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Du interessierst dich für die medizinischen Inhalte oder möchtest verstehen, wie die PKA in den Versorgungsalltag könnte? Dann könnten der Bereich "Inhalte" und "Prozesse" interessant sein. 

Du bist mehr auf der technischen Ebene unterwegs und suchst Informationen zur Implementierung? Dann schau bei "Anforderungen", "FHIR Artefakte" und "Infrastruktur & APIs" rein.

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Hintergrund - Was ist die PKA?

Die elektronische Patientenkurzakte (PKA) ist eine Übersicht über die wichtigsten Gesundheitsinformationen eine:r Versicherten. Sie ist Teil der ePA und soll einer behandelnden Person (egal aus welcher Berufsgruppe) die Möglichkeit geben auch bei unbekannten Patient:innen schnell behandlungsrelevante Informationen zu finden. Dies ist einerseits im Notfallszenario interessant, wenn der:die Patient:in selbst gerade keine Auskunft über ihren Gesundheitszustand geben kann und auch sonst keine Informationen verfügbar sind. Andererseits ermöglicht es auch im Szenario der Regelversorgung das schnelle Erlangen eines medizinischen Überblicks und die einfache Übernahme der vorhandenen medizinischen Informationen in die eigene Dokumentation.

Im Gegensatz zum eRezept, Laborbefunden in der ePA oder dem dgMP gibt es für die PKA keine analoge Vorlage. Daher gibt es aktuell in der Versorgung keine etablierten Inhalte und Prozesse, die wir (ggf. mit Anpassungen) übernehmen können. Bei der Erarbeitung der PKA kümmern wir uns deswegen nicht nur um die Auswahl der abzubildenden Inhalte, sondern auch um den Versorgungsprozess, in denen unsere PKA in Zukunft hineinpassen muss.  

Die Liste an Informationsbausteinen, die potenziell in einer PKA vorkommen sollen/können ist lang. Zu den wichtigsten zählen z.B. Informationen zur Medikation, Vorerkrankungen und Allergien. Aber auch Implantate (z.B. Herzschrittmacher) oder Prozeduren (z.B. kürzlich zurückliegende Bypass-OP, laufende Chemotherapie) können je nach Kontext sehr relevant sein. Inhaltlich orientieren wir uns an den Arbeiten zum NFD sowie zur European Patient Summary. (Details siehe dort). 

Historie

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Anfang 2025 wurde die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherte, die nicht widersprochen haben, eingeführt. Damit haben Versicherte einen digitalen Ordner, in dem persönliche Gesundheitsdaten abgelegt werden – ob Arztbriefe oder Befundberichte beispielsweise vom letzten Besuch beim Hausarzt oder Orthopäden, Entlassbriefe aus dem Krankenhaus oder eine Liste mit elektronisch verordneten Medikamenten. Die ePA der Versicherten werden nun kontinuierlich im Behandlungskontext befüllt. Um einen Überblick über die relevanten medizinischen Informationen eines Versicherten zu erhalten, soll in der ePA eine elektronische Patientenkurzakte (ePKA) eingeführt werden. Folgende Versorgungsszenarien sind vorgesehen:

  • Für den Notfall sollen notfallrelevante Daten enthalten sein (vergleichbar mit dem Notfalldatensatz).
  • Für die Regelversorgung soll eine Übersicht aller relevanten medizinischen Daten des Versicherten
    gegeben werden.
  • Für den europäischen Gesundheitsdatenraum soll eine grenzüberschreitende Nutzung innerhalb der EU
    möglich sein.

Durch die Aktivitäten auf europäischer Ebene zur „Patient Summary“, die durch die ePKA befüllt werden soll, werden aktuell verschieden konzeptionelle, inhaltliche und technische Fragen diskutiert. Passend hierzu kommt der mio42 in Kooperation mit der gematik die Aufgabe zu, die ePKA für die nationalen Rahmenbedingungen zu spezifizieren.

