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Elektronischer Mutterpass

In Deutschland wurde im Jahr 1961 ein sogenannter Mutterpass eingeführt, um die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung festzuhalten sowie jederzeit bereithalten zu können. In den meisten europäischen und nicht-europäischen Ländern ist eine vergleichbare, aber teilweise regional unterschiedliche und nicht verpflichtende Dokumentation des Schwangerschaftsverlaufes vorgesehen. Es gibt jedoch kein übergeordnetes, internationales Dokument wie z. B. beim Impfpass.


Die gesetzlichen Grundlagen für den Mutterpass stellen in Deutschland die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“) dar. Der Mutterpass liegt bisher in Papierform vor und hat insgesamt 16 Seiten.
„Durch die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet sowie Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkannt und der Behandlung zugeführt werden. Die ärztliche Beratung der Versicherten umfasst bei Bedarf auch Hinweise auf regionale Unterstützungsangebote für Eltern und Kind (z.B. „Frühe Hilfen“). Vorrangiges Ziel der ärztlichen Schwangerenvorsorge ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten.“, so ist es in den aktuell gültigen Mutterschafts-Richtlinien formuliert.


Damit alle wichtigen Informationen für die Geburt oder in medizinischen Notfällen vorliegen, sollten Schwangere ihren Mutterpass immer bei sich haben. Er sollte auch nach der Geburt aufbewahrt werden, da die Angaben für weitere Schwangerschaften relevant sein können.

MIO-Umsetzung

Der elektronische Mutterpass ist eines der medizinischen Informationsobjekte, deren syntaktische und semantische Inhalte zurzeit von der KBV definiert werden. Die Einführung des Mutterpasses in elektronischer Form könnte gegenüber der Papierform einige Vorteile bieten. Bei Verlust des papiergebundenen Mutterpasses muss dieser (z. B. bei der gynäkologischen Praxis) neu ausgestellt und alle Daten, die bis dahin dokumentiert wurden, erneut eingetragen werden. Mit der Umstellung des Mutterpasses auf eine elektronische Erfassung könnten die Daten z. B. zentral in einer Patientenakte gespeichert werden, so dass sie jederzeit verfügbar, einfach und schnell zu der jeweiligen Vorsorgeuntersuchung vorgelegt und ergänzt werden könnten. Der Verlust der Daten würde damit erschwert sowie ein Austausch der Daten über Institutionsgrenzen hinweg erleichtert werden. Des Weiteren wäre auf Basis der Daten z. B. ein Erinnerungsmanagement an bevorstehende Untersuchungen oder das Erstellen von Hinweisen zu medizinischen Befunden und Maßnahmen bei entsprechenden Risikokonstellationen möglich.

Wo stehen wir?

Die Recherchephase ist vorläufig abgeschlossen, wobei eine nachträgliche Ergänzung zusätzlicher Hintergrundinformationen nicht auszuschließen ist.

Derzeit erarbeiten wir das Informationsmodell für den elektronischen Mutterpass. Inoffizielle fachliche und technische Reviews sind geplant.