Unter dieser Rubrik finden Sie Fragen und Antworten die sich ausschließlich auf das MIO Zahnärztliches Bonusheft beziehen.

Die Signatur / der Zeitstempel ist nicht Teil der FHIR®-Spezifikation und damit nicht Teil des FHIR®-Bundles.
Wenn eine Signatur eines MIO notwendig ist, erfolgt dies mittels der CAdES-Enveloping Signaturfunktionalität des Konnektors der Telematikinfrastruktur. 

Das Verfahren zur Erstellung der Signatur wird im Dokument "Implementierungsleitfaden Primärsysteme - Elektronische Patientenakte (ePA)" (gemILF_PS_ePA) durch die gematik beschrieben.

Unsere MIO-Einträge mit Signaturerfordernis des MIO Zahnärztliches Bonusheft finden Sie in unseren Operationalisierungshinweisen unter MIO-Einträge mit Signaturerfordernis. Die Umsetzung der Signatur ist zudem hier beschrieben: Signatur.

Die lückenlose Dokumentation wird bei Kindern und Jugendlichen wie bei volljährigen Personen abgebildet. Der einzige Unterschied ist, dass sich die Untersuchungen auf Kalenderhalbjahr beziehen.
Für das Jahr mit der aktuellen Untersuchung 2022 erfolgt ein aktueller Einzeleintrag. Die lückenlose Dokumentation des Feldes im Bonusheft gilt nur für den Zeitraum von 2015 bis 2021.

Szenario:

  1. Dann wäre die lückenlose Dokumentation erst einzutragen, nachdem im selbigen Jahr eine Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat, was zu einer Verzögerung der Eintragung führen würde.
  2. Könnte man aus dem Eintrag nicht ablesen, ob die lückenlose Dokumentation bis 2021 oder 2022 gilt. Die Idee dies aufzulösen wäre über die Einführung eines "Bis-Datums", sodass der Arzt das Start- und Enddatum der lückenlosen Dokumentation einpflegen müsste.

Antwort:

Gemäß der gesetzlichen Vorgaben des §55 SGB V handelt es sich bei den Einträgen im Bonusheft um Untersuchungen bezogen auf das Kalenderjahr. D.h. der "Bonuszeitraum" läuft bei Versicherten über 18 Jahre ab, wenn das Kalenderjahr zum 31.12. endet. Das bedeutet, dass z. B. eine Untersuchung im Januar 2017 und im Dezember 2018 als zwei erfüllte Untersuchungen für die jeweiligen Kalenderjahre gewertet wird. Zu den Bestimmungen s. auch https://mio.kbv.de/display/ZB1x0/Hintergrundinformationen und https://www.kzbv.de/bonusheft.39.de.html#.

Das von ihnen angeregte Enddatum ist implizit mit dem Ende des Kalenderjahres erreicht. Wenn wie in ihrem Beispiel in 2022 für den Zeitraum von 2015 bis 2021 für 7 Jahre eine lückenlose Dokumentation bescheinigt wird, in 2022 aber keine Untersuchung erfolgt und als Einzeleintrag dokumentiert wird, endet die lückenlose Dokumentation mit dem Ende des Kalenderjahres 2021. Für das Jahr mit der aktuellen Untersuchung 2022 erfolgt ein aktueller Einzeleintrag. Die lückenlose Dokumentation des Feldes im Bonusheft gilt nur für die Zeit von 2015 bis 2021.