Minderungssatz in Euro, um den das Honorar ggf. zu mindern ist (nach § 6a GOAe, Gebühren bei stationärer Behandlung), gültig für alle Positionen des Abrechnungsfalls. Abweichungen sind in der jeweiligen Position anzugeben.

Kardinalität und Konformität:

SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Patientenakte (Export)0...*R
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Erläuterungen

FHIR®-Mapping: KBV_PR_AW_Abrechnung_privat.extension:zahlbetraege.extension:minderungssatz.value[x]:valueMoney.value

Wert: decimal





Kommentierungen

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