Historie

Bereits vor der Einführung der ePA gab es Bestrebungen, eine kompakte Übersicht über medizinisch relevante Informationen bereitzustellen. Ein erster Ansatz war der Notfalldatensatz (NFD), der im Rahmen des Notfalldatenmanagements (NFDM) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert

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werden kann. Die entsprechende Spezifikation wurde 2018 veröffentlicht.

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Trotz des klaren Nutzens wurde der NFD in der Praxis nur selten eingesetzt, insb. weil die Verwendung der Karte nicht praktikabel war. Vor diesem Hintergrund war ursprünglich vorgesehen, dass die PKA Version 1.0.0

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den NFD

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ersetzt und künftig als eigenständige Online-Anwendung in der Telematikinfrastruktur gespeichert wird. Entsprechend orientierte sich der Inhalt der ersten PKA-Spezifikation stark am Notfalldatensatz und überführte dessen Inhalte in ein interoperables MIO-Format.

Inzwischen haben jedoch mehrere Entwicklungen zu einer grundlegenden Weiterentwicklung der PKA geführt:

  • Erweiterte gesetzliche Anforderungen in Deutschland haben den Anwendungsbereich vergrößert. Die PKA ist heute nicht mehr ausschließlich auf Notfallsituationen ausgerichtet, sondern soll eine allgemeine Übersicht über die wichtigsten Gesundheitsinformationen liefern.

  • Europäische Vorgaben im Rahmen des European Health Data Space (EHDS) bringen zusätzliche Anforderungen an Inhalte und Austauschformate mit sich.

  • Technologische Veränderungen der ePA-Infrastruktur: Während die erste PKA-Spezifikation noch an einer eigenständigen TI-Anwendung bzw. an früheren, dokumentennahen Architekturen ausgerichtet war, soll die PKA künftig als strukturiertes Informationsobjekt im datenbankbasierten FHIR®-Bereich der ePA umgesetzt werden.

Diese Entwicklungen machen eine umfassende inhaltliche und technische Überarbeitung der ursprünglichen PKA-Spezifikation notwendig. Darüber hinaus sollen künftig auch Versorgungsprozesse stärker berücksichtigt werden. Ziel ist es, die PKA möglichst gut in bestehende Systeme und Arbeitsabläufe im Gesundheitswesen zu integrieren.

Wo stehen wir?

Zwischenzeitlich haben jedoch mehrere Faktoren dazu geführt, dass die PKA erneut weiterentwickelt werden soll.

Nationale gesetzliche Anpassungen haben zu einer Erweiterung des use-cases geführt. Die PKA ist nun nicht mehr ausschließlich auf das Notfall-Szenario ausgerichtet, sondern soll generell einen Überblick über die relevantesten Gesundheitsinformationen eines Versicherten liefern. Darüber hinaus soll sie den Austausch von Gesundheitsdaten im europäischen Raum unterstützen. Auch über die EHDS-Verordnung, die diesen Austausch regelt, kommen weitere Anforderungen hinzu. Unter anderem werden die notwendigen Inhalte definiert. (Details siehe WIP - Rechtliche Rahmenbedingungen)

Außerdem hat sich seit der PKA 1.0.0 die Infrastruktur der ePA verändert. Die PKA soll nun nicht wie zuvor vorgesehen auf dem Dokumenten-basierten Teil liegen, sondern in dem Datenbank-basierten.

Die Erweiterung des use-cases, die Anpassung an europäische Vorgaben und die Änderung der ePA-Infrastruktur erfordern eine inhaltliche Überarbeitung der ersten PKA-Spezifikation. Darüber hinaus möchten wir, wie oben bereits angedeutet, nun auch die Versorgungsprozesse näher beleuchten, um eine möglichst gute Einbindung in bestehende Systeme und Prozesse zu ermöglichen.

