Seitenhistorie
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Für Abkürzungen und Begriffserklärungen siehe Glossar & Abkürzungsverzeichnis, Phase I.
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Definition medikationsbezogene Grundprozesse Medikationsbezogene Grundprozesse sind Teilprozesse, die wiederholt vorkommen und wesentliche Kernelemente des Medikationsprozesses darstellen. Um die Darstellung der dgMP-Szenarien und der Versorgungsprozesse der klinischen Fallbeispiele zu verschlanken und übersichtlicher zu gestalten, werden die Grundprozesse dort als Subprozesse zugeklappt, also in einer Überschrift zusammengefasst, dargestellt. Die aufgeklappte, also ausführliche Darstellung der Grundprozesse befindet sich auf dieser Seite.
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Im Rahmen des Medikationsprozesses kann es dazu kommen, dass eine nicht verordnungsberechtigte Person eine Verordnung eine nicht verordnungsberechtigte Person eine Verordnung für eine verordnungsberechtigte Person Person vorbereitet. Dies ist zum Beispiel regelhaft der Fall, wenn Stationsärzt:innen durch Stationsapotheker:innen unterstützt werden. In diesem Falle können die Stationsapotheker*innen einen Medikationsvorschlag im Primärsystem vorbereiten, welcher im Verlauf von den Stationsärzt:innen verordnet wird. Dies gilt ebenso für die Vorbereitung von Wiederholungsrezepten durch medizinische Fachangestellte (MFA), zum Beispiel in der hausärztlichen Praxis. Ist ein Medikationsbedarf ein Medikationsbedarf festgestellt worden, wird der Medikationsvorschlag der Medikationsvorschlag durch die nicht verordnungsberechtigte Person vorbereitet. Dabei können die die in der ePA gespeicherten sowie weitere Daten unterstützend hinzugezogen hinzugezogen werden. Im Rahmen einer stationären Aufnahme wären dies zum Beispiel die Anamnesedaten, inklusive der eML, dem Medikationsplan und den AMTS-relevanten relevanten Zusatzinformationen. Die Erstellung des Medikationsvorschlags beinhaltet idealerweise bereits eine AMTS AMTS-Prüfung, welche wenn möglich softwaregestützt erfolgen sollte. Ergeben sich hierbei Auffälligkeiten Arzneimittelbezogene Probleme (ABP), werden diese auf Akzeptabilität Relevanz geprüft. Sind die Auffälligkeiten nicht akzeptabelABP relevant, muss ein neuer Medikationsvorschlag erstellt werden. Dies wird so oft oft wiederholt, bis der gesamte Medikationsbedarf gedeckt ist. Der vollständige vollständige Medikationsvorschlag wird an die verordnende Person übermittelt.
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Ist zum Beispiel im Rahmen der Anamnese und/oder der Diagnosestellung ein Medikationsbedarf ein Medikationsbedarf festgestellt worden, müssen eine Medikationsentscheidung eine Medikationsentscheidung getroffen und eine Verordnung ausgestellt werden. Dabei können, neben den im direkten Patientenkontakt erhobenen Daten, die die in der ePA gespeicherten sowie weitere Daten unterstützend hinzugezogen hinzugezogen werden. Dies umfasst zum Beispiel Vorbefunde, die eML, den Medikationsplan und die AMTS-relevanten Zusatzinformationen. Im Rahmen der Medikationsentscheidung muss außerdem eine AMTS AMTS-Prüfung Prüfung durchgeführt werden, welche, wenn möglich, softwaregestützt erfolgen sollte. Ergeben sich hierbei Auffälligkeiten Arzneimittelbezogene Probleme (ABP), werden diese auf Akzeptabilität Relevanz geprüft. Sind die Auffälligkeiten nicht akzeptabelABP relevant, muss eine neue Medikationsentscheidung getroffen werden. Dies wird so oft oft wiederholt, bis der gesamte Medikationsbedarf gedeckt ist. Im Anschluss muss eine Patientenaufklärung eine Patientenaufklärung zur richtigen Einnahme / Anwendung durchgeführt werden. Außerdem muss die die Medikation im Primärsystem verordnet werden werden, wobei mindestens die Pflichtangaben laut (e)Rezept zu erfassen sind. Anmerkung: Wichtig für das Verständnis ist, dass diese Verordnung noch keine keine Verschreibung in Form eines (e)Rezeptes darstellt. Da nicht jede Verordnung zwangsläufig eine Rezeptierung (Verschreibung) nach sich zieht, sind dies formal getrennte Prozessschritte, auch wenn die Verordnung & Rezeptierung einer Medikation grundsätzlich ein organischer Prozess ist, dessen einzelne Schritte in der (gedanklichen) Ausführung fließend ineinander übergreifen können (beim dgMP beim dgMP - Szenario "Verordnung und ggfs. Rezeptierung einer Medikation durch eine/n Ärzt:in" ausführlicher beschrieben).
