DRAFT
Status quo - eine sehr heterogene IT-Landschaft
Die Verarbeitung der Daten,
- die für eine Anwendung bildgebender Verfahren benötigt werden,
- die während der Anwendung entstehen und
- die in Auswertung der Ergebnisse dieser Anwendung entstehen,
erfolgt je nach medizinischer Fragestellung, benötigtem bildgebenden Verfahren (Röntgen, MRT, CT, etc.) und Einrichtungsumgebung (z. B. Radiologische Praxis, Krankenhaus, Zahnärztliche Praxis, Internistische Praxis) mit sehr unterschiedlichen Hard- und Softwareumgebungen.
Vor der Untersuchung
Die administrativen Daten, wie z. B. die Patientendaten und die Angaben zum Untersuchungstermin sowie die medizinischen Daten, die im Vorfeld bspw. einer Röntgenuntersuchung benötigt werden (Anamneseinformationen, klinische Angaben zum Befund), werden meist in einem Primärsystem erfasst. Je nach Einrichtungsumgebung kommen dabei insbesondere in Betracht:
- Radiologieinformationssysteme (RIS)
- Zahnarztsoftware
- Praxisverwaltungssysteme (PVS)
- Klinikinformationssysteme (KIS).
Diese sind meist per Schnittstelle mit dem zur Untersuchung/Behandlung eingesetzten Medizingerät (z. B. Computertomopraph) gekoppelt. Über diese werden die Daten zum Untersuchungstermin, zur zu untersuchenden Person (Name, Geburtsdatum) und zum vorgesehenen Verfahren (z. B. Thorax in zwei Ebenen) an die Worklist des Gerätes übertragen.
Während der Untersuchung
Während des bildgebenden Verfahrens entstehen Bilddaten; je nach Modalität (z. B. Röntgen, MRT, CT) nur ein einzelnes Bild oder mehrere Bilder in ein oder mehreren Serien und diese zusammengefasst in einer Studie. Einfache Röntgenbilder lassen sich beispielsweise in einer zahnärztlichen Praxis mit der auch für die Behandlungsdokumentation und Abrechnung der zahnärztlichen Leistung eingesetzten Zahnarztsoftware verarbeiten. Zur Speicherung und ggf. Bearbeitung sehr umfangreicher Bilddaten, wie sie zum Beispiel bei einer Magnetresonanztomographie entstehen, benötigt man eigene Bildarchivierungs- und Kommunikationssysteme, sogenannte PACS (Picture Archiving and Communication System). Neben diesen Bilddaten werden zahlreiche weitere Informationen zum eingesetzten Gerät (z. B. Modellbezeichnung) und zur Untersuchung (z. B. Strahlungsdaten) dokumentiert. Um ein interoperables Zusammenspiel von Medizingeräten, PACS und Primärsystemen sicherzustellen, wurde vor einigen Jahren der DICOM-Standard eingeführt. Mithilfe dieses Standards werden die Bilddaten und Zusatzinformationen vom Medzingerät an das PACS bzw. von diesem an das eingesetzte Primärsystem übertragen.
Nach der Untersuchung
Nach der Anwendung eines bildgebenden Verfahrens müssen die Ergebnisse der Untersuchung befundet werden. Auch dies geschieht aktuell höchst unterschiedlich; sowohl hinsichtlich des Umfangs der medizinischen Dokumentation als auch hinsichtich der eingesetzten Softwareanwendung. Während eine zahnärztliche Röntgenaufnahme zumeist ausschließlich zur Indikationsstellung für den/die anfertigende(n) Zahnärzt:in selbst dient, und damit die Befunddokumentation sehr knapp ausfallen kann, wird eine Computertomographie meist von einem/r veranlassenden Arzt mit einer medizinischen Fragestellung in Auftrag gegeben, die der/die befundende Radiolog:in deutlich ausführlicher beantwortet. Meist wird der Befundbericht in dem eingesetzten Primärsystem erstellt, während sich der/die Radiolog:in parallel die Aufnahmen im PACS betrachtet. Je nach Funktionsumfang bieten jedoch auch PACS die Möglichkeit, einen Befundbericht anzufertigen.
Besonderes Thema: Speicherung und Übertragung der Bilddaten
Wie bereits ausgeführt, gibt es im Zusammenhang mit der Anwendung bildgebender Verfahren ein sehr breites Spektrum an Anwendungsfällen. Dementsprechend wurden für die jeweiligen medizinischen Einrichtungen, die diese Verfahren anwenden, auf sie zugeschnittene IT-Lösungen entwickelt. Auch bei der Speicherung und Übertragung der Bilddaten zeigt sich ein sehr heterogener Markt. Um einen detaillierteren Einblick zu erhalten, haben wir eine Umfrage durchgeführt. Die Key Messages haben wir auf dieser Seiten unten zusammengetragen.
Speicherung
Der Speicherbedarf für ein einzelne zahnärztliche Röntgenaufnahme beträgt ca. 5 MB, währenddessen bei einem CT ca. 500 MB benötigt werden. Demzufolge genügt der zahnärztlichen Praxis ein handelsüblicher Server, während ein Krankenhaus mit Notaufnahme und mehreren angeschlossenen Kliniken ein eigenes Rechenzentrum betreibt oder einen Dienstleister mit der Archivierung der Bilddaten beauftragt hat. Da die Bilddaten im zahnärztlichen Bereich nicht die gleiche Komplexität wie in der übrigen Radiologie aufweisen, hat sich der DICOM-Standard im zahnärztlichen Bereich noch nicht durchgesetzt. Die angefertigten Röntgenaufnahmen werden als JPG- oder TIFF-Datei gespeichert.