Aktueller Stand

Aktuell befinden wir uns in der sogenannten Discovery-Phase. Das bedeutet, dass wir uns die rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen näher anschauen und ggf. offene Fragen klären. Dabei beleuchten wir auch, in welchem Versorgungskontext wir uns mit der PKA bewegen. Dazu gehört es, dass wir uns Prozesse aus der Versorgung mit Leistungserbringenden anschauen und eruieren, an welcher Stelle es Herausforderungen gibt, die wir mit unserer PKA lösen können und an welchen Stellen wir aber auch besonders gut aufpassen müssen um keine neuen Hürden zu schaffen. 

Darüber hinaus begleiten wir die EU-Aktivitäten zur Spezifikation der EPS. Hierzu gibt es zunächst die Arbeiten aus der HL7 EU Gruppe zu kommentieren. Anfang 2027 soll außerdem eine Rechtsverordnung als Konkretisierung der EHDS-Versordnung geben, die wir berücksichtigen müssen (mehr dazu siehe WIP - Rechtliche Rahmenbedingungen).

Weiteres Vorgehen

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Derzeit gibt es auf nationaler Ebene noch keine festgelegte Frist, bis wann die PKA in der Versorgung umgesetzt sein muss. In der ePA-Roadmap wird sie (Stand April 2026) als EHDS-relevantes Thema im Backlog geführt. Im europäischen Kontext gibt es jedoch eine klare Perspektive: Bis März 2029 muss Deutschland in der Lage sein, eine

Patient Summary mit anderen EU-Ländern auszutauschen.

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Wir arbeiten aktuell zusammen mit der gematik daran, dafür die technischen Voraussetzungen innerhalb der ePA-Infrastruktur (Aktensysteme) und dem National Contact Point for eHealth (NCPeH) zu schaffen.

Parallel dazu analysieren wir für den nationalen Kontext die rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt dabei auf den Versorgungsprozessen. Gemeinsam mit Leistungserbringenden untersuchen wir:

  • an welchen Stellen die PKA konkrete Probleme in der Versorgung lösen kann

  • wie sie sinnvoll in bestehende Arbeitsabläufe integriert werden kann

  • und wo besondere Aufmerksamkeit nötig ist, um keine neuen Hürden zu schaffen.

Darüber hinaus begleiten wir aktiv die europäischen Spezifikationsarbeiten zur European Patient Summary (EPS). Dazu gehört insbesondere:

  • die Kommentierung der aktuellen Spezifikationen der HL7 Europe Working Groups

  • die Vorbereitung auf eine geplante Rechtsverordnung zur Konkretisierung der EHDS-Verordnung, die Anfang 2027 erwartet wird.


Stand: April 2026

Wir versuchen bereits jetzt die Aktivitäten zur Spezifikation auf europäischer Ebene zu begleiten, um schnell reagieren zu können sobald die endgültigen Vorgaben auf Spezifikationsebene zur Verfügung stehen. Anschließend werden wir noch Anpassungen vornehmen, um sie für unserer nationale Gegebenheiten nutzbar zu machen. Vor Abschluss der Arbeiten wird, wie bisher auch, eine öffentliche Kommentierung stattfinden.

Bestehende Arbeiten und Projekte

Auch wenn es in Deutschland bisher keine analogen oder sonstigen vergleichbaren Dokumente zur PKA gibt, ist die Idee eine Übersicht zu einem Patient:in zu schaffen natürlich nicht neu. Folgende Arbeiten werden bei der Erstellung zur PKA berücksichtigt.

Notfalldatensatz

Laut Gesetz muss die PKA Daten des NFD abzubilden und technisch darauf ausgelegt sein, den NFD daraus zu befüllen. Daher berücksichtigen wir die Inhalte des NFD bei der Änderung der Spezifikation. (Details siehe WIP - Rechtliche Rahmenbedingungen)

European Patient Summary

Die PKA wird voraussichtlich als Datengrundlage für die Befüllung der EPS genutzt werden. Daher orientieren wir uns in Bezug auf inhaltliche, semantische und syntaktische Aspekte an der EU-Spezifikation . 

International Patient Summary

Die ISO-Norm 27269 zur International Patient Summary (IPS) werden bereits bei der Entwicklung der EPS berücksichtigt und nehmen somit indirekt Einfluss auf die PKA. 

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