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Elektronischer Mutterpass

In Deutschland wurde im Jahr 1961 ein sogenannter Mutterpass eingeführt, um die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung festzuhalten sowie jederzeit bereithalten zu können. Der Mutterpass liegt derzeit in Papierform vor. In den meisten europäischen und nicht-europäischen Ländern ist eine vergleichbare, aber teilweise regional unterschiedliche und nicht verpflichtende Dokumentation des Schwangerschaftsverlaufes vorgesehen. Es gibt jedoch kein übergeordnetes, internationales Dokument wie z.B. beim Impfpass.


Die gesetzliche Grundlage für den Mutterpass stellen in Deutschland die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“) dar. Diese Richtlinien wurden vom Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB V in Verbindung mit § 24c bis § 24f SGB V bzw. § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) beschlossen und haben zum Ziel die "(...) Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (...)".


Damit alle wichtigen Informationen für die Geburt oder in medizinischen Notfällen vorliegen, sollten Schwangere ihren Mutterpass immer bei sich haben. Er sollte auch nach der Geburt aufbewahrt werden, da die Angaben für weitere Schwangerschaften relevant sein können.

MIO-Umsetzung

Der elektronische Mutterpass ist eines der medizinischen Informationsobjekte, deren syntaktische und semantische Inhalte zurzeit von der KBV definiert werden.

Die Einführung des Mutterpasses in elektronischer Form bietet gegenüber der Papierform einige Vorteile. Bei Verlust des papiergebundenen Mutterpasses muss dieser (z.B. bei der gynäkologischen Praxis) neu ausgestellt sowie alle Daten, die bis dahin dokumentiert wurden, erneut eingetragen werden. Mit der Umstellung auf einen digitalen Mutterpass können die Daten in die elektronische Patientenakte übertragen werden, so dass sie jederzeit verfügbar sind und unkompliziert bei den einzelnen Vorsorgeuntersuchungen angezeigt sowie fortlaufend durch neue Einträge ergänzt werden können. Ein Verlust von medizinisch relevanten Daten wird damit erschwert sowie ein Austausch der Informationen über Institutionsgrenzen hinweg erleichtert.

Des Weiteren können Schwangere über ein Managementsystem an bevorstehende Untersuchungen erinnert werden oder Hinweisen zu medizinischen Befunden und Maßnahmen bei entsprechenden Risikokonstellationen erhalten.

Wo stehen wir?

Die Recherchephase ist abgeschlossen.

Derzeit erarbeiten wir das Informationsmodell für den elektronischen Mutterpass. Inoffizielle fachliche und technische Reviews sind geplant.

Der Start der Kommentierung für den Mutterpass als MIO ist für den Sommer 2020 geplant.