Spezifische Operationalisierungshinweise sind Hinweise, die nur für das festgelegte MIO Mutterpass gelten.

Operationalisierungshinweise

Eintrag einer Laboruntersuchung im elektronischen Mutterpass

Für erstellende und anzeigende Systeme:

Im Rahmen der bisher üblichen Verwendung des Mutterpasses auf Papier hat sich etabliert, dass die Einträge von Laborergebnissen in Form von "Aufklebern" erfolgt, die das Labor an die behandelnde Praxis übermittelt. Dort wird im Rahmen des zeitlich nächsten Termins der Aufkleber passgenau in den Papier-Mutterpass der Patientin eingeklebt und im Gespräch die Laborergebnisse - sofern notwendig - besprochen. 

Auch digital soll dieser arbeitsteilige Prozess unterstützt werden. Hierzu kann das Labor mittels der KIM-Anwendung "MIO" die Laborergebnisse in Form von MIO-Mutterpasseinträgen an die beauftragende Praxis übermitteln, welche diese Einträge sichtet und in die ePA überträgt, sofern dies noch nicht durch das Labor selbst erfolgt ist. 

In den Fällen, in denen eine Unterschrift der Ergebnisse durch den/die jeweilige/n Laborarzt/Laborärztin notwendig ist, erfolgt eine qualifizierte elektronische Signatur der MIO-Mutterpasseinträge vor der Übertragung mittels KIM. Es wird empfohlen, dass bei der empfangenden Praxis die übermittelten Laborergebnisse mitsamt der Signatur gespeichert werden, um die Quelle der Informationen für die eigene Dokumentation festzuhalten. Eine Übertragung der Laborergebnisse in die ePA sollte dementsprechend mitsamt der etwaigen QES des Laborarztes / der Laborärztin separat von etwaigen weiteren Einträgen/Untersuchungsdokumentationen geschehen, damit die betreuende Ärztin / der betreuende Arzt sich nicht mittels seiner eigenen QES für die Laborergebnisse verantwortlich zeichnet.  

Mehrfachangabe von z. B. Biometrie I bei Mehrlingsschwangerschaften

Für erstellende Systeme:

Problem-Darstellung als Hintergrundinformation:

Bei Mehrlingsschwangerschaften müssen Informationen wie z. B. die Biometrie I mehrfach hinterlegt werden.

Bei Mehrlingsschwangerschaften können Angaben wie z. B. die Biometrie I im Rahmen des 1. Ultraschallscreenings mehrfach (für jeden Fötus einmal) hinterlegt werden. Dazu können beliebig viele Instanzen des Profils KBV_PR_MIO_MR_Observation_Biometrics_I an der Stelle KBV_PR_MIO_MR_DiagnosticReport_Ultrasound_I.result referenziert werden. In der Observation kann im Element KBV_PR_MIO_MR_Observation_Biometrics_I.bodySite.extension:identifikation angegeben werden, auf welchen Fötus sich die Observation bezieht.

Erstellung/Bearbeitung eines MIO

Für erstellende Systeme:

  • Es wird empfohlen, für ergänzende Operationalisierungshinweise die zugrunde liegende Textform der Mutterschafts-Richtlinien zu berücksichtigen.
  • Die Definitionen der MIOs Mutterpass und U-Heft haben die Option zur semantischen und syntaktischen Interoperabilität geschaffen, um die Übernahme von Informationen aus dem MIO Mutterpass in das U-Heft bzw. Übernahme von Daten innerhalb des MIO Mutterpass zu unterstützen. Eine entsprechende Funktionalität im IT-System ist ausdrücklich erwünscht.

Anzeige eines MIO aus Patientenperspektive und aus Perspektive der behandelnden Personen

Für anzeigende Systeme:

Es wird dringend empfohlen, die Darstellung an die Darstellung in Anlage 3 zu den Mutterschafts-Richtlinien auszurichten.

Für anzeigende und erstellende Systeme:

Eine Option zum Ausdruck ist vorzusehen. Dabei wird dringend empfohlen, diese an die Ansicht der Anlage 3 zu den Mutterschafts-Richtlinien auszurichten.

Normkurven für den fetalen Wachstumsverlauf

Für anzeigende Systeme und erstellende Systeme:

Wenn Sie optional die Normkurven für den fetalen Wachstumsverlauf für die Umsetzung des MIO Mutterpass verwenden oder anzeigen möchten, können Sie sich diese hier im PDF-Format herunterladen. Dabei ist folgender Copyright-Hinweis: „Normkurven für den fetalen Wachstumsverlauf: Copyright Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)“ bzw. folgende Quellenangabe zu verwenden: "vgl. G-BA Mutterschaftsrichtlinien, Anlage 3 - Mutterpass, August 2021: S.13".

Änderungen an der Darstellung sind nur nach Rücksprache mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss zulässig.

Offizielle Piktogramme des G-BA

Für anzeigende Systeme und erstellende Systeme:

Wenn Sie optional das Startpiktogramm und Titelbild des Mutterpasses nutzen möchten, ist folgender Copyright-Hinweis zu verwenden: 

„Startpiktogramm und Titelbild Mutterpass: Copyright Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)“

Das Startpiktogramm darf in der Farbgebung verändert werden. Andere Änderungen an der Darstellung sind nur nach Rücksprache mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss zulässig.

Eine Änderung am Titelbild Mutterpass ist nicht zulässig. Startpiktogramm und Titelbild müssen in Kombination verwendet werden.

Hier können Sie das Startpiktogramm und Titelbild als ZIP-Ordner im SVG-Format herunterladen: