Dieses Element beschreibt die behandelnde bzw. mitbetreuende Person. Diese kann einen ärztlichen, aber auch nicht ärztlichen Hintergrund besitzen. Bei jedem Eintrag besteht die Möglichkeit, Angaben sowohl zu einer behandelnden Person als auch zu einer mitbetreuenden Person zu machen. 

Die folgende Abbildung enthält keine Kardinalitäten, sprich keine Angaben, ob und wie häufig ein bestimmtes Element vorliegen kann bzw. muss. Diese Angaben sind abhängig vom Szenario und können folgendem Bereich entnommen werden: Anwendungsszenario, Phase I.

Abbildung: Übersicht über das Element Behandelnde/Mitbetreuende Person

FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_MR_Practitioner



Kommentierungen

    • Key

    • MP1X0-581

    • Erstellt

    • 14.08.2020

    • Name

    • Ursula Jahn-Zöhrens

    • Organisation

    • DHV

    • Zusammenfassung

    • Änderung vornehmen

    • Beschreibung

    • Behandelte / Mitbetreuende Person ersetzen
      Ändern in: Ärztin/Arzt/Hebamme/Klinik
      „mitbetreuende“ Person definieren.
      Es sollten sechs Personenfelder vorgesehen sein.

    • Key

    • MP1X0-543

    • Erstellt

    • 06.08.2020

    • Name

    • Doris Scharrel

    • Organisation

    • BVF

    • Zusammenfassung

    • Punkt 2 streichen

    • Beschreibung

    • S.1 Mutterpass - Stempel des Arztes/der Klinik/der mitbetreuenden Hebamme
      Identifyer:
      1. Frauenarztpraxis
      2. Geburtsklinik
      3. mitbetreuende Hebamme
      BMV- Ärzte : Vertragsärzte sind niedergelassen, angestellt und ermächtigt.
      Dann haben sie eine LANR und eine BSNR.
      Abrechnungsrelevant ist die BSNR -
      Angestellte Ärzte erhalten ein Gehalt - die LANR ist nicht relevant
      Praxisalltag: MVZ / BAG mit angestellten Ärzten - häufig wechselnde Schwangerenbetreuung innerhalb der Einrichtung . Es ist wenig zielführend bei jeder MuVo die LANR einzutragen.

      Vorschlag: Punkt 2 streichen , Information über Punkt 3 " Einrichtung"

      Identifyer:
      1. Frauenarztpraxis ( BSNR )
      2. Geburtsklinik
      3. mitbetreuende Hebamme (IK)

      Cave Rollen und Rechte der Dokumentation:
      weitere mitbetreuende Behandler ( Diabetologe, Urologe usw. müssen vom Frauenarzt ergänzt werden. Liste der Funktionen wenig sinnvoll

      MuRiLi:

      H. Aufzeichnungen und Bescheinigungen
      1. Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeren einen Mutterpass (Anlage 3)∗) aus, sofern sie nicht bereits einen Pass dieses Musters besitzt.
      2. Nach diesem Mutterpass richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Darüber hinausgehende für die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen werden, soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung).
      3. Die Befunde der ärztlichen Betreuung und der blutgruppenserologischen Untersuchungen hält der Arzt für seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anforderung zur Verfügung, sofern die Schwangere zustimmt.
      4. Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunde zu übertragen. Die Richtigkeit der Übertragung ist ärztlich zu bescheinigen.

    • Key

    • MP1X0-504

    • Erstellt

    • 22.07.2020

    • Name

    • BVF Vorstand

    • Organisation

    • BVF

    • Zusammenfassung

    • EFN streichen

    • Beschreibung

    • keine rechtliche Grundlage zur Verbindung der Fortbildungspunkte mit Mutterpass