Wenn eine Signatur des medizinischen Informationsobjektes U-Heft notwendig ist, erfolgt dies mittels der CAdES-Enveloping Signaturfunktionalität des Konnektors der Telematikinfrastruktur. Die in diesem Zusammenhang vom Primärsystem (= eingesetztes IT-System) als Data To Be Signed Representation (DTBSR) zusammenzustellenden Daten bilden eine FHIR-XML-Datei und entsprechen dabei einer Bundle-Ressource gemäß dem Abschnitt In der ePA zu speichernde FHIR®-Ressourcen, Phase I.

Für Einträge in folgende Bundles können Signaturen erzeugt werden:

Bei der Signatur handelt es sich um eine Qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit einem elektronischen Heilberufeausweis oder eine non QES.

Einträge von Elternnotizen (8. Elternnotiz, Phase Iwerden nicht mit einer Signatur versehen (KBV_PR_MIO_PN_Bundle).


Das Verfahren zur Erstellung der Signatur wird die gematik im Dokument "Implementierungsleitfaden Primärsysteme - Elektronische Patientenakte (ePA)" (gemILF_PS_ePA) beschreiben.



Kommentierungen

    • Key

    • UH1X0-429

    • Erstellt

    • 20.08.2020

    • Name

    • Lars Treinat

    • Organisation

    • HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG in Abstimmung mit Deutscher Hausärzteverband e.V.

    • Zusammenfassung

    • praxistaugliche Umsetzung der Signatur

    • Beschreibung

    • Jeder Eintrag in das MIO U-Heft (jede U-Untersuchung, jedes Screening) muss mittels eHBA mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Um dies im Praxisalltag sinnvoll umsetzen zu können wird eine Komfortsignatur benötigt. Ist vorgesehen, dass eine Komfortsignatur genutzt werden darf? Wer müsste ggf. die erforderliche Regelung treffen, damit dies möglich ist? Wie ist der aktuelle Zeitplan zur Einführung der Komfortsignatur?
      Besteht eine ausreichende Gestaltungsfreiheit für die PVS, um etablierte Arbeitsabläufe in den Praxen (z.B. teilweises Vorbefüllen der Messwerte durch MFA) durch elektronische Freigabe- und Signaturprozesse für den Arzt zu unterstützen?