Hinweis
Besteht aktuell eine Umsetzungspflicht der Start-MIOs für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme)?
Aus mio42 GmbH Perspektive: Aktuell nein (Stand Juli 2024).
Erläuterung: Auf der Webseite der mio42 GmbH befinden sich Spezifikationen in festgelegter Form (sog. Start-MIOs) für den Impfpass, das Zahnärztliche Bonusheft, den Mutterpass und das U-Heft. Diese Spezifikationen sind „final“, wobei zukünftige Versionierungen nicht ausgeschlossen sind, zum Beispiel aufgrund technischem (z.B. Spezifikationssprache XML, FHIR® bedarf einer Aktualisierung) oder inhaltlichem (z.B. neue Impfstoffe oder neue Krankheiten müssen unterstützt werden) Änderungsbedarf.
Eine Einordnung in die ePA-Roadmap oder eine Verpflichtung für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme) ist aktuell nicht gegeben. Durch das DigiG wurde in § 342 Abs. 2c SGB V aufgenommen, dass die Start-MIOs durch die Krankenkassen in der ePA unterstützt werden müssen, sobald die Primärsysteme diese elektronisch verarbeiten können. Diesen Zeitpunkt kann das BMG über eine Rechtsverordnung (§ 342 Abs. 2c SGB V) festlegen. Dies ist bisher noch nicht erfolgt. (Stand Juli 2024).
Aus mio42 GmbH Perspektive ist eine Umsetzung durch die verschiedenen Softwaresysteme (wie Praxisverwaltungssysteme, Krankenhausinformationssysteme etc.) aktuell nicht gegeben (Stand Juli 2024).
Darüber hinaus möchte die mio42 GmbH darauf hinweisen, dass sinnvollerweise noch weitere Rahmenbedingungen geschaffen werden sollten, um auf ein digitales Start-MIO umzusteigen. Beispielsweise sollten folgende Punkte geklärt werden:
- Erfüllungsmöglichkeit von Nachweispflichten (z.B. Masernimpfung als Voraussetzung für die Schule)
- Verhältnis zu bestehenden Papier-Dokumentationen (im Sinne: Soll eine Transformation der bestehenden Papierpässe stattfinden und wenn ja, wie/durch wen?)
- Haben alle Prozessbeteiligten einen Zugang zur TI/ePA? (z.B. Betriebsärzte, Impfzentren, Gesundheitsämter)
Das MIO kann auch außerhalb der ePA im Rahmen des Austausches zwischen Telemedizinischem Zentrum und Primär behandelndem Arzt (PBA) anhand einer KIM-Übertragung verwendet werden. Dies ist im Rahmen der QS-Vereinbarung geregelt (siehe Anlage 36 zum BMV-Ä bzgl. telemedizinisches Monitoring § 4 Abs. 5 https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/bundesmantelvertrag).
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Telemedizinisches Monitoring
Gemäß § 355 Absatz 2d Sozialgesetzbuch V (SGB V) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erstmals bis zum 30. Juni 2022 die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten zu treffen, die im Rahmen des telemedizinischen Monitorings verarbeitet werden. Die mio42 entwickelt in diesem Kontext ein medizinisches Informationsobjekt (MIO), welches die im telemedizinischen Monitoring verarbeiteten Daten als Zusammenfassungen zu Messwerten und Therapieverläufen beinhaltet. Mit dem MIO sollen die Zusammenfassungen entweder anlassbezogen oder in festzulegenden Intervallen in einem interoperablen Format zur Verfügung stehen und in der Regel von der primär behandelnden Ärztin oder dem primär behandelnden Arzt (PBA) bzw. einem telemedizinischen Zentrum (TMZ) in die elektronische Patientenakte (ePA) einer versicherten Person eingestellt werden.
MIO-Relevanz
In der erstmaligen Festlegung wird die Herzinsuffizienz als telemedizinisches Anwendungsszenario in der MIO-Entwicklung die Basis bilden. Ausschlaggebend dafür ist die G-BA-Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (PDF), die das telemedizinische Monitoring bei fortgeschrittener kongestiver Herzinsuffizienz (CHF) als ambulante GKV-Leistung eingeführt hat. Es ist zu erwarten, dass weitere Use Cases im telemedizinischen Kontext in perspektivischen Fortschreibungen relevant werden, sobald diese in die Regelversorgung aufgenommen wurden.
Für die Entwicklung des MIO nehmen wir folgende User Stories in den Fokus:
- Als versicherte Person erhalte ich regelmäßig bzw. auf persönlichen Wunsch eine ausführliche Zusammenfassung zu meiner Herzinsuffizienz-Behandlung in meiner ePA-App, um wichtige Informationen zu meinem Gesundheitszustand einsehen zu können
- Als versicherte Person habe ich die Möglichkeit, weiteren behandelnden Personen Zugriff auf meine Gesundheitsdaten zu gewähren, um eine unkomplizierte Weiterbehandlung im ambulanten und stationären Bereich zu ermöglichen
- Als primär behandelnde/r ÄrztIn möchte ich bei der Verwendung des MIO möglichst viele Informationen aus der Primär- bzw. TMZ-Dokumentation verwenden, um einen Mehraufwand bei der Befüllung des MIO zu vermeiden
- Als weiterbehandelnde Person möchte ich verständliche und standardisierte Informationen zum telemedizinischen Monitoring der versicherten Person erhalten, um diese einfach in mein PVS- bzw. KIS übernehmen und / oder als Sekundärdokumentation nutzen zu können
Überblick
| Entwicklung | |||
|---|---|---|---|
| Kommentierung | 21.03.2022 - 04.04.2022 | Weitere Informationen: Kommentierungsergebnisse | |
| Benehmensherstellung | 02.05.2022 - 30.05.2022 | Übersicht Ergebnisse der Stellungnahme: Stellungnahmeergebnisse | |
| Umsetzung | |||
| Festlegung | Juni 2022 | Die Festlegung finden Sie hier: Verbindliche Vorgaben | |
| Gültigkeitsbeginn | April 2023 | ||
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