Identifikator für die Einrichtung.

KZV-Abrechnungsnummer

Zahnärztliche Primärsysteme verwenden zur Identifikation des zahnärztlichen Akteurs die folgende Bildungsregel: „0“ + KZV-Nr + Abrechnungsnummer der Zahnarztpraxis (ggf. ergänzt um eine oder mehrere führende Nullen). Bei der Konkatenation der Nummern muss nach der „0“ die KZV-Nummer des Akteurs an die Stellen 2-3 gesetzt werden (ggf. mit ihrer führenden Null), und an die Stellen 4-9 die 1 - 6-stellige Abrechnungsnummer der Zahnarztpraxis, wobei sie ggf. mit einer oder mehreren führenden Nullen aufgefüllt werden muss. Beispielresultat: „004006789“.

Rationale: "Im ersten Feld (ohne Bezeichnung) und im Feld für die Vertragszahnarzt-Nr. wird jeweils die Vertragszahnarztnummer eingetragen, die wie folgt aufgebaut ist: 2-stellige KZV- und 6-stellige Vertragszahnarzt-Nr. " (Anlage 14b (BMZ-Z))

Terminologie-Assoziation:

CODE

BEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEM

CODE-SYSTEM

KZVA

KZVAbrechnungsnummer

identifier-type-de-basis

FHIR-Mapping: KBV_PR_MIO_ZAEB_Organization.identifier:KZV-Abrechnungsnummer

Wert: Identifier (9 Zeichen)


Institutionskennzeichen

Die ARGE·IK vergibt und pflegt so genannte Institutionskennzeichen (IK). Das sind neunstellige Ziffernfolgen, hinter denen sich ein Datensatz verbirgt, auf dessen Grundlage der Zahlungsverkehr mit den Leistungen erbringenden Personen abgewickelt wird. Das Institutionskennzeichen (IK) ist ein eindeutiges Merkmal zur Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung.

Rationale: https://www.dguv.de/arge-ik/index.jsp

Terminologie-Assoziation:

CODE

BEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEM

CODE-SYSTEM

XX

de: Organisations-ID

IdentifierType

FHIR-MappingKBV_PR_MIO_ZAEB_Organization.identifier:Institutionskennzeichen

Wert: Identifier 


BSNR

Jede Betriebstätte und jede Nebenbetriebsstätte nach den Definitionen des Bundesmantelvertrages-Ärzte erhält jeweils eine Betriebsstättennummer. Die Betriebsstättennummer ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Die Betriebsstättennummer ist neunstellig. Die ersten beiden Ziffern stellen den KV-Landes- oder Bezirksstellenschlüssel gemäß Anlage 1 (Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7SGB V zur Vergabe der Arzt-, Betriebsstätten- sowie der Praxisnetznummern) dar (Ziffern 1-2). Die Ziffern drei bis neun werden von der KV vergeben (Ziffern 3-9). Dabei sind die Ziffern drei bis sieben so zu wählen, dass anhand der ersten sieben Stellen die Betriebsstätte eindeutig zu identifizieren ist.

Terminologie-Assoziation:

CODE

BEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEM

CODE-SYSTEM

BSNR

Betriebsstättennummer

IdentifierType


FHIR-Mapping
KBV_PR_MIO_ZAEB_Organization.identifier:Betriebsstaettennummer

Wert: Identifier