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Ist eine Verordnung erstellt worden und ist die Rezeptierung dieser Verordnung (Medikation) nötig, wird nach Möglichkeit ein eRezept erstellt. Nach ärztlichem Ermessen und bei entsprechender Delegationsfähigkeit kann das (e)Rezept durch ärztliches Assistenzpersonal vorbereitet werden. Anmerkung: Da Da nicht jede Verordnung zwangsläufig eine Rezeptierung (Verschreibung) nach sich zieht, sind dies formal getrennte Prozessschritte, auch wenn die Verordnung & Rezeptierung einer Medikation grundsätzlich ein organischer Prozess ist, dessen einzelne Schritte in der (gedanklichen) Ausführung fließend ineinander übergreifen können (beim dgMP beim dgMP - Szenario "Verordnung und ggfs. Rezeptierung einer Medikation durch eine/n Ärzt:in" ausführlicher beschrieben). Zunächst werden alle Daten zur Verordnung im eRezept erfasst (mindestens eRezept-Pflichtinformationen erfasst, PS sollte per Anzeige unterstützen, welche Informationen verpflichtend anzugeben sind und welche optional sind). Dabei kann erfolgt eine digitale Unterstützung durch das Primärsystem im Sinne des digital gestützten Medikationsprozesses erfolgen, das heißt die in der vorher durchgeführten Verordnung erfassten Daten können "weiterverwendet" und das eRezept somit automatisch befüllt werden. So entfallen Doppeleingaben. Anmerkung: Diese Funktionalität ist bereits jetzt schon in vielen Primärsystem-Verordnungsmodulen etabliert. Möchte die verordnende Person noch weitere, optionale Informationen erfassen, ist dies ebenfalls möglich. Zum Schluss Im Anschluss muss das eRezept durch eine qualifizierte elektronische Signatur (elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) nötig) validiert werden. Dies ist, wie gewohnt, als Einzel-, Stapel- oder Komfortsignatur möglich. Die Signatur ermöglicht dem Primärsystem die die Übermittlung an den eRezept-Fachdienst, welcher den Verordnungsdatensatz automatisch in der ePA speichert (eML). Soll das eRezept unmittelbar zur Einlösung gelangen können, empfiehlt es sich, den Verordnungsvorgang mit der Einzel- oder Komfortsignatur abzuschließen.
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Kommt es zu einer Soll eine Änderung oder Neuerhebung/-erstellung medikationsrelevanter Daten (zum Beispiel Verordnungen, AMTS-relevante Zusatzinformationen (AMTS-rZI) und / oder andere klinische bzw. administrative Daten) , werden diese in der Regel in der Primärdokumentation (Primärsystem) festgehalten. Zusätzlich kann es sinnvoll bzw. notwendig sein, diese Daten auch im Medikationsplan (ePA) zu dokumentieren. In diesem Falle in der ePA gespeichert werden, muss zunächst der aktuelle Medikationsplan (ggfs. inklusive AMTS-rZI) aus der ePA heruntergeladen und angezeigt angezeigt werden (technische Voraussetzung). Als nächstes Nach der Sichtung der bereits vorhandenen Daten werden die entsprechenden Daten eingetragenentsprechenden Daten neu eingetragen, aktualisiert oder gelöscht. Dabei kann unterstützt das Primärsystem im Sinne des digital gestützten Medikationsprozesses die Eintragung elektronisch unterstützen (Komfortfunktionen), sodass durch Datenübernahmen (zum Beispiel aus der eML, dem Verordnungsmodul, der Patientenkartei Patienten-/Stammkundenkartei insgesamt und / oder der einer Arzneimitteldatenbank) eine Doppeleingabe von Informationen vermieden werden kann. Im Anschluss wird der Medikationsplan lokal gespeichert. Dies ermöglicht die Einsicht in den Medikationsplan nach Abschluss der Konsultation sowie den späteren Abgleich von zwischenzeitlichen Änderungen bei einer neuen Konsultation. Im Kontext der Apotheke ist eine lokale Speicherung nur bei Zustimmung im Rahmen der Stammkundenkartei möglich. Sofern es keinen Patientenwiderspruch gibt, erfolgt als nächstes die Speicherung in der ePA. (Anmerkung: Auch bei grundsätzlicher Zustimmung zum dgMP bleibt ein Patientenwiderspruch gegen einzelne Einträge, zum Beispiel bei Ableitbarkeit einer potentiell stigmatisierenden Diagnose, möglich). Auch ein Ausdruck in der ePA gespeichert, sofern es keinen Patientenwiderspruch gibt. Außerdem kann eine lokale Speicherung des neuen Medikationsplans im Primärsystem erfolgen, falls dies gewünscht ist. Auch ein Ausdruck des Medikationsplans als Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) ist auf Patientenwunsch hin möglich (Anmerkung: ohne QR-Code, Anpassung des Formats durch die KBV ist in Arbeit) ist auf Patientenwunsch hin möglicherfolgt in Abstimmung mit AG BMP, bestehend aus KBV, BÄK und DAV).
