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Elektronischer Mutterpass

In Deutschland wurde im Jahr 1961 ein sogenannter Mutterpass eingeführt, um die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung festzuhalten sowie jederzeit bereithalten zu können. Der Mutterpass liegt derzeit in Papierform vor. In den meisten europäischen und nicht-europäischen Ländern ist eine vergleichbare, aber teilweise regional unterschiedliche und nicht verpflichtende Dokumentation des Schwangerschaftsverlaufes vorgesehen. Es gibt jedoch kein übergeordnetes, internationales Dokument wie z.B. beim Impfpass.

Die gesetzliche Grundlage für den Mutterpass stellen in Deutschland die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“) dar. Diese Richtlinien wurden vom Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB V in Verbindung mit § 24c bis § 24f SGB V bzw. § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) beschlossen und haben zum Ziel die "(...) Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (...)".

Damit alle wichtigen Informationen für die Geburt oder in medizinischen Notfällen vorliegen, sollten Schwangere ihren Mutterpass immer bei sich haben. Er sollte auch nach der Geburt aufbewahrt werden, da die Angaben für weitere Schwangerschaften relevant sein können.


Das zahnärztliche Bonusheft ist eines der ersten medizinischen Informationsobjekte (MIOs), welche dazu dienen, medizinische Daten standardisiert - nach einem festgelegten Format - zu dokumentieren. MIOs sollen im Sinne der Interoperabilität für jedes System lesbar und bearbeitbar sein. Informationen sollen so deutlich leichter zwischen den einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen ausgetauscht werden können. Das zahnärztliche Bonusheft wird derzeit von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gemäß der inhaltlichen Vorgaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) syntaktisch und semantisch definiert.

Durch die MIO-Umsetzung soll der heute im papiergebundenen Bonusheft vorhandene Datensatz als digitales Informationsobjekt in der elektronischen Patientenakte (ePA) abgebildet werden. Gemäß der Struktur der ePA wird für jeden elektronischen Bonusheftnachweis eine elektronische Datei im XML-Format erzeugt. Jede Datei hat als Metadatum einen Eintrag, welches sie als Bonushefteintrag nachweist. PVS und das Frontend des Versicherten können dadurch die Einträge ausfiltern, abbilden und einen ggf. vorhandenen Bonus anzeigen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine elektronische Fassung des zahnärztlichen Bonusheftes sinnvoll und zeitgemäß ist.

Vor diesem Hintergrund möchten wir ergänzend zum Thema „zahnärztliches Bonusheft“ auf die entsprechenden Informationen der KZBV verweisen:

MIO-Umsetzung

Der elektronische Mutterpass ist eines der medizinischen Informationsobjekte (MIOs), welche die KBV semantisch und syntaktisch definiert.

Die Einführung des Mutterpasses in elektronischer Form bietet gegenüber der Papierform einige Vorteile. Bei Verlust des papiergebundenen Mutterpasses muss dieser (z.B. bei der gynäkologischen Praxis) neu ausgestellt sowie alle Daten, die bis dahin dokumentiert wurden, erneut eingetragen werden. Mit der Umstellung auf einen digitalen Mutterpass können die Daten in die elektronische Patientenakte übertragen werden, so dass sie jederzeit verfügbar sind und unkompliziert bei den einzelnen Vorsorgeuntersuchungen angezeigt sowie fortlaufend durch neue Einträge ergänzt werden können. Ein Verlust von medizinisch relevanten Daten wird damit erschwert sowie ein Austausch der Informationen über Institutionsgrenzen hinweg erleichtert.

Des Weiteren können Schwangere über ein Managementsystem an bevorstehende Untersuchungen erinnert werden oder Hinweisen zu medizinischen Befunden und Maßnahmen bei entsprechenden Risikokonstellationen erhalten.

Eine Herausforderung durch die Digitalisierung stellt dabei die Dokumentation und Einsicht von Personen in den Mutterpass dar, die bisher keinen Zugriff auf die Telematikinfrastruktur und damit die elektronische Patientenakte haben, wie z.B. Geburtshelfende.

Wo stehen wir?

Die Recherchephase ist abgeschlossen.

Derzeit erarbeiten wir das Informationsmodell für den elektronischen Mutterpass. Inoffizielle fachliche und technische Reviews sind geplant.

Der Start der Kommentierung für den Mutterpass als MIO ist für den Sommer 2020 geplant.