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Wechselschnittstelle

Die Wechselschnittstelle nach § 371 Abs. 1 SGB V dient dazu, Patientendaten bei einem Wechsel des Praxisverwaltungssystems (PVS) sicher, einheitlich und verbindlich zu übertragen. Sie soll bestehende Wechselhürden abbauen – etwa durch proprietäre Datenformate, Cloud-Hosting, hohe Kosten oder eingeschränkte Usability – und damit echte Systemwahlfreiheit für Arztpraxen ermöglichen.

Perspektivisch wird die Wechselschnittstelle zur Mehrwertschnittstelle weiterentwickelt. Diese erweitert den Fokus von reiner Datenmigration auf ein interoperables Ökosystem, in dem Praxen digitale Anwendungen flexibel integrieren und Prozesse effizienter und sicherer gestalten können.

Ziel ist es, Interoperabilität, Datenqualität, Sicherheit und Workflow-Effizienz im Praxisalltag zu erhöhen, Innovation zu fördern und langfristig ein modernes, standardisiertes und patientenorientiertes Gesundheitssystem zu unterstützen. Mio42 entwickelt diese Schnittstelle im Co-Creation Ansatz mit der Gematik und der Industrie und in enger Abstimmung mit dem BMG.

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