Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 9 Nächste Version anzeigen »

DRAFT

Status quo - eine sehr heterogene IT-Landschaft

Die Verarbeitung der Daten,

  • die für eine Anwendung bildgebender Verfahren benötigt werden,
  • die während der Anwendung entstehen und
  • die in Auswertung der Ergebnisse dieser Anwendung entstehen,

erfolgt je nach medizinischer Fragestellung, benötigtem bildgebenden Verfahren (Röntgen, MRT, CT, etc.) und Einrichtungsumgebung (z. B. Radiologische Praxis, Krankenhaus, Zahnärztliche Praxis, Internistische Praxis) mit sehr unterschiedlichen Hard- und Softwareumgebungen.

Vor der Untersuchung

Die administrativen Daten, wie z. B. die Patientendaten und die Angaben zum Untersuchungstermin sowie die medizinischen Daten, die im Vorfeld bspw. einer Röntgenuntersuchung benötigt werden (Anamneseinformationen, klinische Angaben zum Befund), werden meist in einem Primärsystem erfasst. Je nach Einrichtungsumgebung kommen dabei insbesondere in Betracht:

  • Radiologieinformationssysteme (RIS)
  • Dentalsoftware
  • Praxisverwaltungssysteme (PVS)
  • Klinikinformationssysteme (KIS).

Diese sind meist per Schnittstelle mit dem zur Untersuchung/Behandlung eingesetzten Medizingerät (z. B. Computertomopraph) gekoppelt. Über diese werden die Daten zum Untersuchungstermin, zur zu untersuchenden Person (Name, Geburtsdatum) und zum vorgesehenen Verfahren (z. B. Thorax in zwei Ebenen) an die Worklist des Gerätes übertragen.

Während der Untersuchung

Während des bildgebenden Verfahrens entstehen Bilddaten; je nach Modalität (z. B. Röntgen, MRT, CT) nur ein einzelnes Bild oder mehrere Bilder in ein oder mehreren Serien und diese zusammengefasst in einer Studie. Einfache Röntgenbilder lassen sich beispielsweise in einer zahnärztlichen Praxis mit der auch für die Behandlungsdokumentation und Abrechnung der zahnärztlichen Leistung eingesetzten Dentalsoftware verarbeiten. Zur Speicherung und ggf. Bearbeitung sehr umfangreicher Bilddaten, wie sie zum Beispiel bei einer Magnetresonanztomographie entstehen, benötigt man eigene Bildarchivierungs- und Kommunikationssysteme, sogenannte PACS (Picture Archiving and Communication System). Neben diesen Bilddaten werden zahlreiche weitere Informationen zum eingesetzten Gerät (z. B. Modellbezeichnung) und zur Untersuchung (z. B. Strahlungsdaten) dokumentiert. Um ein interoperables Zusammenspiel von Medizingeräten, PACS und Primärsystemen sicherzustellen, wurde vor mehr als 30 Jahren der DICOM-Standard eingeführt. Mithilfe dieses die Interoperabilität im Bereich Radiologie sicherstellenden Standards werden die Bilddaten und Zusatzinformationen vom Medzingerät an das PACS bzw. von diesem an das eingesetzte Primärsystem übertragen.

Nach der Untersuchung

Nach der Anwendung eines bildgebenden Verfahrens müssen die Ergebnisse der Untersuchung befundet werden. Auch dies geschieht aktuell höchst unterschiedlich; sowohl hinsichtlich des Umfangs der medizinischen Dokumentation als auch hinsichtich der eingesetzten Softwareanwendung. Während Befunde einfacher Röntgenaufnahmen, wie sie häufig im zahnärztlichen Bereich oder der Unfallchirurgie / Orthopädie vorkommen, oft nur wenige Sätze enthalten, ist der Umfang von beispielsweise radiologischen Befunden von Computertomographie Aufnahmen sehr viel umfangreicher.  Meist wird der Befundbericht in dem eingesetzten Primärsystem erstellt, während sich der/die Radiolog:in parallel die Aufnahmen im PACS betrachtet. Je nach Funktionsumfang bieten jedoch auch PACS die Möglichkeit, einen Befundbericht anzufertigen.

Besonderes Thema: Speicherung und Übertragung der Bilddaten

Wie bereits ausgeführt, gibt es im Zusammenhang mit der Anwendung bildgebender Verfahren ein sehr breites Spektrum an Anwendungsfällen. Dementsprechend wurden für die jeweiligen medizinischen Einrichtungen, die diese Verfahren anwenden, auf sie zugeschnittene IT-Lösungen entwickelt. Auch bei der Speicherung und Übertragung der Bilddaten zeigt sich ein sehr heterogener Markt. Um einen detaillierteren Einblick zu erhalten, haben wir eine Umfrage durchgeführt. Die Key Messages haben wir hier zusammengetragen.

Speicherung

Der Speicherbedarf für ein einzelne zahnärztliche Röntgenaufnahme beträgt ca. 5 MB, währenddessen bei einem CT ca. 500 MB benötigt werden. Demzufolge genügt der zahnärztlichen Praxis ein handelsüblicher Server, während ein Krankenhaus mit Notaufnahme und mehreren angeschlossenen Kliniken ein eigenes Rechenzentrum betreibt oder einen Dienstleister mit der Archivierung der Bilddaten beauftragt hat. Da die Bilddaten im zahnärztlichen Bereich nicht die gleiche Komplexität wie in der übrigen Radiologie aufweisen, hat sich der DICOM-Standard im zahnärztlichen Bereich noch nicht durchgesetzt. Die angefertigten Röntgenaufnahmen werden als JPG- oder TIFF-Datei gespeichert. 

