Nach erfolgreich abgeschlossener Kommentierung läuft jetzt die Phase der Benehmensherstellung vom 19.04.2021 bis 02.05.2021. Eine Stellungnahme abgeben dürfen nur Organisationen, die im Rahmen der Benehmensherstellung zu beteiligen sind und einen Login von uns erhalten haben (siehe Im Benehmensverfahren beteiligte Verbände). Auf dieser Seite sehen Sie alle bisher abgegebenen Stellungnahmen, sofern diese der Netiquette (pdf) entsprechen und somit zur Veröffentlichung freigegeben wurden. Nach der Bewertung werden wir die Ergebnisse unter Stellungnahmeergebnisse veröffentlichen.


    • Key

    • ZB1X1X0-42

    • Erstellt

    • 01.05.2021

    • Organisation

    • Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ)

    • Zusammenfassung

    • Stellungnahme der DGZ zum MIO Zahnärztliches Bonusheft 1.1.0

    • Beschreibung

    • Im Rahmen der Benehmensherstellung stimmt die DGZ dem MIO Zahnärztliches Bonusheft 1.1.0 zu. Die Nachhaltung eines Datums, aus dem die lückenlose Dokumentation entsprechend der gültigen Rechtsgrundlage bei der zahnärztlichen Versorgung ersichtlich ist, wird befürwortet. Eine Möglichkeit der Verknüpfung mit weiteren MIOs wird angeregt.

    • Key

    • ZB1X1X0-41

    • Erstellt

    • 30.04.2021

    • Organisation

    • GKV-Spitzenverband

    • Zusammenfassung

    • Lückenloser Eintrag liegt vor - Handhabung in der Praxis problembehaftet

    • Beschreibung

    • Sehr geehrte Damen und Herren,

      anbei die Problemstellung aus Sicht des GKV-Spitzenverbands: Die "Lückenlose Dokumentation" soll nicht fortführend genutzt werden, trotzdem lässt sich der Status der regelmäßigen Zahn-Vorsorgeuntersuchungen für das Jahr des Eintrags der "Lückenlosen Dokumentation" in der derzeitigen Umsetzung des MIOs nicht nachvollziehen.

      Hintergrund: Bestätigung der regelmäßigen Zahn-Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt. Regelmäßig bedeutet.
      • bei Kindern ab zwölf Jahren eine Vorsorgeuntersuchung pro Kalender-Halbjahr. Das Bonusheft gilt auch nach dem 18. Geburtstag weiter.
      • bei Erwachsenen mindestens eine Vorsorgeuntersuchung pro Kalenderjahr. Dies gilt auch, bei einer Totalprothese.
      Zwischen den Untersuchungen muss ein Abstand von mindestens vier Monaten liegen.

      Zusammenfassung: Im Jahr des Eintrags der "Lückenlosen Dokumentation" lässt sich die Regelmäßigkeit der Zahn-Vorsorgeuntersuchungen nicht nachvollziehen, da die Regelmäßigkeit auf Basis des Kalenderjahres/Kalender-Halbjahres bestimmt wird. Die "Lückenlose Dokumentation" aber zu jedem Zeitpunkt des Kalenderjahres eingetragen werden kann, unabhängig davon ob Zahn-Vorsorgeuntersuchungen stattgefunden haben oder nicht. Somit lässt sich der Status der regelmäßigen Zahn-Vorsorgeuntersuchungen für das Jahr des Eintrags der "Lückenlosen Dokumentation" nicht bestimmen.

      Optionen: Die folgenden Optionen können zur Lösung beitragen.
      • Option A: Die "Lückenlose Dokumentation" gilt nicht für das Jahr des Eintrags. Zahn-Vorsorgeuntersuchungen müssen für das Jahr des Eintrags separat eingetragen bzw. nachgepflegt werden.
      • Option B: Die “Lückenlose Dokumentation” gilt nicht für das Jahr des Eintrags. Es wird eine zusätzliche Angabe/Eintragung geschaffen und die Anzahl der bereits stattgefundenen Zahn-Vorsorgeuntersuchungen im laufenden Kalenderjahr / Kalenderjahr der Eintragung wird verpflichtend beim Eintrag der “Lückenlosen Dokumentation” dokumentiert.

      Hinweis: Da beim Eintrag der "Lückenlosen Dokumentation" die bisherige Patientenhistorie des Papier-Zahnbonusheftes verloren geht, sollte das Papier-Zahnbonusheft zusätzlich aufbewahrt werden (z.B. als Kopie/Scan).

      Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfüung.

      Viele Grüße,
      GKV-Spitzenverband

    • Key

    • ZB1X1X0-40

    • Erstellt

    • 27.04.2021

    • Organisation

    • DGZMK

    • Zusammenfassung

    • Die DGZMK stimmt dem MIO Zahnärztliches Bonusheft 1.1.0 in der vorliegenden Form zu.

    • Beschreibung

    • Nach Begutachtung durch drei Personen der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e. V. (DGZMK) haben wir im Rahmen der Benehmensherstellung keine Einwände gegen das MIO Zahnärztliches Bonusheft 1.1.0 in der vorliegenden Form.