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Hintergrund - Was ist die PKA?

Anfang 2025 wurde die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherte, die nicht widersprochen haben, eingeführt. Damit haben Versicherte einen digitalen Ordner, in dem persönliche Gesundheitsdaten abgelegt werden – ob Arztbriefe oder Befundberichte beispielsweise vom letzten Besuch beim Hausarzt oder Orthopäden, Entlassbriefe aus dem Krankenhaus oder eine Liste mit elektronisch verordneten Medikamenten. Die ePA der Versicherten werden nun kontinuierlich im Behandlungskontext befüllt. Um einen Überblick über die relevanten medizinischen Informationen eines Versicherten zu erhalten, soll in der ePA eine elektronische Patientenkurzakte (ePKA) eingeführt werden. Folgende Versorgungsszenarien sind vorgesehen:

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Durch die Aktivitäten auf europäischer Ebene zur „Patient Summary“, die durch die ePKA befüllt werden soll, werden aktuell verschieden konzeptionelle, inhaltliche und technische Fragen diskutiert. Passend hierzu kommt der mio42 in Kooperation mit der gematik die Aufgabe zu, die ePKA für die nationalen Rahmenbedingungen zu spezifizieren.

Historie

Bereits vor der Einführung der ePA gab es Bestrebungen, eine kompakte Übersicht über medizinisch relevante Informationen bereitzustellen. Ein erster Ansatz war der Notfalldatensatz (NFD), der im Rahmen des Notfalldatenmanagements (NFDM) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden kann. Die entsprechende Spezifikation wurde 2018 veröffentlicht. Trotz des klaren Nutzens wurde der NFD in der Praxis nur selten eingesetzt, insb. weil die Verwendung der Karte nicht praktikabel war. Vor diesem Hintergrund war ursprünglich vorgesehen, dass die PKA Version 1.0.0 den NFD ersetzt und künftig als eigenständige Online-Anwendung in der Telematikinfrastruktur gespeichert wird. Entsprechend orientierte sich der Inhalt der ersten PKA-Spezifikation stark am Notfalldatensatz und überführte dessen Inhalte in ein interoperables MIO-Format.

Inzwischen haben jedoch mehrere Entwicklungen zu einer grundlegenden Weiterentwicklung der PKA geführt:

  • Erweiterte gesetzliche Anforderungen in Deutschland haben den Anwendungsbereich vergrößert. Die PKA ist heute nicht mehr ausschließlich auf Notfallsituationen ausgerichtet, sondern soll eine allgemeine Übersicht über die wichtigsten Gesundheitsinformationen liefern.

  • Europäische Vorgaben im Rahmen des European Health Data Space (EHDS) bringen zusätzliche Anforderungen an Inhalte und Austauschformate mit sich.

  • Technologische Veränderungen der ePA-Infrastruktur: Während die erste PKA-Spezifikation noch an einer eigenständigen TI-Anwendung bzw. an früheren, dokumentennahen Architekturen ausgerichtet war, soll die PKA künftig als strukturiertes Informationsobjekt im datenbankbasierten FHIR®-Bereich der ePA umgesetzt werden.

Diese Entwicklungen machen eine umfassende inhaltliche und technische Überarbeitung der ursprünglichen PKA-Spezifikation notwendig. Darüber hinaus sollen künftig auch Versorgungsprozesse stärker berücksichtigt werden. Ziel ist es, die PKA möglichst gut in bestehende Systeme und Arbeitsabläufe im Gesundheitswesen zu integrieren.

Wo stehen wir?

Derzeit gibt es auf nationaler Ebene noch keine festgelegte Frist, bis wann die PKA in der Versorgung umgesetzt sein muss. In der ePA-Roadmap wird sie (Stand April 2026) als EHDS-relevantes Thema im Backlog geführt. Im europäischen Kontext gibt es jedoch eine klare Perspektive: Bis März 2029 muss Deutschland in der Lage sein, eine Patient Summary mit anderen EU-Ländern auszutauschen. Wir arbeiten aktuell zusammen mit der gematik daran, dafür die technischen Voraussetzungen innerhalb der ePA-Infrastruktur (Aktensysteme) und dem National Contact Point for eHealth (NCPeH) zu schaffen.

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