Diese Person hat den Eintrag im digitalen Impfpass getätigt. Diese Information ist vor allem relevant bei Überträgen bzw. Einträgen alter Impfungen.

FHIR-Mapping: KBV_PR_MIO_Vaccination_Record_Prime.Extension (Eintragende Person)

FHIR-Mapping: KBV_PR_MIO_Vaccination_Record_Addendum.Extension (Eintragende Person)


Kommentierungen

    • Key

    • IM1X0-608

    • Erstellt

    • 27.02.2020

    • Name

    • Ralf Franke

    • Organisation

    • gevko GmbH

    • Kommentierungsart

    • Operationalisierungsempfehlung

    • Zusammenfassung

    • Angabe im Zusammenspiel mit "verantworliche Person"

    • Beschreibung

    • Hier empfiehlt sich ggf. eine Operationalisierung, z. B. dass dies nur anzugeben ist, wenn eintragende und verantwortliche Person nicht identisch sind.

    • Key

    • IM1X0-435

    • Erstellt

    • 23.02.2020

    • Name

    • Doris Scharrel

    • Organisation

    • BVF

    • Kommentierungsart

    • Inhalt

    • Zusammenfassung

    • Infektionsschutzgestz

    • Beschreibung

    • Gegen die Dokumentation durch Patienten spricht das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
      § 22 Impfausweis
      (1) Der impfende Arzt hat jede Schutzimpfung unverzüglich in einen Impfausweis nach Absatz 2 einzutragen oder, falls der Impfausweis nicht vorgelegt wird, eine Impfbescheinigung auszustellen. Der impfende Arzt hat den Inhalt der Impfbescheinigung auf Verlangen in den Impfausweis einzutragen. Im Falle seiner Verhinderung hat das Gesundheitsamt die Eintragung nach Satz 2 vorzunehmen.
      (2) Der Impfausweis oder die Impfbescheinigung muss über jede Schutzimpfung enthalten:

      1.
      Datum der Schutzimpfung
      2.
      Bezeichnung und Chargen-Bezeichnung des Impfstoffes
      3.
      Name der Krankheit, gegen die geimpft wird
      4.
      Namen und Anschrift des impfenden Arztes sowie
      5.
      Unterschrift des impfenden Arztes oder Bestätigung der Eintragung des Gesundheitsamtes.

      (3) Im Impfausweis ist in geeigneter Form auf das zweckmäßige Verhalten bei ungewöhnlichen Impfreaktionen und auf die sich gegebenenfalls aus den §§ 60 bis 64 ergebenden Ansprüche bei Eintritt eines Impfschadens sowie auf Stellen, bei denen diese geltend gemacht werden können, hinzuweisen. Der Impfausweis oder die Impfbescheinigung soll ein Textfeld enthalten, in dem der impfende Arzt einen Terminvorschlag für die nächste Auffrischungsimpfung eintragen kann.

    • Key

    • IM1X0-430

    • Erstellt

    • 22.02.2020

    • Name

    • Konhäuser

    • Organisation

    • Deutsche Hochschulmedizin e.V.

    • Kommentierungsart

    • Operationalisierungsempfehlung

    • Zusammenfassung

    • Angabe der Zeichenzahl fehlt/Unnötiges Datenfeld

    • Beschreibung

    • Geburtsname:
      es fehlt die Angabe der Zeichenzahl
      Vollständiger Name:
      unnötiges Datenfeld, da lediglich Inhalt der anderen Felder dieses Bereiches zusammenkopiert sind
      Vorname:
      hier wird immer auf "Der Vorname des Versicherten wie in VSD (Versichertenstammdaten) definiert." Zurückgegriffen. In diesem Fall kann die verantwortliche Person aber nicht der Versicherte sein

    • Key

    • IM1X0-363

    • Erstellt

    • 04.02.2020

    • Name

    • Christina Starfinger

    • Organisation

    • x-tention Informationstechnologie GmbH

    • Kommentierungsart

    • Inhalt

    • Zusammenfassung

    • Einträge des Patienten erlaubt?

    • Beschreibung

    • Als eintragende Person (und auch Verant. Person) sind gemäß des FHIR Profils nur Practitioner-Ressourcen vorgesehen. Dies würde bedeuten, dass der Anwendungsfall "Patient trägt Impfungen nach, z.B. in seiner EGA" nicht vorgesehen ist.

      In den Hintergrundinformationen steht:
      "...Auch elektronische Gesundheitsakten wie die Vivy bieten eine Sektion zur elektronischen Dokumentation von Impfungen an7. Zum Teil ist hier jedoch vorgesehen, wie auch beim Gesundheitskonto des online Portals vitabook, dass die Einträge von den zu behandelnden Personen selbst erfasst werden. Da die Einträge nicht durch eine ärztlich tätige Person gemäß Infektionsschutzgesetz erfolgen, ist die Verlässlichkeit der Informationen fraglich, wie auch die Qualität und Vollständigkeit der Einträge."

      Daraus lässt sich jetzt nicht explizit ablesen, ob der Impfpass das Szenario unterstützt oder nicht. Daher hier die konkrete Nachfrage, ob es auch möglich sein soll, dass ein Patient Daten (wenngleich weniger valide) übernimmt? Wenn ja, müsste das FHIR Profil angepasst werden, sodass die Referenz auch auf die Ressource Patient möglich ist.