen.
Der MIO-Entwicklungsprozess zeichnet sich durch die aktive Einbindung der relevanten und maßgeblich beteiligten Stakeholder bzw. Interessengruppen aus, z.B. im Rahmen von Workshops oder auch virtuellen Expertenaustauschen. Um eine adäquate Repräsentation der relevanten medizinischen Informationen für die hier betrachtete Telemedizinische Monitoring-Anwendung zu gewährleisten, haben wir uns intensiv mit beteiligten Fachorganisationen, praktizierenden ÄrztInnen und mit Patientenverbänden ausgetauscht. Darüber hinaus wird der MIO-Entwurf in einer öffentlichen Kommentierungsphase zur Diskussion gestellt, bevor die offizielle Benehmensherstellung initiiert wird.
Weitere Entwicklungen im MIO-Kontext
Im Folgenden werden exemplarisch einige vergleichbare Entwicklungen im In- und Ausland beschrieben, die im Kontext Telemedizinisches Monitoring relevant sind. Dies stellt keine abschließende Auflistung aller Entwicklungen dar.
Arbeiten in Deutschland
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Arbeiten und Entwicklungen im europäischen Ausland
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Arbeiten und Entwicklungen im nicht europäischen Ausland
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Fazit
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Referenzen
1 GBA-Beschlusstext: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4648/2020-12-17_MVV-RL_Telemonitoring-Herzinsuffizienz_BAnz.pdf
2 Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM): https://www.kbv.de/media/sp/EBM_2022-01-01_EBA_76_BeeG_FinE_Teil_A_B_Telemonitoring_Herzinsuffizinez.pdf
? Zusammenfassende Dokumentation zum GBA-Beschluss: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-7197/2020-12-17_MVV-RL_Telemonitoring-Herzinsuffizienz_ZD.pdf
? Anlage zur Zusammenfassenden Dokumentation zum GBA-Beschluss: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-7198/2020-12-17_MVV-RL_Telemonitoring-Herzinsuffizienz_ZD-Anlage.pdf
-- es folgt: Vorgaben aus dem Template, bitte nach Finalisierung der Seite löschen--
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| title | Seitenhierarchie |
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Diese Seiten (Hintergrundinformationen sowie untergeordnete Seiten) werden jetzt nicht unter eine Version des MIO dargestellt, sondern übergreifend. Zur besseren Handhabung des Template-Bereichs sind sie dennoch hier verblieben.
Einordnung im veröffentlichten MIO-Bereich hier analog U-Heft:
Keine Duplizierung auf Versionsebene des MIOs (siehe U-Heft):
| Info | ||
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Sofern auf Quellen wie Studien/Vorgaben/Gesetze etc. verwiesen wird und diese Online verlinkt werden können, die Verknüpfung einfügen über "Verknüpfung einfügen - Webverknüpfung" (nicht über das Makro MIO Icon Link). Sofern die Quellen nicht online verfügbar sind, kann mit Referenzen gearbeitet werden. |
Folgende Informationen sind im Dokument Hintergrundinformationen recherchieren/zu dokumentieren:
- rechtliche oder formale Vorgaben?
- Best Practices?
- Richtlinien von Fachverbänden o.ä. vorhanden?
Bestehende Arbeiten und Vorgaben zu MIO
Hier kann in einem kurzen Einleitungstext auf die folgenden Inhalte eingegangen werden.
Baustein: Im Folgenden werden exemplarisch einige Arbeiten und Vorgaben im In- und Ausland beschrieben. Dies stellt keine abschließende Auflistung aller Arbeiten zum MIO dar.
| Hinweis |
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Bei bestehenden Arbeiten ist die explizite Nennung von ausschließlichen Industrieprodukten zu vermeinden. Gibt es Vorarbeiten von Verbänden und Vereinen können diese genannt werden. Bei Lösungen/ Umsetzungen von einzelnen Kassen ist darauf zu achten, dass keine Industrieprodukte benannt werden, sondern die Lösung als Lösung der Kasse XYZ genannt wird. |
Arbeiten in Deutschland
- Text ergänzen
- Prüfen: Medizininformatikinitiiative / HL7 / vesta-Inhalte / Inhalt bei Gesundheitsakten / Apps?
- Wenn möglich erwähnen, ob FHIR genutzt wird sowie ob die Inhalte kodiert werden und wenn ja, mit welchem Code-System.
Arbeiten und Vorgaben im europäischen Ausland
- Text ergänzen
- Prüfen insbesondere: HL7/FHIR im Ausland, z.B. Niederlande?
- Wenn möglich erwähnen, ob FHIR genutzt wird sowie ob die Inhalte kodiert werden und wenn ja, mit welchem Code-System.
Arbeiten und Vorgaben im nicht europäischen Ausland
- Text ergänzen
- Wenn möglich erwähnen, ob FHIR genutzt wird sowie ob die Inhalte kodiert werden und wenn ja, mit welchem Code-System.
Fazit
- Text ergänzen
- Kann auf anderen Arbeiten aufgebaut werden?
- Gibt es bereits länderübergreifende Standards / Vorgehensweisen?
- falls sinnvoll: betonen, welche Arbeiten sind besonders passend und besonders berücksichtigt/geprüft?
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Stand:
- Zeitpunkt ergänzen
References
- Referenz
- Referenzen ergänzen
Anwendungsszenarien
In Anwendungsszenarien wird das Szenario wird das Eintragen von Daten in einen Patientenbericht durch die/den Primär behandelnde(-n) Ärztin / Arzt beschrieben
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Anwendung und Anwendergruppen
In Anwender und Anwendergruppen wird beschrieben, wie das MIO angewendet werden kann und welche Gruppen von Personen es benutzen wird.
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Hintergrundinformationen
In den Grundlagen sind Informationen zu den rechtlichen Rahmen, die fachliche Entwicklungsgrundlage eines MIOs, die Weiterentwicklungen im MIO-Kontext, das Fazit oder die Querverweise hinterlegt.
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Informationsmodell
Das Informationsmodell stellt die fachlichen Inhalte hierarchisch dar. Es soll dabei besonders dem medizinischen Fachpublikum eine Übersicht über die Inhalte bieten.
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Nutzen des MIO
Im Nutzen des MIOs wird beschrieben, welchen Nutzen das MIO für versicherte Personen und ärztliches und medizinisches Personal hat.
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