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Möchte ein/e Patien:in ein Soll ein (e)Rezept in der Apotheke einlöseneingelöst werden, muss dieses zunächst auf formale Fehler geprüft werden werden. Wird ein Fehler gefunden, muss geprüft werden, ob eine ärztliche Rücksprache Korrektur durch die verordnende LEI nötig ist. Ist dies nicht der Fall, kann eine eine Korrektur durch den/die Apotheker:in vorgenommen vorgenommen werden. Ist jedoch eine ärztliche Rücksprache Korrektur durch die verordnende LEI nötig, muss muss geprüft werden, ob diese sofort eine Rücksprache mit dieser erfolgen kann. Ist dies nicht der Fall, muss der der Vorgang abgebrochen werden werden und der/die Patient:in muss wird an die verordnende Person erneut aufsuchenLEI verwiesen. Wird die ärztliche Ansprechperson die verordnende LEI erreicht, ist zu prüfen, ob eine eine Korrektur ad hoc erfolgen kann. Wenn nein, kommt es ebenfalls zu einem Abbruch einem Abbruch des Vorgangs und der/die Patient:in muss die verordnende Person erneut aufsuchendie einreichende Person wird an die verordnende LEI verwiesen. Ist eine sofortige Korrektur durch die verordnende Person LEI möglich, wird kann der Prozess fortgeführt werden sobald diese vorgenommen wurde. Ist das (e)Rezept frei von Formfehlern oder konnte ad hoc korrigiert werden, findet als Nächstes eine medikationsbezogene Anamnese mit anschließender Präparateauswahl Auswahl der Medikation unter Berücksichtigung von u. a. Abrechenbarkeit (Rabattverträge), Verfügbarkeit (Lieferbarkeit) und patient:innenindividuellen Faktoren statt. Ergeben sich bei der pharmazeutischen AMTS-Prüfung des ausgewählten Präparats AuffälligkeitenPräparats Arzneimittelbezogene Probleme (ABP), werden diese auf Akzeptanz Relevanz geprüft. Sind die Auffälligkeiten nicht akzeptabelABP relevant, muss geprüft werden, ob ein Präparatewechsel Präparatewechsel möglich ist und , welcher die Auffälligkeiten ABP beheben würde. Wenn nein, kommt es zu einem Abbruch einem Abbruch des Vorgangs und der/die Patient:in die einreichende Person muss die verordnende Person LEI erneut aufsuchen. Wenn ja, muss geprüft werden, ob eine ärztliche Rücksprache Korrektur durch die verordnende LEI nötig ist. Ist dies der Fall, muss geprüft werden, ob eine ärztliche Korrektur ad hoc Rücksprache mit der verordnenden LEI möglich ist. Wenn nein, kommt es ebenfalls zu einem Abbruch einem Abbruch des Vorgangs und der/die Patient:in muss die verordnende Person erneut aufsuchendie einreichende Person wird an die verordnende LEI verwiesen. Ist keine ärztliche Rücksprache nötig oder konnte ad hoc eine ärztliche Korrektur erfolgenKorrektur durch die verordnende LEI nötig oder eine Korrektur wurde durchgeführt, wird erneut die Präparateauswahl Auswahl der Medikation durchgeführt. Wurden bei der der pharmazeutischen AMTS-Prüfung keine Auffälligkeiten ABP festgestellt oder sind die Auffälligkeiten akzeptabelABP nicht relevant, muss der/die Patient:in über die korrekte korrekte Anwendung aufgeklärt aufgeklärt werden. Erst dann kann die Medikation abgegeben Medikation dispensiert werden. Der dabei erzeugte Dispensierdatensatz wird im Falle eines eRezeptes vom Primärsystem an den den eRezept-Fachdienst übermittelt übermittelt, welcher den Dispensierdatensatz automatisch