Nach der Kommentierungsphase eines MIO-Dokumentes schließt sich die gemäß 291b Absatz 1 Satz 7 definierte Benehmensherstellungsphase an. Darin wird die KBV mit den in § 3 Absatz 1 Satz 1 der Verfahrensordnung "Benehmensherstellung Medizinische Informationsobjekte".  genannten Institutionen das Benehmen herstellen. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verfahrensordnung werden für das MIO Impfpass folgende weitere maßgebliche, fachlich betroffene Fachgesellschaften und Verbände sowie weitere relevante Organisationen bestimmt, mit denen die KBV das Benehmen herstellt:

  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) 
  • Bundesverband Hausärztlicher Internisten e.V. (BHI)
  • Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF)
  • Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM)
  • Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
  • Robert Koch-Institut (RKI)


Kommentierungen

    • Key

    • IM1X0-433

    • Erstellt

    • 22.02.2020

    • Name

    • dr.bernhard.wiegel@t-online.de

    • Organisation

    • KVB BAEMI BDL

    • Kommentierungsart

    • Redaktionell

    • Zusammenfassung

    • zu ergänzende Berufsverbände

    • Beschreibung

    • Guten Morgen,
      bitte ergänzen Sie diese Liste durch STIKO, DVV, BAEMI, DGHM, BDL, DGKL

    • Key

    • IM1X0-404

    • Erstellt

    • 14.02.2020

    • Name

    • Axel Biernat

    • Organisation

    • Cerner

    • Kommentierungsart

    • Inhalt

    • Zusammenfassung

    • Betriebsärztlichen Dienst beteiligen

    • Beschreibung

    • Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Fürsorgepflich auch sicherstellen, dass ggf. Impfungen durchgeführt werden, etwa bei Reisen seiner Mitarbeiter. Ich empfehle das neben der Bundesärztekammer auch die DGUV mit zu beteiligen.

    • Key

    • IM1X0-366

    • Erstellt

    • 07.02.2020

    • Name

    • Schulze Christian

    • Organisation

    • Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg

    • Kommentierungsart

    • Inhalt

    • Zusammenfassung

    • Einbindung ÖGD

    • Beschreibung

    • Ich möchte die wichtigen Kommentare der Kollegin Teichert und Kollege Woltering ergänzen und darauf hinweisen, dass der ÖGD in vielen Bundeländern sogar eine gesetzliche Verpflichtung / Auftrag hat Impfdokumente zu kontrollieren, zu beraten und Impfungen durchzuführen.
      Die Pädiater des ÖGD sind vielfach in Schulen und Kitas unterwegs und mobil.
      Der technische Support zu Impfausweisen muss deshalb auch mobil sichergestellt sein.

    • Key

    • IM1X0-340

    • Erstellt

    • 23.01.2020

    • Name

    • Ute Teichert

    • Organisation

    • BVÖGD

    • Kommentierungsart

    • Inhalt

    • Zusammenfassung

    • BVÖGD beteiligen

    • Beschreibung

    • Die Gesundheitsämter impfen nicht nur sondern sind auch bundesweit mit Impfbuchkontrollen unterwegs, so z.B. bei Einschulunteruntersuchungen, Begutachtungen oder Impfaktionen. Auch die Umsetzung des Masernschutzgesetzes läuft überwiegend über die Gesundheitsämtern. Daher müssen diese auch unbedingt mit in den elektronischen Impfpass einbezogen werden.
      Als Vorsitzende de Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) rege ich an, auch unsern Verband in das Verfahren mit einzubeziehen.

    • Key

    • IM1X0-337

    • Erstellt

    • 23.01.2020

    • Name

    • Dr. Ronald Woltering

    • Organisation

    • Kreis Höxter - Gesundheitsamt

    • Kommentierungsart

    • Inhalt

    • Zusammenfassung

    • Einbindung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) notwendig

    • Beschreibung

    • Der ÖGD ist in vielfältiger Hinsicht mit der Ausstellung, Auswertung und Kontrolle von Impfausweisen befasst.
      Bei der Gefahrenabwehr impfpräventabler Erkrankungen ist die systematische Erfassung und Auswertung von Impfpässen ein wesentlicher Punkt der Maßnahmen.
      Beim Vollzug des Masernschutzgesetzes wird zukünftig ein Zugriff auf die Daten im elektronischen Impfausweis notwendig werden.
      Daneben werden (Reihen-) Impfungen durch den ÖGD selber durchgeführt und dokumentiert.