Nach der Kommentierungsphase eines medizinischen Informationsobjektes (MIO) schließt sich die gemäß 291b Absatz 1 Satz 7 definierte Benehmensherstellungsphase an. Darin wird die KBV mit den in § 3 Absatz 1 Satz 1 der Verfahrensordnung "Benehmensherstellung Medizinische Informationsobjekte" genannten Institutionen das Benehmen herstellen.
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verfahrensordnung werden für das MIO Mutterpass folgende weitere maßgebliche, fachlich betroffene Fachgesellschaften und Verbände bestimmt, mit denen die KBV das Benehmen herstellt:
- Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF)
- Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG)
- Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV)
- Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD)
- Netzwerk der Geburtshäuser e.V.
- Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. (QUAG)
- Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi)
Kommentierungen
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Key
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MP1X0-499
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Erstellt
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14.07.2020
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Name
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Elke Mattern
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Organisation
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DGHWi
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Zusammenfassung
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Aufnahme der DGHWi als fachlich betroffene Fachgesellschaft
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Beschreibung
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Als fachlich betroffene Fachgesellschaft bitte ich auch die DGHWi (Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft) in die Liste gesondert aufzunehmen.
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Key
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MP1X0-498
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Erstellt
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13.07.2020
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Name
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Doris Scharrel
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Organisation
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BVF
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Zusammenfassung
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Berufsverband der Frauenärzte e.V.
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Beschreibung
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Die korrekte Bezeichnung ist " Berufsverband der Frauenärzte e.V.
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