Der elektronische Impfpass ist als medizinisches Informationsobjekt (MIO) definiert worden. Der Vorstand der KBV hat das MIO Impfpass im Sommer 2020 beschlossen. Die Festlegung finden Sie hier: technische Spezifikation (normativ). Ende 2020 wurde der erste Covid-19-Impfstoff von der EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur) zugelassen. Dies wurde zum Anlass genommen den elektronischen Impfpass zu überarbeiten und die Version 1.1.0 vom 25.01. bis zum 07.02.2021 zur Kommentierung zu stellen. Wo stehen wir?
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