In diesem Element ist ein Hinweistext für ungewöhnliche Impfreaktionen hinterlegt.

Operationalisation: Dieser Text soll der nutzenden Person angezeigt werden.

Wert: String

Inhalt:

Bei einer ungewöhnlichen Impfreaktion sollte die impfende ärztliche Person benachrichtigt werden. Die ärztlich tätige Person hat, wenn der Verdacht einer gesundheitlichen Schädigung besteht, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus geht verpflichtet, den Verdacht dem zuständigen Gesundheitsamt namentlich zu melden (§ 6 Absatz 1 Nr 3 des lnfektionsschutzgesetzes • lfSG) Im Falle eines Impfschadens besteht unter den Voraussetzungen des § 60 Absatz 1 lfSG ein Anspruch auf Entschädigung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. Der Antrag ist bei der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (§ 64 Absatz 1 lfSG, i.d.R. "Versorgungsamt") zu stellen. Weitere Auskünfte erteilt das zuständige Gesundheitsamt.

FHIR-Mapping: KBV_PR_MIO_Vaccination_Composition_Prime.Extension(Disclaimer)

FHIR-Mapping: KBV_PR_MIO_Vaccination_Composition_Addendum.Extension(Disclaimer)


Kommentierungen

    • Key

    • IM1X0-654

    • Erstellt

    • 28.02.2020

    • Name

    • Steffen Hennecke

    • Organisation

    • gematik GmbH

    • Kommentierungsart

    • Inhalt

    • Zusammenfassung

    • Umfang und Inhalt des Disclaimers unzureichend genau definiert

    • Beschreibung

    • An dieser Stelle muss die komplette gesetzliche Anforderungen von §22(3) Satz 1 IfSG abgedeckt sein. Der hier beschriebene Inhalt scheint jedoch zu kurz zu kommen. Es sollte bitte nochmals geprüft werden, ob alle Anforderungen des Satzes aus dem IfSG hier berücksichtigt worden sind.

    • Key

    • IM1X0-466

    • Erstellt

    • 24.02.2020

    • Name

    • Konhäuser

    • Organisation

    • Deutsche Hochschulmedizin e.V.

    • Kommentierungsart

    • Redaktionell

    • Zusammenfassung

    • Angabe der Zeichenzahl fehlt

    • Beschreibung

    • Es fehlt die Angabe der Zeichenzahl

    • Key

    • IM1X0-436

    • Erstellt

    • 23.02.2020

    • Name

    • Doris Scharrel

    • Organisation

    • BVF

    • Kommentierungsart

    • Redaktionell

    • Zusammenfassung

    • Impfnebenwirkung von Impfschaden trennen

    • Beschreibung

    • Für den Punkt Impfschaden muss ein einzelner Unterpunkt eingerichtet werden.
      Es fehlt der Hinweis auf online-Patientenmeldung für Nebenwirkungen

    • Key

    • IM1X0-304

    • Erstellt

    • 21.01.2020

    • Name

    • Mareike Przysucha

    • Organisation

    • Hochschule Osnabrück

    • Kommentierungsart

    • Redaktionell

    • Zusammenfassung

    • Grammatik nicht ganz korrekt

    • Beschreibung

    • "Die ärztlich tätige Person"
      "hat" => ersetzen durch "ist"
      ", wenn der Verdacht einer gesundheitlichen Schädigung besteht, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus geht "
      Komma ergänzen
      " verpflichtet, den Verdacht dem zuständigen Gesundheitsamt namentlich zu melden (§ 6 Absatz 1 Nr 3 des lnfektionsschutzgesetzes • lfSG)"
      Punkt ergänzen.