Unter dieser Rubrik finden Sie Fragen und Antworten die sich ausschließlich auf das MIO Zahnärztliches Bonusheft beziehen.
Aus mio42 GmbH Perspektive: Aktuell nein (Stand Juli 2024).
Erläuterung: Auf der Webseite der mio42 GmbH befinden sich Spezifikationen in festgelegter Form (sog. Start-MIOs) für den Impfpass, das Zahnärztliche Bonusheft, den Mutterpass und das U-Heft. Diese Spezifikationen sind „final“, wobei zukünftige Versionierungen nicht ausgeschlossen sind, zum Beispiel aufgrund technischem (z.B. Spezifikationssprache XML, FHIR® bedarf einer Aktualisierung) oder inhaltlichem (z.B. neue Impfstoffe oder neue Krankheiten müssen unterstützt werden) Änderungsbedarf.
Eine Einordnung in die ePA-Roadmap oder eine Verpflichtung für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme) ist aktuell nicht gegeben. Durch das DigiG wurde in § 342 Abs. 2c SGB V aufgenommen, dass die Start-MIOs durch die Krankenkassen in der ePA unterstützt werden müssen, sobald die Primärsysteme diese elektronisch verarbeiten können. Diesen Zeitpunkt kann das BMG über eine Rechtsverordnung (§ 342 Abs. 2c SGB V) festlegen. Dies ist bisher noch nicht erfolgt. (Stand Juli 2024).
Aus mio42 GmbH Perspektive ist eine Umsetzung durch die verschiedenen Softwaresysteme (wie Praxisverwaltungssysteme, Krankenhausinformationssysteme etc.) aktuell nicht gegeben (Stand Juli 2024).
Darüber hinaus möchte die mio42 GmbH darauf hinweisen, dass sinnvollerweise noch weitere Rahmenbedingungen geschaffen werden sollten, um auf ein digitales Start-MIO umzusteigen. Beispielsweise sollten folgende Punkte geklärt werden:
Erfüllungsmöglichkeit von Nachweispflichten (z.B. Masernimpfung als Voraussetzung für die Schule)
• Verhältnis zu bestehenden Papier-Dokumentationen (im Sinne: Soll eine Transformation der bestehenden Papierpässe stattfinden und wenn ja, wie/durch wen?)
• Haben alle Prozessbeteiligten einen Zugang zur TI/ePA? (z.B. Betriebsärzte, Impfzentren, Gesundheitsämter)
Wenn Sie zukünftig über Änderungen auf dem Laufenden gehalten werden möchten, empfehlen wir eine Anmeldung zu unserem MIO-Newsletter: https://mio.kbv.de/display/MIOATT/MIO-IT-News
Die Signatur / der Zeitstempel ist nicht Teil der FHIR®-Spezifikation und damit nicht Teil des FHIR®-Bundles.
Wenn eine Signatur eines MIO notwendig ist, erfolgt dies mittels der CAdES-Enveloping Signaturfunktionalität des Konnektors der Telematikinfrastruktur.
Das Verfahren zur Erstellung der Signatur wird im Dokument "Implementierungsleitfaden Primärsysteme - Elektronische Patientenakte (ePA)" (gemILF_PS_ePA) durch die gematik beschrieben.
Unsere MIO-Einträge mit Signaturerfordernis des MIO Zahnärztliches Bonusheft finden Sie in unseren Operationalisierungshinweisen unter MIO-Einträge mit Signaturerfordernis. Die Umsetzung der Signatur ist zudem hier beschrieben: Signatur.
Szenario:
- Dann wäre die lückenlose Dokumentation erst einzutragen, nachdem im selbigen Jahr eine Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat, was zu einer Verzögerung der Eintragung führen würde.
- Könnte man aus dem Eintrag nicht ablesen, ob die lückenlose Dokumentation bis 2021 oder 2022 gilt. Die Idee dies aufzulösen wäre über die Einführung eines "Bis-Datums", sodass der Arzt das Start- und Enddatum der lückenlosen Dokumentation einpflegen müsste.
Antwort:
Gemäß der gesetzlichen Vorgaben des §55 SGB V handelt es sich bei den Einträgen im Bonusheft um Untersuchungen bezogen auf das Kalenderjahr. D.h. der "Bonuszeitraum" läuft bei Versicherten über 18 Jahre ab, wenn das Kalenderjahr zum 31.12. endet. Das bedeutet, dass z. B. eine Untersuchung im Januar 2017 und im Dezember 2018 als zwei erfüllte Untersuchungen für die jeweiligen Kalenderjahre gewertet wird. Zu den Bestimmungen s. auch https://mio.kbv.de/display/ZB1x0/Hintergrundinformationen und https://www.kzbv.de/bonusheft.39.de.html#.
Das von ihnen angeregte Enddatum ist implizit mit dem Ende des Kalenderjahres erreicht. Wenn wie in ihrem Beispiel in 2022 für den Zeitraum von 2015 bis 2021 für 7 Jahre eine lückenlose Dokumentation bescheinigt wird, in 2022 aber keine Untersuchung erfolgt und als Einzeleintrag dokumentiert wird, endet die lückenlose Dokumentation mit dem Ende des Kalenderjahres 2021. Für das Jahr mit der aktuellen Untersuchung 2022 erfolgt ein aktueller Einzeleintrag. Die lückenlose Dokumentation des Feldes im Bonusheft gilt nur für die Zeit von 2015 bis 2021.