Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Anwendungsszenarien

In Anwendungsszenarien wird das Szenario wird das Eintragen von Daten in einen Patientenbericht durch die/den Primär behandelnde(-n) Ärztin / Arzt beschrieben

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Anwendung und Anwendergruppen

In Anwender und Anwendergruppen wird beschrieben, wie das MIO angewendet werden kann und welche Gruppen von Personen es benutzen wird.

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Hintergrundinformationen

In den Grundlagen sind Informationen zu den rechtlichen Rahmen, die fachliche Entwicklungsgrundlage eines MIOs, die Weiterentwicklungen im MIO-Kontext, das Fazit oder die Querverweise hinterlegt.

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Informationsmodell

Das Informationsmodell stellt die fachlichen Inhalte hierarchisch dar. Es soll dabei besonders dem medizinischen Fachpublikum eine Übersicht über die Inhalte bieten.

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Nutzen des MIO

Im Nutzen des MIOs wird beschrieben, welchen Nutzen das MIO für versicherte Personen und ärztliches und medizinisches Personal hat.

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MIO Telemedizinisches Monitoring

Inhalt
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Rechtlicher Rahmen

Die Entwicklung des MIO Telemedizinisches Monitoring leitet sich aus den folgenden zwei Paragraphen des SGB V ab:

  • § 355 Absatz 2d Satz 1 SGB V: Die KBV trifft erstmals bis zum 30. Juni 2022 die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten, die im Rahmen des telemedizinischen Monitorings verarbeitet werden. 
  • § 367a Absatz 1 Satz 3 SGB V: In der Vereinbarung [über technische Verfahren bei telemedizinischem Monitoring] (…) ist vorzusehen, dass den Versicherten therapierelevante Daten in einem interoperablen Format nach § 355 Absatz 2d zur Verfügung gestellt werden.

Aus den Erläuterungen zum SGB V geht hervor, dass die KBV die Festlegungen treffen soll, damit die im Rahmen des telemedizinischen Monitoring verarbeiteten Daten als Zusammenfassungen zu Messwerten und Therapieverläufen in einem interoperablen Format zur Verfügung stehen und in die elektronische Patientenakte (ePA) eingestellt werden können.

Für PatientInnen mit chronischer Herzinsuffizienz wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Ende 2020 eine Aufnahme von Leistungen des telemedizinischen Monitorings in die Regelversorgung beschlossen, sofern bestimmte weitere Indikationskriterien vorliegen1. Hierbei werden Daten erfasst und engmaschig beobachtet, welche entweder von kardialen Aggregaten (z.B. ICD, CRT-P oder CRT-D) oder von externen Geräten erhoben und telemedizinisch übermittelt werden. Ende 2021 wiederum erfolgte eine Aufnahme von abrechenbaren Leistungsziffern für das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)2. Eine Vereinbarung über technische Verfahren bei telemedizinischem Monitoring nach § 367a Absatz 1 Satz 2 SGB V wird festlegen, wie zukünftig Daten aus kardialen Aggregaten bzw. externen Geräten in ein telemedizinisches Zentrum (TMZ) übermittelt werden sollen. 

Mit dem MIO Telemedizinisches Monitoring wird zunächst sichergestellt, PatientInnen therapierelevante Daten als Zusammenfassungen zur Verfügung zu stellen (vgl. Abbildung 1). 

Fachliche Entwicklungsgrundlage MIO

Die fachliche Grundlage für die Entwicklung dieses MIO entspricht in der ersten Version zunächst den Überlegungen und Recherchen, die dem oben angegebenen G-BA-Beschluss zur Aufnahme des telemedizinischen Monitorings bei Herzinsuffizienz zugrunde liegen. Diese sind vollumfänglich in der zusammenfassenden Dokumentation3 und dem entsprechenden Anhang4 dokumentiert. Die im Rahmen der hierin skizzierten Behandlungsmethoden erhobenen bzw. ausgewerteten Parameter standardisiert dokumentierbar und interoperabel verfügbar zu machen, stellt die Mindestanforderung an unsere MIO-Entwicklung dar.  

Der MIO-Entwicklungsprozess zeichnet sich darüber hinaus durch die aktive Einbindung der relevanten und maßgeblich beteiligten Stakeholder bzw. Interessengruppen aus, z.B. im Rahmen von Workshops oder auch virtuellen Expertenaustauschen. Um eine adäquate Repräsentation der relevanten medizinischen Informationen für die hier betrachtete telemedizinische Monitoring-Anwendung zu gewährleisten, haben wir uns intensiv mit beteiligten Fachorganisationen, praktizierenden ÄrztInnen und mit Patientenverbänden ausgetauscht. Darüber hinaus wird das MIO in einer öffentlichen Kommentierungsphase zur Diskussion gestellt, bevor die offizielle Benehmensherstellung5 initiiert wird. 

Die wesentlichen Akteure im Anwendungsszenario "telemedizinisches Monitoring bei Herzinsuffizienz" sind die/der sogenannte primär behandelnde ÄrztIn (PBA) und ein telemedizinisches Zentrum (TMZ). Primär behandelnde ÄrztInnen können beispielsweise HausärztInnen, KardiologInnen oder PneumologInnen sein. Sie sind für die direkte Versorgung der versicherten Person und für das Treffen von Therapieentscheidungen zuständig. Das ärztliche TMZ ist unter anderem für das Datenmanagement und die technische Ausstattung der PatientInnen zuständig – nach Abstimmung im Vertretungsfall auch für die Aufgaben der/des PBA. Die Aufgaben des TMZ können ausschließlich KardiologInnen übernehmen, welche bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.

