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Das 1989 durch das „Gesundheitsreform-Gesetz“ eingeführte und bundesmantelvertraglich in Anlage 3 zum Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) vereinbarte zahnärztliche Bonusheft bietet Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland die Möglichkeit, die Durchführung von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 4 SGB V schriftlich dokumentieren zu lassen.

Sinn und Zweck des zahnärztlichen Bonusheftes besteht darin, einerseits den Versicherten an regelmäßige zahnärztliche Kontrolluntersuchungen zu erinnern, um Veränderungen bzw. Erkrankungen der Zähne und im Mundraum vorzubeugen bzw. frühzeitig zu erkennen und ggf. eine entsprechende Behandlung einleiten zu können. Andererseits hilft das Bonusheft Geld zu sparen, wenn Zahnersatz - eine Krone, Brücke oder herausnehmbare Prothese - notwendig wird. Mit dem entsprechenden Nachweis im Bonusheft erhalten gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf erhöhte (befundbezogene) Festzuschüsse zum Zahnersatz nach § 55 Abs. 1 SGB V.

MIO-Umsetzung

Das zahnärztliche Bonusheft ist eines der ersten medizinischen Informationsobjekte (MIOs), welche dazu dienen, medizinische Daten standardisiert - nach einem festgelegten Format - zu dokumentieren. MIOs sollen im Sinne der Interoperabilität für jedes System lesbar und bearbeitbar sein. Informationen sollen so deutlich leichter zwischen den einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen ausgetauscht werden können. Das zahnärztliche Bonusheft wird derzeit von der KBV gemäß der inhaltlichen Vorgaben der KZBV syntaktisch und semantisch definiert.

Durch die MIO-Umsetzung soll der heute im papiergebundenen Bonusheft vorhandene Datensatz als digitales Informationsobjekt in der elektronischen Patientenakte abgebildet werden. Gemäß der Struktur der Akte wird für jeden elektronischen Bonusheftnachweis eine elektronische Datei im XML-Format erzeugt. Jede Datei hat als Metadatum einen Eintrag, welches sie als Bonushefteintrag nachweist. PVS und das Frontend des Versicherten können dadurch die Einträge ausfiltern, abbilden und einen ggf. vorhandenen Bonus anzeigen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine elektronische Fassung des zahnärztlichen Bonusheftes sinnvoll und zeitgemäß ist. Die Entwicklung eines elektronischen Bonusheftes als MIO ist derzeit in Bearbeitung.

Vor diesem Hintergrund möchten wir ergänzend zum Thema „zahnärztliches Bonusheft“ auf die entsprechenden Informationen der KZBV verweisen:
https://www.kzbv.de/bonusheft.39.de.html

Wo stehen wir?

Die inhaltliche und technische Umsetzung des MIO "zahnärztliches Bonusheft" wird in enger Zusammenarbeit mit der KZBV abgestimmt. 

Der nächste Meilenstein ist der Start der Kommentierung am 18. März 2020.