Übertragung/Bereitstellung

Die Größe der entstandenen Bilddaten (Speicherbedarf) entscheidet maßgeblich darüber, ob sich diese für eine elektronische Übertragung (z. B. per KIM) eignen oder ob die Bilddaten sinnvoller auf einem transportablem Speichermedium (CD/DVD, USB-Speicher) bzw. über beispielsweise ein Bildportal bereitgestellt werden.

Auswertung der durchgeführten Umfrage

Um zu erfahren, wie die IT-Landschaft in den radiologisch tätigen Einrichtungen aktuell aussieht und wie die Bilddaten den Patient:innen bzw. Leistungserbringenden zur Verfügung gestellt werden, haben wir im zweiten und dritten Quartal 2024 eine LimeSurvey-Umfrage mit 17 Fragen durchgeführt. Abgefragt wurde beispielsweise, welche Formen der Bilddatenbereitstellung gegenüber berechtigten Dritten (Patient:in, mitbehandelnde Ärzt:innen) die antwortende Einrichtung vorhält oder wie lange die Bilddaten auf Bildportalen durchschnittlich für einen Zugriff bereitstehen. Auf diese Umfrage erhielten wir 177 Antwortpakete, wovon letztlich 143 in die Auswertung fließen konnten. Die folgenden abgeleiteten Kernaussagen können vermutlich nicht als repräsentativ angesehen werden kann:

  • Die CD/DVD ist aktuell immer noch eines der favorisierten Medien zur Bildweitergabe; auch ggü. Leistungserbringenden.
  • Zahnärzt:innen nutzen die Möglichkeiten von Bildservern/-portalen aktuell nicht oder nur in einem vernachlässigbaren Umfang.
  • Der Zugriff auf Bildserver/-portale wird überwiegend nur temporär gewährt; meist für die Dauer des aktuellen Behandlungsfalls (1 Quartal).
  • Die Langzeitarchivierung ist in den meisten Fällen einrichtungsintern organisiert.
  • Die Vielfalt der eingesetzten PACS-Systeme für externen Zugriff bzw. genutzten Bildportale ist ziemlich groß. DEN einen Favoriten gibt es nicht.
  • Wenn beim Zugriff auf Bildserver/-portale eine 2-Faktor-Authentifizierung genutzt wird, dann oft unter Verwendung des Geburtsdatums des/der Patient:in als Faktor.
  • Bei einem Großteil der Zugriffe auf Bildserver/-portale erhält man auch Zugang zum zugehörigen Befundbericht.

Diskussionspapier zum Umgang mit Bilddaten im Kontext der elektronischen Patientenakte

Damit das MIO Bildbefund in der Versorgung sein ganzes Potential ausspielen kann, streben wir an, dass Nutzer:innen über den als MIO gespeicherten Bildbefund - soweit bei der Erstellung eines MIO mit aufgenommen - möglichst barrierefrei auf die zugehörigen Bilddaten zugreifen können. Als mio42 sind wir allein für die Spezifikation des MIO verantwortlich. In dieser können wir festlegen, dass dem MIO beispielsweise ein oder mehrere Bild(er) als Anhang beigefügt werden oder dass im MIO ein Link (URL) auf den Speicherort der Bilddaten abgelegt werden kann. Diese Festlegung muss jedoch in enger Abstimmung mit der gematik erfolgen, da diese für die Konfiguration und den Betrieb der "hinter dem MIO" liegenden ePA-Infrastruktur verantwortlich ist. Nur wenn die Spezifikation des ePA-Aktensystems einen Upload von Bilddateien (z. B. jpg) zulässt, macht die Aufnahme der FHIR-R3-Ressource "Media" im Informationsmodell des MIO Bildbefund Sinn. Die Festlegung, dass im MIO ein Link (URL) mitgegeben werden kann, über den die Bilddaten aufgerufen werden können, ist erst dann mit einem echten Mehrwert verbunden, wenn der Nutzende direkt nach dem Linkaufruf zu den Bildern gelangt. Um die technischen Möglichkeiten eines unmittelbaren Bilddatenzugriffs aus dem MIO Bildbefund heraus zusammenzutragen und erste Meinungen zu den verschiedenen technischen Lösungen einzusammeln, haben die mio42 zusammen mit der gematik und der AG MIO in der Radiologie im zweiten Qartal 2024 ein Diskussionspapier erstellt. Anschließend wurden die im Beirat vertretenen Institutionen gebeten, bis zum 30. September Rückmeldung zu den verschiedenen Lösungsvarianten abzugeben. Als Nächstes würden wir das um die Beiratsstimmen angereicherte Diskussionspapier gern von einem Expertengremium bewerten lassen. Das Ergebnis dieser Bewertung sollte eine Handlungsempfehlung sein, die eine politisch getragene Entscheidung zur Folge hat. Gelingt dies rechtzeitig vor der erstmaligen Festlegung, könnte das MIO Bildbefund bereits von Beginn an einen komfortablen Zugang zu den Bilddaten ermöglichen.