Nach Abschluss der Kommentierung und der Prüfung sowie Bewertung aller eingegangenen Kommentare ist hier ein Überblick zu den eingegangenen Kommentaren und den Bewertungsergebnissen einsehbar. Hier kann entnommen werden, an welchen Stellen Kommentare zu einer Überarbeitung des MIOs oder zur Aufnahme von Operationalisierungsempfehlungen für die umsetzenden IT-Systeme geführt haben.

Das überarbeitete MIO wird im Rahmen der Benehmensherstellung dargestellt.

Die Kommentare wurden entsprechend ihres Inhalts in folgende Kategorien eingeteilt:

Inhalt

KommentarthemaErgebnis

Weiteren Anwendungsfall vorsehen (z.B. Prüfung der Einträge bzw. der Unterschriften).

Ein Medizinisches Informationsobjekt (MIO) definiert lediglich die medizinischen Inhalte und die Datenstruktur aber keine Prozesse oder Zugriffsrechte.

Eindeutiger Identifier für die Person: GKV-Krankenversichertennummer/PID unnötig.

Die PID ist lediglich ein Vorschlag für eine eineindeutige und krankenversicherungsübergreifende Identifikation der Person.

Identifier für die Person: Harmonisierung mit dem MIO Impfpass - PKV Nummer berücksichtigen

Das zahnärztliche Bonusheft richtet sich an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher ist ein Identifier für die private Krankenversicherung nicht vorgesehen.
Verweise auf BMV-Z und Schemaversion 5.2 VSD teilweise nicht nachvollziehbar.

Aufgrund der Vereinheitlichung der MIOs werden die gleichen Elemente im Impfpass und im zahnärztlichen Bonusheft für die Beschreibung einer Person verwendet. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen bestehen unterschiedliche Bezugssysteme.


Anschrift der Person im Informationsmodell nicht erforderlich.

Das digitale Zahnbonusheft orientiert sich an den Angaben des papierbasierten Bonushefts, in dem eine Anschrift der Person möglich ist.

Identifikator der Einrichtung als optionale Angabe.

Der aktuell abgebildete Identifier der Einrichtung wird um weitere Identifikationsmöglichkeiten erweitert.

Kardinalität bei Kontakt sollte  required (nicht mandatory) sein. 

Es kann, muss aber kein Kontakt angegeben werden. Wenn ein Kontakt angegeben wird, dann muss sowohl der Kontaktkanal als auch der entsprechende Inhalt angegeben werden. Dies wird mit dem Impfpass abgeglichen und vereinheitlicht.

Weiteres Element im Informationsmodell vorsehen für das einmalige Dokumentieren eines Nachweises von lückenlos geführten Einträgen aus dem Papier-Bonusheft.

Das Informationsmodell wird um ein weiteres Element ergänzt, damit die Darstellung von lückenlos geführten, früheren Einträgen aus dem papierbasierten Zahnbonusheft ermöglicht wird.

Kardinalität der Zahnvorsorgeuntersuchung sollte auf 1:n gesetzt werden.

Jede durchgeführte Vorsorgeuntersuchung entspricht einem einzelnen Eintrag im Zahnbonusheft, demnach wird mit jedem Eintrag nur eine durchgeführte Zahnvorsorgeuntersuchung erfasst. Das Informationsmodell wird um ein weiteres Element ergänzt, damit die Darstellung von lückenlos geführten, früheren Einträgen aus dem papierbasierten Zahnbonusheft ermöglicht wird.

Signaturzeitstempel unnötigFür das digitale Zahnbonusheft ist eine Signatur vorgesehen. Die Spezifikation für die Signatur erstellt die gematik.  
Zentrale Zahnarztnummer als Identifier der EinrichtungVon einer noch einzuführenden Zahnarztnummer ist beim zahnärztlichen Bonusheft abgesehen worden, da es sich lediglich um den Eintrag bzw. um die Bestätigung eines durchgeführten Besuchs in der Zahnarztpraxis handelt. Für das digitale Zahnbonusheft ist demnach eine Identifikation der Einrichtung vorgesehen.
Anschrift der Einrichtung: inkorrekte Angabe der Quelle

Die Angaben zur Anschrift der Einrichtung wurden analog zur Struktur des Basisprofils der KBV zur Einrichtung gewählt.

