Hier wird der Pflegegrad einer Person nach § 15 SGB XI dokumentiert.

1. Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
2. Punktbereich 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
3. Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
4. Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und
5. Punktbereich 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.

Kardinalität und Konformität:

SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Pflegegrad erfassen (Pflegegrad)0...*O
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Glossar

FHIR®-Mapping: KBV_PR_Base_Observation_Care_Level

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Kommentierungen

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