in der ePA speichert (eML). Ist eine Stammkundenkartei Stammkundenkartei vorhanden, wird diese idealerweise aktualisiert. Anmerkung: Zu beachten ist, dass der gesamte Medikationsprozess ein organischer Prozess ist, dessen einzelne Schritte in der (gedanklichen) Ausführung fließend ineinander übergreifen können (beim dgMP beim dgMP - Szenario "Verordnung und ggfs. Rezeptierung einer Medikation durch eine/n Ärzt:in" ausführlicher beschrieben). Im Anschluss an die Abgabe der Medikation sollte der Dispensierdatensatz idealerweise also nicht nur an den eRezept-Fachdienst übermittelt werden sondern - soweit relevant - für einen Eintrag im Medikationsplan der ePA verwendet werden. Dieser Aspekt ist im dgMP dgMP - Szenario "Dispensierung einer rezeptierten OTC-Medikation in der Apotheke" dargestellt dargestellt.
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Neben der Rezept-Einlösung kann auch ein Beratungsanliegen Grund zur Patientenvorstellung Leistungserbringung in der Apotheke sein. Aus der Beratung heraus kann sich eine Empfehlung für eine OTC-Medikation (OTC: over the counter, nicht rezeptpflichtige Medikation) ergeben ergeben. Alternativ kann auch der primäre Wunsch zum Kauf einer OTC-Medikation die Patient:innenvorstellung Leistungserbringung auslösen. In beiden Fällen muss zunächst eine medikationsbezogene Anamnese stattfinden. Im Anschluss kommt es unter Berücksichtigung u. a. der Verfügbarkeit und der erhobenen patient:innenindividuellen Faktoren zur zur Präparate-Auswahl und und zu einer einer pharmazeutischen AMTS-Prüfung. Ergeben sich hierbei Auffälligkeitenhierbei Arzneimittelbezogene Probleme (ABP), werden diese auf Akzeptabilität auf Relevanz geprüft. Sind die Auffälligkeiten nicht akzeptabelABP relevant, muss geprüft werden, ob ein Präparatewechsel Präparatewechsel möglich ist und , welcher die Auffälligkeiten ABP beheben würde. Wenn ja, wird ein neues Präparate ausgewählt, wenn nein, kann keine OTC-Medikation ausgegeben ausgegeben werden. In diesem Falle muss bei anhaltendem Bedarf ggfs. eine ärztliche Konsultation erfolgen. Ist eine OTC-Medikation erfolgreich ausgewählt worden, muss der/die Patient:in über die korrekte korrekte Anwendung aufgeklärt aufgeklärt werden. Erst dann kann die OTC-Medikation abgegeben Medikation dispensiert werden. Ist eine Stammkundenkartei eine Stammkundenkartei vorhanden, wird diese idealerweise aktualisiert. . Sofern kein Widerspruch vorliegt, erfolgt die Speicherung der OTC-Dispensierdaten in der ePA. Anmerkung: Zu beachten ist, dass der gesamte Medikationsprozess ein Medikationsprozess ein organischer Prozess ist, dessen einzelne Schritte in der (gedanklichen) Ausführung fließend ineinander übergreifen können (beim dgMP beim dgMP - Szenario "Verordnung und ggfs. Rezeptierung einer Medikation durch eine/n Ärzt:in" ausführlicher beschrieben). Im Anschluss an die Abgabe der OTC-Medikation sollte diese idealerweise also nicht nur in der Stammkundenkartei (wenn vorhanden) dokumentiert werden sondern sondern - soweit relevant - für einen Eintrag im Medikationsplan der ePA verwendet werden. Dieser Aspekt ist im dgMP im dgMP - Szenario "Ausgabe Dispensierung einer OTC-Medikation in der Apotheke" dargestellt.
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