Unbekannte ID für die Einrichtung sollte aufgenommen werden.

Die Angaben zur Identifikation der Einrichtung wurden analog zur Struktur des Basisprofils der KBV zur Einrichtung gewählt.

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Kodierung

KommentarthemaErgebnis
ConceptMap - SNOMEDDie nationale Lizenz wird für Deutschland erworben. Das BfArM wird voraussichtlich SNOMED CT® verwalten und perspektivisch deutsche Übersetzungen anbieten. Die Verwendung des CodeSystems und der ConceptMap ist eine vorläufige Lösung.
Composition TypeDer Code für den FHIR® Document Type wird angepasst.
Art der ZahnvorsorgeuntersuchungIm Zahnbonusheft geht es um die Behandlung und die Prophylaxe bei Erwachsenen sowie Kindern- und Jugendlichen. Diese werden durch die entsprechenden SNOMED CT® Codes präzise wiedergegeben. Die allgemeine Zahnvorsorgeuntersuchung wird unter 2. Zahnvorsorgeuntersuchung, Phase I kodiert. 
SNOMED CT® VersionIm Rahmen der laufenden weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung des Coronavirus-Ausbruchs wurde die SNOMED International Edition aktualisiert und am 09. März 2020 veröffentlicht. (Siehe: https://www.nlm.nih.gov/healthit/snomedct/international.html

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Technische Repräsentation

KommentarthemaErgebnis

Was wird signiert? Was ist die DTBS? Welcher Signaturstandard?

Für das digitale Zahnbonusheft ist eine Signatur vorgesehen. Die Spezifikation für die Signatur erstellt die gematik.  

Bei der Validierung des Beispiels der "Patient" Ressource kommt es zu einem Fehler.Ressource wird nach Beendigung der Kommentierungsphase angepasst.

Bei der Validierung des Beispiels der "Organization" Ressource kommt es zu einem Fehler.

Ressource wird nach Beendigung der Kommentierungsphase angepasst.

Bei der Validierung des Beispiels der "Bundle" Ressource kommt es zu einem Fehler.Ressource wird nach Beendigung der Kommentierungsphase angepasst.

Verwendung der Ressource "Procedure" statt der Ressource "Observation"

Da das zahnärztliche Bonusheft nicht die Untersuchung als solche, sondern die Dokumentation selbiger (analog dem Kreuz im Bonusheft) umsetzt, sehen wir die Observation als passendere Ressource an.
String-Größe von 1 MB eingezogen. Klarstellung, ob dies eine allgemeine Beschränkung aller String-Felder ist oder sich speziell auf dieses Feld bezieht.Strings dürfen in FHIR® die Größe von 1 MB nicht überschreiten.
Das Datumsformat des Geburtsdatums muss ergänzt werden.

Es ist korrekt, dass beim Geburtsdatum kein Datumsformat angegeben ist. Dies hat den Hintergrund, dass auch "besondere" Geburtsdaten (z.B. 00.00.0000; 00.00.1960, 00.01.1960) von der eGK verwendet werden können. Für diesen Fall wurde die NullFlavour-Extension hinzugefügt und im Patient ein Constraint ergänzt.

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Operationalisierung

KommentarthemaErgebnis
Digitalisierung vs. Automatisierung des zahnärztlichen Bonushefts 

Die Verwendung und der mögliche Ersatz der beschriebenen Dateninhalte ist nicht Teil der Definition der semantischen und syntaktischen Interoperabilität, die von der KBV im Rahmen des MIO-Projektes beschrieben wird.  

Löschkonzept vorzusehen. Daten dürfen nur 10 Jahre vorgehalten werden.Da ein MIO ausschließlich die Datenstruktur eines medizinisches Informationsobjektes darstellt, gibt es keine Vorgaben wie der Prozess des Löschens von Informationen im Versorgungskontext erfolgt. Eine Prozessbeschreibung ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Definition eines digitalen zahnärztlichen Bonushefts.

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