Nutzen für Eltern

  • Die elektronische Version des U-Heftes schützt vor Vergessen und Verlust. Bei jeder U-Untersuchung muss das U-Heft vorgelegt und vom Arzt ausgefüllt und abgestempelt werden. Während das analoge Heft vergessen werden oder verloren gehen kann, liegt die digitale Version geschützt auf einem Server und kann somit von Berechtigten jederzeit von jedem Ort abgerufen werden.
  • Die Teilnahmekarte, welche zur Vorlage als Nachweis bei Behörden, Kindertagesstätten, Schulen oder Jugendämtern dient, kann ebenfalls elektronisch vorgelegt werden. Datentechnisch wurde eine Trennung von Teilnahmekarte und medizinischen Inhalten des Kinderuntersuchungshefts ermöglicht, damit Dritte keine Einsicht in medizinische Informationen erhalten, sondern einzig die Bestätigung der Teilnahme prüfen können.
  • Reminder können Eltern über bevorstehende U-Untersuchungstermine bzw. damit verbundene Impf- oder Zahnarzttermine erinnern.

Nutzen für Ärzte/ Krankenhäuser

  • Die elektronische Version reduziert den Dokumentationsaufwand. So müssen viele Felder nur einmal ausgefüllt werden und können in dem jeweiligen Informations- bzw. Praxisverwaltungssystem direkt in Felder mit der gleichen Information übertragen werden.
    • So zum Beispiel beim Eintragen von Körpermaßen innerhalb der jeweiligen U-Untersuchung, die dann wiederum direkt in entsprechende Perzentilkurven im Anhang des Hefts übertragen werden können.
    • Basierend auf dem Geburtsdatum können sämtliche U-Untersuchungstermine und Impftermine direkt berechnet und eingetragen werden.
    • Informationen, die bereits standardisiert in anderen MIOs erfasst wurden, Dies betrifft beispielsweise Informationen zur Schwangerschaftsanamnese und Geburtsanamnese aus dem elektronischen Mutterpass, sollte das U-Heft so lange in der ePA der Mutter gespeichert werden, bis das Kind selbst darüber verfügt. Alternativ kann der Impfstatus anhand des elektronischen Impfpass des Kindes überprüft werden.
    • Informationen aus dem U-Heft können perspektivisch direkt in andere Dokumente, wie beispielsweise Daten der Qualitätssicherung der Geburtshilfe und Perinatalerhebung des IQTIQ, überführt werden und reduzieren auch hier eine Doppeldokumentation.
    • Krankenhäuser dokumentieren die Geburt bereits digital und drucken einen Aufkleber in das U-Heft. Zukünftig können die Informationen direkt in die ePA übertragen werden; auf die zusätzliche Papierform kann verzichtet werden.
  • Suchfunktionen ermöglichen bei Bedarf die zielgerichtete und schnelle Identifikation spezieller Inhalte.
  • Plausibilitäts-Checks können das Risiko von fehlerhaften Einträgen bzw. Übertragungsfehlern reduzieren.
  • Es ist eine aggregierte Darstellung von Informationen möglich, so können Teilinformationen des Heftes anlassbezogen, anders als im Heft zusammengefasst, mit weiteren Informationen z.B. aus anderen Heften verknüpft und daher übersichtlicher dargestellt werden.
  • Nach wie vor stellt der reibungslose Fluss von Informationen an Schnittstellen im Gesundheitssystem eine Herausforderung dar. Mit Hilfe der medizinischen Informationsobjekte wird der Austausch zwischen den medizinischen Akteuren standardisiert. Durch die Angabe der Konformitäten zu den einzelnen Datenfeldern wird die Verfügbarkeit von Information sichergestellt.

Nutzen für Krankenkassen

  • Krankenkassen können Zusammenhänge zwischen dem Verhalten der Versicherten und den Auswirkungen dieses Verhaltens herstellen.

Sonstiger Nutzen

  • Daten können – unter Voraussetzung Einverständnis der Eltern - leicht und anonymisiert für Forschungszwecke bereitgestellt werden, um daraus medizinische Schlüsse ziehen zu können, die wiederum der Gesundheit der Kinder dienen können.



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