Unter dieser Rubrik finden Sie Fragen und Antworten die sich ausschließlich auf das MIO U-Heft beziehen.
Die Signatur / der Zeitstempel ist nicht Teil der FHIR®-Spezifikation und damit nicht Teil des FHIR®-Bundles.
Wenn eine Signatur eines MIO notwendig ist, erfolgt dies mittels der CAdES-Enveloping Signaturfunktionalität des Konnektors der Telematikinfrastruktur.
Das Verfahren zur Erstellung der Signatur wird im Dokument "Implementierungsleitfaden Primärsysteme - Elektronische Patientenakte (ePA)" (gemILF_PS_ePA) durch die gematik beschrieben.
Unsere MIO-Einträge mit Signaturerfordernis des MIO U-Heft finden Sie in unseren Operationalisierungshinweisen unter MIO-Einträge mit Signaturerfordernis. Die Umsetzung der Signatur ist zudem hier beschrieben: Signatur.
Im Kinderuntersuchungsheft sind zahlreiche Ankreuzfelder vorhanden. Die verschiedenen Ankreuzfelder des U-Hefts sind zum Teil als ValueSets dargestellt, wobei die Auswahl eines Wertes einem Boolean mit der Ausprägung True entspricht (äquivalent eines angekreuzten Kästchens).
Beispiel:
Untersuchung der Untersuchung von Thorax, Lunge und Atemwegen in der U3.
Bisher erlaubt die elektronische Patientenakte (ePA) PatientInnen nicht, MIOs zu erstellen. Demnach können auch keine Elternnotizen im Vorfeld einer U-Untersuchung erstellt werden. Notizen können derzeit lediglich von der behandelnden Person erzeugt werden.
Wenn die ePA in der Zukunft allerdings auch MIO-Einträge von PatientInnen ermöglicht, sind die Daten folgendermaßen zu füllen: Author ist im Falle der Elternnotizen lediglich ein Freitext. Hier kann also freitextlich festgehalten werden, wer die Notiz verfasst hat. Das Subject sollte sich aus den vorherigen U-Heft Einträgen, also bspw. der U1, ergeben. Der Encounter sollte das Datum und den Code für die jeweilige U-Untersuchung enthalten (in den meisten Fällen vermutlich die nächste). Das Datum und die U-Untersuchungsnummer sollten der Person, die die Notiz verfasst, bekannt sein.
Das Kinderuntersuchungsheft enthält die Dokumentation der speziellen Früherkennungsuntersuchungen. So ist das Pulsoxymetriescreening sowohl der U1 als auch der U2 zugeordnet. Auf diese Weise ist unklar, ob man das jeweilige Untersuchungsergebnis über U1 oder U2 erreicht und es möglicherweise zu unnötigen Doppeluntersuchungen kommen kann, da nicht gleich sichtbar ist, ob eine Untersuchung durchgeführt wurde oder nicht. Im Papierdokument gibt es verschiedene Zeitpunkte an denen die Untersuchung durchgeführt werden kann bzw. zu denen sie nachgeholt werden kann - jedoch grundsätzlich ist sie nur ein mal durchzuführen.
Doppeluntersuchungen gilt es zu vermeiden. Dokumentiert ein Anwender eine spezielle Früherkennungsuntersuchung, sollte durch das System geprüft werden, ob hierfür bereits ein Eintrag vorliegt. Wenn bereits ein Befund vorhanden ist, sollte der Anwender darauf hingewiesen werden.
Die Startpiktogramme und Titelbilder von Mutterpass und U-Heft können kostenfrei verwendet werden.
Es ist wichtig, dass Sie Startpiktogramme und Titelbilder mit folgendem Copyright-Hinweis deklarieren:
Mutterpass: „Startpiktogramm und Titelbild Mutterpass: Copyright Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)“
U-Heft: „Startpiktogramm und Titelbild Kinderuntersuchungsheft: Copyright Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)“
Das Startpiktogramm darf in der Farbgebung verändert werden. Andere Änderungen an der Darstellung sind nur nach Rücksprache mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss zulässig.
Eine Änderung am Titelbild von Mutterpass oder Kinderuntersuchungsheft ist nicht zulässig. Startpiktogramm und Titelbild müssen in Kombination verwendet werden.
Hier können Sie die Startpiktogramme und Titelbilder als ZIP-Ordner im SVG-Format herunterladen:
Die Hinweistexte der G-BA-Richtlinie stehen im Untersuchungsheft immer vor der jeweiligen U-Untersuchung und sollen den Eltern einen Überblick über die anstehenden Untersuchungen geben und ihnen dabei helfen, diese in den Kontext der aktuellen Entwicklungsschritte ihres Kindes einzuordnen. Dementsprechend empfehlen wir die Anzeige bei der Anwendergruppe der Eltern.
Hinweistexte können aber in der digitalen Version leicht abgeändert werden, sofern der Inhalt erhalten bleibt. Dies betrifft Formulierungen, die nur bei einer „Papierversion“ des U-Heftes Sinn ergeben, wie zum Beispiel der Verweis auf heraustrennbare Seiten.