Im Vordergrund der MIO-Entwicklung steht die Übermittlung von strukturierten Informationen zu den erhobenen Parametern und zum aktuellen Stand der Behandlung an die versicherte Person über die ePA. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des MIO orientieren wir uns an einem Befundbericht mit Arztbriefcharakter. Die/der ErstellerIn des MIO kann hierbei sowohl die/der PBA als auch das TMZ sein. Dies wird im folgenden Schaubild veranschaulicht:

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Abb. 1: Datenfluss bei telemedizinischem Monitoring.

Die technische Ausgestaltung des MIO erfolgt teilstrukturiert, sodass sowohl die Verwendung international anerkannter Terminologien unterstützt wird als auch eine freitextliche Verwendung der medizinischen Datenelemente möglich ist. Auf die Übertragbarkeit bereits in strukturierter Form im Primärsystem vorliegender Informationen wurde ein besonderer Wert gelegt, um den Mehraufwand für die erstellende Person so gering wie möglich zu halten. Da eine Aufnahme weiterer Indikationen für das telemedizinische Monitoring zukünftig zu erwarten ist, erfolgt die Ausgestaltung zudem mit der Prämisse eines einfach erweiterbaren Datenmodells, um perspektivisch weitere telemedizinische Monitoring-Anwendungsszenarien mit dem MIO bedienen zu können. 

Weitere Entwicklungen im MIO-Kontext

Um die Erweiterbarkeit des Datenmodells auf weitere Anwendungsszenarien des telemedizinischen Monitorings sicherzustellen, wurde eine Begleitrecherche in diesem Themenfeld durchgeführt. In diesem Rahmen erfolgte u.a. eine systematische Analyse von Projekten, die im Interoperabilitätsverzeichnis des deutschen Gesundheitswesens (vesta)6 gelistet sind sowie eine allgemeine Literaturrecherche. 

Im Folgenden werden exemplarisch einige vergleichbare Anwendungen von telemedizinischem Monitoring bei anderen Erkrankungen im In- und Ausland beschrieben. Dies stellt keine abschließende Auflistung aller Entwicklungen dar.

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Die direkte Analyse und Dokumentation der von Sensoren im Alltag erfassten Daten der Parkinsonkranken soll es den behandelnden ÄrztInnen ermöglichen, deutlich früher zu intervenieren als bisher. Ziel ist hierbei eine eine höhere Versorgungsqualität, die einhergeht mit einer gesteigerten Lebensqualität der PatientInnen und weniger stationären Notfallbehandlungen.12 

Fazit

Mit dem MIO Telemedizinisches Monitoring wurde erstmals eine semantische und syntaktische Spezifizierung der Informationen entwickelt, die beim telemedizinischen Monitoring von PatientInnen mit Herzinsuffizienz für die Versorgung relevant sind. PatientInnen erhalten so einen transparenten, einheitlichen und übersichtlichen Bericht zum aktuellen Behandlungszustand ihrer Erkrankung. Die an der Versorgung beteiligten behandelnden Personen erhalten ein interoperables Austauschformat, mit der sich die Effizienz in der unmittelbaren Versorgung und in der Kommunikation mit weiteren LeistungserbringerInnen steigern lässt. Im Rahmen geplanter Fortschreibungen ist eine Ausweitung der Anwendungsszenarien über das Telemonitoring von PatientInnen mit Herzinsuffizienz hinaus zu erwarten. 

Referenzen

1 GBA-Beschlusstext: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4648/2020-12-17_MVV-RL_Telemonitoring-Herzinsuffizienz_BAnz.pdf
2 Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM): https://www.kbv.de/media/sp/EBM_2022-01-01_EBA_76_BeeG_FinE_Teil_A_B_Telemonitoring_Herzinsuffizinez.pdf
3 Zusammenfassende Dokumentation zum GBA-Beschluss: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-7197/2020-12-17_MVV-RL_Telemonitoring-Herzinsuffizienz_ZD.pdf
4 Anlage zur Zusammenfassenden Dokumentation zum GBA-Beschluss: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-7198/2020-12-17_MVV-RL_Telemonitoring-Herzinsuffizienz_ZD-Anlage.pdf
5 Verfahrungsordnung Benehmensherstellung Medizinische Informationsobjekte: https://www.kbv.de/media/sp/2021-02-02_MIO-Verfahrensordnung.pdf
6 Interoperabilitätsverzeichnis des deutschen Gesundheitswesens: https://www.vesta-gematik.de/

7 Übersichtsarbeit zu Telemonitoring bei arterieller Hypertonie: https://link.springer.com/article/10.1007/s00108-021-00966-6
8 Übersichtsarbeit zu Telemonitoring bei Diabetes mellitus: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC6814890/ 
9 Übersichtsarbeit zu Telemonitoring bei Schlafapnoe: https://journals.sagepub.com/doi/10.1177/1357633X17735618
10 Übersichtsarbeiten zu Telemonitoring bei COPD: https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fmed.2021.720019/full, https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC6446156/ , https://www.atsjournals.org/doi/10.1164/rccm.201712-2404OC
11 Machbarkeitsstudie zu Telemonitoring bei COVID-19: https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0257095
12 Projekt-Homepage einer laufenden RCT-Studie zu Telemonitoring bei Morbus Parkinson: https://www.telepark-sachsen.de/ 

Stand: Januar 2022

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